Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.06.1840
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.06.1840
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18400616
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-184006160
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18400616
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1840
- Monat1840-06
- Tag1840-06-16
- Monat1840-06
- Jahr1840
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
1317 56 1318 „Nothwendigkeit vorbeugender Maßregeln gegen den Mißbrauch der Presse" gesprochen wird: so folgert man hieraus, wie es auch die Motiven zum Gesetz - Entwürfe thun, daß für alle genannten Schriften die Een für als unabweisliche Regel gelte. Allein nicht zu gedenken, daß, hätten die „Karlsbader Beschlüsse" die Eensur einsührcn wollen, dieselbe auch namentlich genannt worden sein würde, da vom Gegcntheile gar kein haltbarer Grund Vorlage; nicht zu gedenken ferner, daß die Eensur nicht die einzige vorbeugende Maßregel gegen den Mißbrauch der Presse, sondern nur eine Gattung derselben ist: so darf man nur, wenn hierüber noch ein Zweifel obwalten sollte, die den „Karlsbader Beschlüssen" vorausgegangenen Verhandlungen in einige Berücksichtigung ziehen, und man wird finden, daß die unbedingte und ausschließliche Nothwcndigkeit der Eensur aus den Erstcren durchaus nicht abgeleitet werden kann. Der Antrag des Präsidialgesandten, Fürsten von Metternich, ging allerdings „auf eine wohlgeordnete liberale, in allen deutschen Bundesstaaten möglichst gleichförmig ver waltete Eensur." Da jedoch der würtembergische Bevoll mächtigte, der bekannte Minister von Wangenhcim, dagegen vorstellig machte: „wie eine Eensur überhaupt nicht der gehegten Absicht entspreche, noch ausreichendes Mittel sei, man auch schwerlich so viel tüchtige Subjecte zu Eensorcn finden werde, er vielmehr dafür halte, daß die reine französi sche Einrichtung mit dem Osutiouuemeut die bessere sei und es ihm bedenklich scheinen müsse, wenn dieje nigen Staaten, in welchen bereits die Ecnsurfreiheit eingcführt sei, dem Volke diese Vergünstigung wieder entziehen wollten"; so wurden die „verschiedenen Ansichten" in einer der fol genden Sitzungen weitläufig erörtert, auch darauf zwar wegen einer gleichförmigen zweckmäßigen Eensur an statt, jedoch nur „als provisorische Maßregel bei der ge genwärtigen bewegten Zeit und den revolutionairen Umtrie ben", eine Vereinigung getroffen. Wiederholte Einwendun gen gegen eine Verpflichtung aller Bundesstaaten zu Ein führung oder Beibehaltung der Eensur führten indeß in ei ner noch späteren Sitzung zu dem Beschlüsse: „Es sei nach dem Geiste und Sinne des Prcß- gesetzcs jedem einzelnen Bundesstaate Vor behalten, die angemessenen und ausreichenden Maß regeln in seiner Verwaltung zu ergreifen, um die im Bunde und zur Sicherstellung seiner Mitstaatcn zu übernehmenden Verpflichtungen einer gehörigen Auf sicht über seine Presse zu erfüllen; weshalb denn auch jeder Staatsverwaltung nur überlassen bleiben könne, ob und inwieweit sie die Eensur einführen und auf welche Schriften sie solche ausdehncn wolle." (Fortsetzung folgt.) Chronik des Buchhandels. Die Herren Spieß und Fried lein zeigen unterm I.Mai d.J. an, daß sie unter der Firma Spieß u. Eomp. in Warschau eine Buch- und Musikalienhandlung eröffnet haben. Sie wollen hauptsächlich dem Musikalienhandel ihre Aufmerksamkeit schenken, doch auch die Erzeugnisse des Buch handels nicht vernachlässigen. Mit allen und jeden unver langten Zusendungen wünschen sie verschont zu bleiben. Empfehlungen sind dem Eircular nicht beigcfügt, doch werden die Herren Meißner in Leipzig, Ernst Günther in Lissa und Friedlein in Krakau nähere Auskunft ertheilcn. Herr Otto Model in Bcaunsberg zeigt an, daß er im Juli vorigen Jahres auf dortigem Platze eine Buch- und Musikalienhandlung eröffnet habe. Er hat bisher seinen Bedarf durch Herrn Wuttig bezogen und wünscht nun in dirccte Verbindung zu treten, weshalb er um Eonto-Eröffnung bittet. Eommissionair: Wuttig. Börse i n B e i p 2 i LIN 12. 3 uni 1840. Amsterdam, Ir. 8. 137s, 2 HI. 136s. — Augsburg, Ir. 8. 100s, 2 IVI.—- — Bremen, lr. 8.107,2 IVI. 106s. —k'ranlc- knrt a. IVI., lc. 8. 100, 2 HI. Hamburg, Ir. 8. 147, 2 HI- 146.— I-oudon, 2 IVI. 6. 12s, 3IVI. 6. 12s. — Baris, Ir. 8. 78s 2 M. 77s. 3 IVI. 77j. — Wien, Ir. 8. 9Ss, 2 HI. — 3 IVI. 98s. — Berlin, Ir. 8. 102s. 2 IVI. Breslau, Ir. 8. 102s, 2 IVI. — — Bvuisd'or 7s, Breuss. Briedrioksd'or. — Holland. Bucaten 13s, Kaiser!. Bucat. 12s, Breslauer Burat. 12s, Bassir Bucat. 12, donventions-8pecies und dulden s, donventions 10 und 20 Xr. s, 6old pr. IVIarlr kein döln. — — 8ilber pr. IVIarlr kein düln. — — — Breuss. dour. (als 8orte) 102s. Verantwortlicher Redakteur: G. Wigand. B e k a n n t in a ch u n g e n. Subscriptions- und pränumerations- Anfeigen. s2923.s Stuttgart, den 1. Juni 1839. Carl v. Rotteek, Lehrbuch des Vernunftrechts und der Staatswiffenschaften. Von diesem höchst wichtigen Werke haben wir im Novem ber vor. Jahres den 1. Band, auch unter dem Titel: Lehrbuch des natürlichen Privatrechts in zweiter bedeutend vermehrter Auslage versandt, und machen wir Ihnen hiermit die Anzeige, daß vom 2. Bande: „Lehrbuch der allgemeinen Staatslehre" eine ähnliche Ausgabe unter der Presse ist, welche wir in etwa vier Wochen versenden. Den Subscriptionspreis haben wir für das ganze Werk von vier Bänden in gewöhnlichem Druckpapier auf 6 Thlr. oder 10 fl. 48 kr., in fein Velinpapier auf 10 Thlr. oder 16 fl., einen ganz ungewöhnlich billigen Preis, festgesetzt, können denselben auch nur bei Abnahme des Ganzen auf feste Rechnung mit 25°/„ Rabatt gestatten, und berechnen einzelne Bände wie bisher, nämlich: I. Bd., Lehrbuch des natürlichen Privatrechts, ord. 2 Thlr. od. 3 fl. 24 kr., Velin 3 Thlr. od. 5 fl. II. Bd-, Lehrbuch der allgemeinen Staatslehre, ord. 2 Thlr. od. 3 fl. 24 kr., Velin 3 Thlr. od. 5 fl. III. Bd., Lehrbuch der materiellen
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder