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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.07.1840
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 10.07.1840
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- Deutsch
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/ 1515 63 1516 liren müssen — Spekulationen, die wohl dem Einzelnen gro ßen Gewinn, dem Ganzen aber nur Schaden, Schande und Verderben bringen können. Also noch einmal: im Dienste liegt unsere Ehre, im Dienste der höchsten Interessen der Menschheit. Bleibt der deutsche Buchhandel, was Gott gebe, diesem Dienste treu, so wird ec sich die Achtung und das Ver trauen der Nation sichern und früher oder spater erlangen, was ihm zur vollkommncn Ausfüllung seines Wirkungskreises für jetzt noch mangelt; bleibt ec diesem Dienste treu, so wird er bestehen und gedeihen, so lange Deutschland besteht und gedeiht." Nach Beendigung dieser mit der allgemeinsten Aufmerk samkeit angchörtcn Rede sprach Professor Wolfs aus Jena noch folgende Worte: „Die hochverehrteste Versammlung möge mir gestatten, einige Worte, welche die Freude des gestrigen Tages mich ver hinderte auszusprechcn, heute an derselben Stelle vorzutragen. Daß ich als Fremder und einer deutschen Hochschule angehörig, welche, zur Erhaltung des Rechts und der Wahrheit gegrün det, sich Jahrhunderte hindurch treu dem Geist ihrer Stiftung gezeigt, mich erkühne zu Ihnen zu reden, liefert Ihnen den Beweis derjenigen Ucbcrzeugung, welche mich beseelt. Was ich zu sagen wünsche, gilt der Anerkennung einer der edelsten Eigenschaften unserer Nation. Auf ihr beruht das Wohl der Familien, deren feste Grundlage die Sittlichkeit ist, von der allein alles Heil auf Erden ausgeht. Es gilt dem dcuts chcn B ürgcrsinne, auf den wie auf einen sichern Pfeiler das wahre Glück des Einzelnen wie des ganzen Volkes sich uner schütterlich stützt. Ihm gilt cs, der im schwersten Kampfe so oft schon sich als ein heilig Erbtheil bcthätigte und selbst unter den schmerzlichsten Leiden dennoch siegreich endlich zum Frieden führte. Möge er bis in die untersten Elassen unsers Volkes drin gen , daß, immer mehr und mehr von geistiger Freiheit und festem strcchte getragen, er ein Geschenk werde, das, in der Wiege jedes Deutschen gefunden, ihn bis zum Grabe begleite. Nicht umsonst haben wir in den heißen Kämpfen der Reformation wie des Befreiungskrieges dafür gestritten, nicht umsonst hat Gutcnberg's herrliche Erfindung, befördert durch das glorreiche Eindringen der Naturwissenschaften in dicTcchnik, seinen Se gen verbreitet! — Was wären wir ohne ihn geworden?! — So hat er ganz besonders sich auch hier bei diesem schönen, ewig unvergeßlichen Feste bewährt, und es geziemt sich nicht allein, nein! — es g eb ü hrt sich vor Allem, in den Mauern des altchrwürdigcn Leipzig aus tiefster Brust zu rufen: Heil und Gedeihen dem deutschen Bürgersinnc!" Um 9 Uhr wurde eine typographischeAusstcllung in der Buch- händlccbörsc eröffnet, über die zu berichten wir uns Vorbehalten. (Fortsetzung folgt.) Bericht der Deputation der zweiten Kammer über den Preß-Gesetz-Entwurf. Besonderer Thcil des Berichts. (Fortsetzung.) §- 9. Weiter als b!c Bundesgesetze gehen, ist, wie schon im all gemeinen Lhcile berührt worden, eine Beschränkung auch durch das gegenwärtige Gesetz nicht zu entschuldigen. Die Minorität der Deputation, eingedenk dieser Regel und in der Ueberzcugung, daß es jedem Schriftsteller erlaubt sein müsse, die durch die Censur herbeigeführte Verstümmelung seiner Gedanken nicht auf seine Rechnung bringen zu lasten, rathet daher an, den §. 