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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.05.1840
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 01.05.1840
- Sprache
- Deutsch
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919 35 920 führbarer gemacht und in einem bcigegcbcncn Circulare dieselbe Angelegenheit auch als vortheilhaft für den Buchhandel dar gestellt wird. Da über die Güte der Sache selbst unter den Lesern des Börsenblattes kein Zweifel mehr obwalten kann, und För derung allgemeiner Bildung durch Verbreitung nützlicher Bücher ja ganz mildem Berufe des Buchhändlers zusammcn- fällt, so wollen wir sie hier nur von der rein geschäftlichen Seite darstellen. Daß Bibliotheken an allen Schulen und auch den kleinsten Orten unseres Vaterlandes für den Verleger wie für den Sortimcntsbuchhändler von Nutzen sind, wird Nie mandleugnen und das Circular deutet darauf hin: daß sie ein Ersatz für die einst zahlreicheren Klostecbibliolheken werden könnten, deren Verschwinden der Buchhandel schmerzlich em pfunden. Verträgt sich demnach diese Aufforderung sonst nur mit dem Interesse des Buchhändlers, so kann ihr die vollste Berücksichtigung und kräftigste Unterstützung von Sei ten aller Buchhändler nicht entgehen. Daß zunächst und Alles nur durch Buchhändler betrieben werden soll, im Gegensatz zu Bibel- und Tra- ctatcngesellschaflen, die von dem Buchhandel keine Notiz neh men und sich der Geistlichen und anderer Personen zum Ver triebe ihrer Sachen bedienen: ist dankbar anzucrkennen; — daß die in einem beigegebencn Verzeichnisse aufgeführtcn Volks schriften zu einem Preise, der die Herstcllungs- und Vcrscn- dungskosten kaum übersteigt, überall dorthin geliefert werden sollen, wo andere Mittel nicht vorhanden sind, einen Fond zur Anschaffung von Büchern undGcündung von öffentlichen Bibliotheken zu bilden: darüber haben die Verleger nur mit sich zu rechten. Es kann Niemandem benommen werden, das Seinige, wenn er will, ganz zu verschenken. Wußten doch dicVorgängcr in solchen Vorschlägen auch nichts besseres zu thun, als gemeinnützig gesinnte Verleger und Privatper sonen aufzufordern, Bücher zu diesem Behuf zu schenken. Wenn nun aber das durch diese Hülfe gewonnene Geld zur Anschaffung anderer Bücher verwendet werden soll und muß, so kann der Buchhändler um so weniger darüber klagen, da ihm also doch der Erlös zufließt und ec dabei weiter kein Opfer zu bringen hat. Da, wo das gänzliche Zahlungs-Unvermögen durch amt liche Atteste nicht nachgcwiesen werden kann, also Zahlungs- Mittel vorhanden sind, erhält der Sortimcntsbuchhändlcr von jenen Büchern seinen üblichen Rabatt, und wenn die Umstände eine Preisermäßigung derselben wünschcnswecth machen, erhält der Sortimcntsbuchhändler dennoch seinen Rabatt. Das muß jeder recht und billig finden, und der Sortimentsbuchhändlcr wird sich in letzterem Falle um so besser jiehen, da etwa sonst üblicher Privatkundcn-Rabatt dann um so weniger gefordert werden kann. — Soweit hat die Sache keine Schwierigkeit. Die Bücher-Vcrbreitung soll sich aber auch auf „die übri- ! gen längst als vorzüglich anerkannten Werke dieser Art er- . strecken." Man will sich bemühen, sie „entweder ganz zu acquirircn, um freie Verfügung darüber zu erhalten und die ' weiteste Verbreitung zu vermitteln" (das wird nur in einzel nen Fällen gelingen!) „oder, wo dies nicht geschehen kann, sie in Massen zu erwerben, um sie den entstehenden Biblio theken zu den möglichst niedrigsten Preisen überlassen zu kön nen." Dieses wird leichter ausführbar sein; der Verleger wird sich für die Einbuße an dem einzelnen Exemplare durch den Absatz größerer Partien reichlich entschädigt sehen, und wenn das Unternehmen, wie zu glauben, in vollen Gang kommt, vielleicht in einem Jahre soviel absctzen, als ohnedies kaum in mehreren Jahren, mithin wohl gern darauf eingehen. Wie aber der Sortimentsbuchhändler? Ec erhält auch von diesen Büchern seinen Rabatt und gibt, da der Preis bereits ermäßigt, keinen Rabatt, steht sich mithin gut dabei. Wenn nun aber Bücher verlangt werden, die nicht auf der Liste der zu ermäßigten Preisen beziehbaren Bücher stehen? Antwort: der Sortimcntsbuchhändler bezieht solche direct vom Verleger. Ungeachtet des obigen philanthropischen Erbietcns, die Volksschriften des Verlags-Vereines zur ersten Herbeischaffung eines Bibliothek-Fonds zu einem, den Herstellungskosten etwa glcichstchcnden Preise zu liefern, kann es doch Orte geben, wo auch dieser Vorschlag sich nicht benutzen läßt, oder wo der Versuch, sich Fonds zur Gründung einer Bibliothek zu ver schaffen, an der Thcilnahmlosigkeit des noch zu tief in der Bil dung stehenden Volkes scheitert, wo aber dennoch Eifer und Hoffnung einen gemeinnützig gesinnten Mann, einen Geist lichen, einen Lehrer rc. beseelen, die Errichtung einer öffentli chen oder Schulbibliothek zu unternehmen, weil mit der Zeit das Gute sich doch Bahn brechen wird. Wie ist hier zu helfen? — Die Bücher sollen, nachdem ein amtliches Attest hierüber bcigcbracht, Ai-st,8, nur gegen Frachtvergütung ge lliefert werden. Hier ginge also wohl der Sortimenter leer aus? Doch nein, das Eircular meldet uns: Die gute Sache solle nicht auf Unkosten des Sortimentsbuchhändlers gefördert werden; cs wird ihm also neben der Portocrstattung noch ein angemessener Rabatt gut gebracht werden. Nun das beweist wirklich, daß man den Vorthcil des Sortimentsbuchhändlers überall im Auge hatte. Um diese Gratis-Scndungcn nicht blos in einzelnen Fällen, sondern in der möglichsten Ausdehnung bewirken und so den eigentlichsten und größesten Nutzen stiften zu können, zugleich aber auch den gemeinnützig gesinnten Männern der höheren Stände, welche sich nicht selbst mit Gründung solcher An stalten befassen mögen, die aber doch das Gute freudig und gern fördern, ein Mittel an die Hand zu geben, das schöne Werk der Volksbildung durch Errichtung von Schul-, Stadt- und Dorfbibliothekcn, zu fördern: werden von ihnen frei willige Beiträge angenommen. Hier bestimmt dann der Bei tragende zugleich wie und wo sein Beitrag verwendet werden solle; wenn nicht, so wird cs gern geschehen, wenn die Buch handlung bei Uebermachung des Betrages desfailsige Vor schläge macht. Sic genießt dann, wie sich von selbst ver steht; den vollen Rabatt; wenn aber die Bücher dafür an einen andern Ort gesendet werden, erhält der Buchhändler, durch den die Zahlung erfolgte, blos davon seine Provision. Das sind die Fälle, welche am meisten Vorkommen wer den. Es läßt sich daran nicht verkennen, daß, was gerecht und billig in Bezug auf den Sortimcntsbuchhändler, nirgend dabei aus dem Auge gelassen und somit hoffen, daß das ge meinnützige Unternehmen um so bereitwilliger an allen Orten
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