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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.01.1850
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- 1850-01-04
- Erscheinungsdatum
- 04.01.1850
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- Deutsch
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15 1850.^ Randglosse» zu „Dirccte Bestellungen bei den Verlegern und Zahlung in Banknoten/- in Nro. >07 v. 1849 des B.-Bl. So sehr wir auch allem Polcmisiren abhold sind, so erscheint uns doch die durch unsere, in Nro. 103 abgedruckte Korrespondenz aus Wien angeregte, und durch den Herrn Verfasser obgenannten Artikels kurz abgefertigte Angelegenheit zwischen Verleger und Sortimenter, für den gesummten Buchhandel von zu großer Bedeutung, und einige Stellen des angezogenen Artikels zu widersprechend und einseitig aufgefafit, als daß wir die Sache als beendet ansehen dürften. Den Hauptgrund zur Rechtfertigung des Verfahrens jener Herren Verleger, welche unsere Corresponden; betrifft, sieht unser geehrter Geg ner vorzüglich darin, daß die Wiener Buchhändler in Bankno ten bezahlt haben, wobei den Verleger ein Verlust von 7—8HH traf. Wir wollen gar nicht auf die Frage eingehen, ob den Wie ner Buchhändlern bei dem Umstande, daß das Silber eine Höhe von 20 ßh erreichte, und selbst jetzt noch auf 12—13 db sich behauptet — die M öglichkeit geboten war, in Silber zu zahlen; sondern wir stellen ganz einfach die Frage: „Wird die Staatsanstalt in Silber bezahlen?" — Und das fast Unglaubliche angenommen, daß dies geschehe, so sind die Bedingungen der Art, daß sich gewiß auch dann noch der Gewinn des Verlegers nicht höher stellt, da er dieser Anstalt einen unverhältnißmäßiq hohen Rabatt gewahren muß, damit sie — wie es beantragt ist, — die eingeführten Lehrbücher billiger an die Schüler abzulaffen im Stande ist, als dies von den Sortimentsbuchhandlern geschehen kann. Will man dann nicht einsehen, daß ein solches Ver fahren, von Seite der Verleger, in seinem Zusammentreffen mit den übrigen Calamitaten der Zeit, den Sortimentsbuchhandel ruiniren muß, ohne den Verlegern auf einen grünen Zweig zu helfen ? Und ist die Erklärung der österreichischen Buchhändler „künftig nur in Prcuß.-Crt- zu zahlen und dafür, so lange diese Eoursdifferenzen bestehen, einen Preis-Aufschlag eintreten zu lassen, um dies ohne Ver lust zu ermöglichen," dem Herrn Schreiber denn wirklich ganz entgan gen oder hat ec es blos ignoiren wollen ? Ferner scheint dem Herrn Verfasser erwähnter Entgegnung mehr oder weniger irgend eine bestimmte Firma vorgeschwebt zu haben, wie aus dem Satze: „das ist aber zu viel verlangt, wenn man die große Bestellung einer sicheren Anstalt zurückweisen soll, aus Rücksicht auf eine Sortimentshandlung, die dann wegen der Zahlung accordirt," zu erhellen scheint. Haben sich aber Einzelne ihrer Verbindlichkeit nicht entledigt, wie sie sollten, so bleiben ja doch noch immer Firmen übrig, die dersel ben ordentlich nachgekommen sind, und wir dächten, es gäbe in Wien doch so manches Sortiments-Geschäft, über das die Herren Verleger gerade nicht Ursache haben, Klage zu führen: — also warum in sum marischem Verfahren Alle i» einen Topf werfen, um dem Unrecht den Schein des Rechtes zu geben?! —r. Die Hohbach'sche Angelegenheit in Bamberg bctr. Es wird jetzt anderthalb Jahre her seyn, daß der Buchhändler F. W. Hohbach in Bamberg skandalöser Weise von danach Amerika durchging und seinen Buchhandels-Gläubigern damals, kurz vor der Messe, weiter Nichts als das bloße Nachsehen ließ. — Seitdem verlautete nun Nichts mehr über diese unsaubere Geschichte, indessen möchte für die leider Betheiligten doch noch etwas zu retten seyn, indem eingezogenen Erkundigungen zufolge, thcils aus Erlös der inzwischen verkauften Leihbibliothek, so wie des Inventars und Lagers ic., theils aus eingezogenen Außenständen, eine mehr oder mindere Massa entstan den senn soll, über welche zwar eine Art Euratorium bestellt ist, wel ches jedoch, trotz der langen Zeit, den