9. ganz in Wegfall zu bringen. Die Majorität der Deputation ist jedoch für die unverän derte Beibehaltung desselben. §- 10. Daß für eine polizeiliche Aufsicht von den Betheiligten noch eine besondere Vergütung geleistet werden soll, ist allerdings eine Abnormität, sowohl anderen ähnlichen Beziehungen, als anderen Staaten gegenüber. Da es jedoch auf der anderen Seite auch bedenklich ist, für ein Institut, wie die Censur ist, noch Opfer zur Ucbcrnahmc auf die Staatscaffc zu bcvorworten und damit die Steuerpflichtigen zu belasten, so kann der §. 10. in seiner dcrmaligcn Fassung eben so wenig, wie das in den Motiven bean spruchte Postulat von 6,000 Thaler zur Annahme und bezie hentlich Bewilligung empfohlen werden. Hätten daher die Kla gen und Beschwerden der Buchhändler und Buchdrucker wegen Befreiung von den Ccnsurgcbühren an sich wohl Berücksichtigung verdient, so muß die Deputation doch die Abhülfe der Ersteren bis dahin verschieben, wo die Censur überhaupt nicht mehr sein wird, also weder vom Staate ein Aufwand dafür bestritten, noch von den Buchhändlern und Buchdruckern eine Gebühr deshalb entrichtet zu werden braucht. Da die Letzteren in den von ihnen cingercichtcn Petitionen auf diese Last auch weit weniger Gewicht gelegt haben, wie auf die übrigen drückenden Bestimmungen des Gesetzes und zudem ihnen unbenommen bleibt, bei Feststellung der Büchcrpreise auch diese Auslage mit in Anschlag zu bringen: so hat die Deputation kein Bedenken, in Anerkennung des Grund satzes, daß der Staatscasse keine unnöthigcn Ausgaben angcson- nen werden dürfen, cs im Wesentlichen bei der zeitherigcn Ein richtung zu lassen. Die Minorität rathet demnach an, alle und jede Bewilli gung aus Staatscassen zur Unterstützung und Unterhaltung der Censur abzulehnen; den h. 10. aber also zu fassen: „Sämmt- liche Censoren haben eine Ccnsurgebühr zu beziehen, welche für de» gedruckten Bogen einer jeden Schrift oder Zeitschrift auf Zwei Groschen bestimmt wird und von demjenigen zu erlegen ist, für dessen Rechnung die Schrift gedruckt wird." Die Majorität dagegen hält cs der Billigkeit angemessen, die jenigen Ccnsurgebühren, welche für Schriften, denen die Druck erlaub» iß vom Ccnsor versagt wordenist, zu erlegen sind, auf die Staatskasse zu übernehmen, damit wenigstens Niemand in die Nothwendigkeit kommt, für Geistcsproducte, mit welchen kein Gebrauch durch den Druck zugestanden wird, auch noch Kosten aufzuwendcn, zu deren Wicdercinziehung jede Gele genheit abgeschnirten ist. Da dieser Fall ohnehin nicht so häufig cintrcte» und mithin die Staatskasse dadurch keiner großen Be lastung ausgesctzt werden wird, eine Summe aber, welche auf solche Weise nothwendig werden dürfte, quantitativ sich derma len nicht bestimmen läßt, so schlägt die Deputation in ihrer Majo rität vor: die früher postulirten 3,500 Thaler auf Be rechnung zu bewilligen, den Z. 10. aber in folgender Fassung an- zunchmen: „Censurgebühr." „Sämmtliche Censoren bestimmt wird und bei Schrif ten, welche die Druckerlaubnis; vom Ccnsor erlangt haben, von demjenigen, für dessen Rechnung die Schrift gedruckt wird, zu erlegen ist, für solche Schriften aber, denen das Imprimatur nicht zu Theil geworden ist, aus der Staatskasse übertragen wird." Wenn hiernächst in der Petition der Buchhändler zu Leipzig der Wunsch ausgesprochen worden ist, daß Seiten der Staats regierung dafür Sorge getragen werden möge, das an dortigem Platze immer Censoren für die in ausländischen Sprachen erschei nenden Werke zu erlangen, oder daß statt dessen letztere von der Censur zu entbinden, die Herren Regierungs-Commiffaricn darauf auch die Erklärung abgegeben haben, daß die Staatsrcgicrung diesem Wunsche möglichst zu entsprechen bemüht sein werde: so schlägt die Deputation vor, hierbei Beruhigung zu fassen, in der ständischen Schrift jedoch auf diese Erklärung Beziehung zu nehmen.
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