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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.03.1840
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1840-03-31
- Erscheinungsdatum
- 31.03.1840
- Sprache
- Deutsch
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649 26 650 siognomie der erscheinenden Berichte schließen. So sei denn schon darum die Eensur lästig. Aber nicht minder sei sie dies, inwiefern sic thcilweise geistiges Eigenthum ganz vorent halte. Er wolle ganz offen erklären, was er damit meine, nämlich die Entziehung der Vortheile der Postversendung für die Leipziger allgemeine Zeitung, ein Factum, das allgemeine Sensation erregt habe und gewiß nirgend gebilligt worden sei. Es habe auffallcn müssen, daß diese Maßregel gegen ein Blatt ergriffen worden sei, welches auch in einem Bundesstaat er scheine und unter der Aufsicht der dortigen Regierung stehe. Ein anderes Factum sei das Verbot eines bloßen Rechtsgut achtens , wieder ein anderes die Wegnahme einzelner Vogen eines historischen Werkes aus der Presse, die in Amberg voll zogen worden sei. Er wisse nicht, was seitdem in dieser Sache geschehen sei, aber Das wisse er, daß cs weit gekom men sein müsse, wenn selbst historische Schriften und Rechts- gutachtcn solchen Maßregeln unterworfen seien. Noch ein viertes Factum erwähne er. Es sei bekannt, daß in einem benachbarten Staate, wenigstens sei den desfallsigen Zeitungs nachrichten nicht widersprochen worden, die Vcrlagsartikcl einer gewissen Baicrischcn Buchhandlung, der Manz'schen in Regensburg, nicht mehr zugclasscn würden. Während sich also die Deutschen Negierungen zu einem schönem Bund in materiellem Bezug vereinigt hätten, während der Zollverein täglich neue Wohlthatcn mit sich bringe, da solle geistige Eon- trebande sortbcstehcn, da werde der Norden vom Süden, der Osten vom Westen durch Eensurschranken getrennt! Für ihn sei diese Wahrnehmung äußerst betrübend, aber cs lebe zu gleich auch die Hoffnung in ibm, die Baierische Regierung werde hierin vorangehen als leuchtender Stern, werde die Ent wirrung des Prcßzwangcs herbeiführcn, werde ein allgemeines der Zeit angemessenes Preßgcsetz chcrvorrufen, durch welches die jetzt erhobenen Klagen beseitigt zu werden vermöchten. Schon einmal sei wohlwollend ein Prcßgcsctz dargcboten wor den. Man werde freilich darauf einwcndcn, dasselbe sei nicht angenommen worden; cs sei aber gewiß, und er selbst habe cs schon einmal ausgesprochen, daß auf jener Zeit eine große Verantwortung liege. Aber sollten wir jetzt dessen nicht wür dig sein, sollte nicht gerade Baiern, das besonnenen Schrittes voranschreite, ohne je einem Gedanken der Revolution Raum zu geben, sollte nicht Deutschland am reifsten für eine solche Gesetzgebung sein? Vielleicht werde man ihm entgegnen, die Zeiten hatten sich seitdem geändert, es sei unterdessen Miß brauch mit der freien Presse getrieben worden, man habe sich überzeugt, durch dieselbe sei manches Uebel erzeugt worden. Er wolle dies zugebcn. Aber wer werde Feuer undLichtverdam- mcn wollen, weil eine verruchte Hand den zündenden Funken in die Häuser der Menschen geworfen? Wer werde des Was sers belebendes Element verdammen, weil ein Bergstrom seine Grenzen verlassen? Und was vom irdischen Feuer und Wasser gelte, sollte cs nicht vom ätherischen Funken des menschlichen Geistes, vom allbeglückenden Born der Wissen schaft gelten? Gewiß. Wolle man auch anführcn, es