doch ebenfalls inrercssirten auswärtig en Gläubigern, bis jetzt kein Lebenszeichen gegeben, noch weniger daher ein Resultat seiner Wirksamkeit oder vorläufige Rechen schaft abgelegr hat. Die ganze Angelegenheit muß dadurch um so auffallender erschei nen, als das literarisch-artistische Institut, welches doch laut Schulz's Adreßbuch 1848, an Hohbach übergegangen war, dem Verneh men nach in anderen Händen, des Hrn. Fr. E..e, sich befinden soll und von diesem frisch betrieben wird, ohne daß man den allen Gläu bigern v orher im Geringsten gerecht geworden wäre. In der gegenwärtigen, so erfahrungsreichen Zeit kann man sich unter solchen Umständen gegründeter Bedenken über dieseAngelegenheit gar nicht entschlagen, weßhalb es sehr erwünscht wäre, wenn ein am Orte oder in der Nähe befindlicher, mit diesen Verhältnissen näher bekannter Herr College sich herbei lassen wollte, im Interesse der mit betheiligten Verleger, weitere Aufschlüsse über diese etwas verwickelte Geschichte zu geben, damit Geeignetes betreffenden Falls statt finden könne. 2. Warnung. Der für das Wohl der Sortimentsbuchhandlungen so innig besorgte Buchhändler und Commerzienrath C. Heymann in Berlin, hat in Betreff der bei ihm erschienenen „ P r ä ju d i ci en des Geheimen Ober-Tribunals" dem K. preuß. Justizministerium eine Offerte gemacht, in Folge welcher der Justizminister Herr Simons nachstehen des Circular an die Präsidien der Königl. Appellationsgerichte zu erlas sen sich bewogen fand. Der Buchhändler, Kommerzienrath C. Hevmann Hierselbst hat sich, um den Justizbcamten die Anschaffung des in seinem Verlage erschienenen Werkes: „die Präjudicien des Geheimen Ober-Tribuals" möglichst zu erleichtern, auf den Wunsch des Justiz-Ministers bereit erklärt, den auf Fünf Thaler bestimmten Ladenpreis dieses Werks, für die Justizbeam ten auf den ursprünglichen Pränumerations-Preis von 3 ^ 15 herabzusetzen und dem Justiz-Ministerium eine entsprechende Anzahl von Ercmplaren für diesen Preis zur Disposition zu stellen. Von diesem Anerbiclen wird das Präsidium hierdurch mit der Aufforderung benach richtigt, davon seinerseirs die Mitglieder des Königl. Appellationsge richts und die Direktoren der Kreisgerichte des Departements, in Kennt- niß zu setzen und etwaige, von Justiz-Beamten im Departement erfolgende Bestellungen jenes Buches, unter Beifügung des Betrages, an den Kom- merzienrath Heymann Hieselbst, heilige Geist-Straße Nro. 7., zu richten, von welchem demnächst die Beschaffung und Versendung der verlangten Exemplare an den Besteller, unter Vermittelung der Geheimen Kanzlei des Justiz-Ministern, bewirkt werden wird. Berlin, den 28. November 1849. Der Justiz-Minister An (gez.) Simons, das Präsidium des Königl. Appellationsgerichts. Indem wir dieses zur Kenntniß der preußischen Sortimentsbuch händler bringen, können wir nicht umhin, dieselben von einem anderen Verluste, welcher sie vielleicht in Kurzem treffen wird, im voraus in Kenntniß zu setzen. Es ist schon früher in diesem Bl. davon die Rede gewesen, daß genannter Herr Commerzien-Rath Heymann den Preis der Enlschei- dungendesGeh. Obertribunals, nach buchhändlerischer Be rechnung, über die Gebühr in die Höhe geschraubt habe. Damals wurdenoch bemerkt, daßFerd. Dümmler, der frühere Besitzer des Werkes, auch nicht arm gestorben sei, obwohl er die gleiche Bogenzahl um 1 bis l'/z -/I billiger geliefert. — Jetzt ist nun unter den Juristen (Be sitzern der früheren Bände) eine weit zu verzweigende Verabredung (Ver schwörung) im Werke, nach welcher der zunächst erscheinende Band von ähnlichem Preise, von allen Seiten den Buchhandlungen zurück gegeben werden soll. Die Sortimenter lassen also die Exemplare auf ihre Kosten spazieren fahren. — Der horrente Preis ist um so räthsel- hafter, da das genannte Werk eigentlich nur redigirt wird. Schon von dem jetzt erschienenen 7. Bd. sind eine nicht geringe Anzahl zurück gegeben und der Sorrimentshändler muß es aufrichtig bedauern, daß 3*
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