sei den damaligen Zeitverhältnissen ein Opfer gebracht worden, so wäre es doch ein Frevel, zu glauben, daß auch die damaligen Aeußcrungen nur von der Zeit geboten worden wären. Wer erinnere sich wol nicht mit Freuden der warmen Aeußerungcn, die wir, die ganz Deutschland aus dem Jahr 1831, nicht aus dem Eentrum einer starren Opposition, nicht von den äußersten Enden der Linken, sondern vom Ministertische ver nommen? Wenn damals die Preßfreiheit als eine entschiedene Sache, gegen die anzukämpfcn vergeblich sei, wenn sie als ein Deutsches Ehrenrecht bezeichnet worden sei, wer wolle dann glauben, daß jetzt noch Preßzwang herrschen müsse? Wenn es damals als eine Ehrensache für alle Regierungsorgane angese hen worden sei, der Eensur abzuschwören, wie bei der Taufe dem bösen Feinde, wer könne da glauben, daß dieser politische Antichrist jetzt abermals wieder cingeführt werden solle? Wenn Freiheit der Presse damals als Dogma unserer Glaubensfrei heit bezeichnet worden sei, wer könne dann zweifeln, daß die ses nicht noch jetzt in den Herzen derer lebe, die cs ausgespro chen? Wenn endlich dicEensur damals als eine morschcKrücke betrachtet worden sei, wer sollte zugeben, daß man jetzt dieser morschen Krücke wieder als eines Stützpunktes bedürfe und dieselbe als ein bindendes Glied in der Kette des Staatsorga nismus betrachte? Gewiß, er täusche sich nicht, wenn so die hohe Gerechtigkeit und die hohe Intelligenz vorliege, und nach Dem, was so warm in unserer Erinnerung lebe, könne cs nicht fehlen, daß auch die Mißverständnisse, welche er auf- gedeckt, durch freundliches Zusammenwirken der Regierung Und der Stande verschwinden würden, und er glaube darum, daß der Wunsch ausgesprochen werden dürfe, cs möge die Eensur für die Deutsche Presse allgemein aufgehoben werden. Die Mißverhältnisse der damaligen Zeit seien vorüber. Er behalte sich vor, bei dem spccicllcn Theilc der Discussion diesen Gegenstand zur Berathung zu bringen. Damit sei er jedoch nicht gemeint, den Entwurf selbst davon abhängig ma chen zu wollen. Er erinnere desfalls an eine in der Französi schen Kammer vorgekommene Aeußerung, daß man viel ver loren habe, wenn man das Gute nicht annehme, weil es nicht das Beste gewesen sei. Von jeder starren Opposition müsse man fern sein. Doch die Kammer werde diesem beantragten Wunsche beistimmen, der ja in jedem Deutschen Herzen Wi derklang finden werde. (Fortsetzung folgt.) Auch ein Beitrag zu dem in diesen Blättern vorkom- mendcn Vorschläge von einer alleinigen festen Baar- Zahlnngs-Rcchnung. 1) Von allen Neuigkeiten müßte sogleich nach Er scheinung ein Exemplar unverlangt zurEinsicht mit Angabe s) des Verkaufs-Preises, kr) des Rabattes auf Jahresrechnung und ch des Rabatts gegen Baarzahlung ein gesendet werden, welche Einsendung aber nur an Jene Statt finden dürfte, welche festeBaar-Zahlungs-Rechnung führen, in- deß die Jahrcs-Rechnung-Führendcn jene Neuigkeiten erst nach Verlauf eines Monates zu erhalten hätten, da sonst den Baar- zahlcnden ein offenbarer Nachtheil erwüchse, weil die Andern, bei cingesandter Mehrzahl von Neuigkeiten, diese eher absehcn würden, wenn das Buch gut ist, als bis die feste Nachbe stellung cinginge, welche dann zum Theil liegen bliebe, wor aus Schaden statt Nutzen den Baarzahlendcn erwüchse. 2) Alle Nachbestellungen sollten nur auf feste Rechnung gegen Baarzahlung bei der Abgabe
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