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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.02.1840
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 18.02.1840
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- Deutsch
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335 14 336 entweder auf gewöhnlichem merkantilen Wege oder durch eine Buchhandlung, gegen eine besonders festzusetzende Ent schädigung für den Aufwand an Mühe und Kosten, geschieht. Selten besitzen aber die Autoren die beträchtlichen Mittel, welche dieser Weg erfordert, und noch seltener führt derselbe in pecuniärcr Hinsicht zu günstigen Resultaten, weshalb bei Weitem die Mehrzahl der jährlichen literarischen Erscheinungen mit Hülfe des Buchhandels eingcführt werden. Hierzu wird der Verleger durch Erwerbung des Verlagsrechtes, welches im Preußischen Landrechtc als die Befugniß, eine Schrift durch den Druck zu vervielfältigen und sie auf den Messen unter die Buchhändler und sonst abzusetzen, im Oestecreichischen Gesetzbuch als das Recht, eine Schrift durch den Druck zu vervielfältigen und abzusctzen, dcfinirt ist, berechtigt und ver pflichtet. (Schluß folgt.) Aus Paris. - Der Gesetzentwurf hinsichtlich des literarischen Eigcn- thums *), welchen das Ministerium Mole im vergangenen Jahre den Pairs vorlegte, wird demnächst vor dicDeputirtcn- kammcr gebracht. Die Buchhändler in Paris haben mehrere Veränderungen des ursprünglichen Entwurfs beantragt und Herr Villemain hat ihre Bemerkungen günstig ausgenommen- Das Journal des Debats hofft, daß auch die Depu- tirtenkammer die Wünsche der Pariser Buchhändler berücksich tigen werde. Nach dem von Herrn Salvandy verfaßten Ent wurf sollte es den Gerichten überlassen sein, den Schaden ersatz, welchen der Nachdruckcr dem rechtmäßigen Verleger zu leisten habe, fcstzusetzen. Bisher geschah cs aber immer, daß die Gerichte diesen Ersatz nur nach der Zahl der mit Beschlag belegten nachgedruckten Exemplare abschätzten. Die Folge war, daß die Entschädigung gewöhnlich nur sehr gering aus fiel, da eine weit größere Zahl Exemplare bereits verkauft oder besser versteckt war, und die Nachdruckcr wurden deshalb von ihrem Handwerk nicht abgcschreckt. Die Pariser Buchhänd ler schlagen nun vor, dem Salvandy'schcn Entwurf noch die Elausel beizufügen: die Entschädigungssumme soll dem Werth von 2000 Exemplaren bei Werken in Einem Band und von 1000 Exemplaren bei Werken von mehreren Bänden gleich kommen." Was den Nachdruck der Französischen Werke im Auslande anbelangt, wo derselbe bekanntlich zu Brüssel ins Große getrieben wird, so sehen die Französischen Buchhändler ein, daß man demselben allein durch Unterhandlungen ein Ende machen könne. Sie stellen daher den Antrag: daß man unverzüglich allen fremden Autoren den gleichen Schutz, die gleichen Rechte, gewähre, wie den Französischen Schriftstellern und nicht erst warte, bis andere Staaten Recipro- cität üben. „Die Französischen Buchhändler — sagt das Journal des Debats— glauben, das beste Mit tel, die Ausländer zu einem Ausgeber, des schmählichen Nach drucks zu vermögen, sei, wenn sie selbst zuerst dem Nachdruck aller ausländischen Werke entsagen. Selbst wenn man fort sährt, unsere Bücher nachzudrucken, wollen wir keine Re pressalien üben, denn diese Repressalien sind ein Diebstahl, eine Schande für eine civilisirtc Nation. Wenn die Stimme eines großen Volks sich für die Gerechtigkeit erhebt, kann sie nicht lange ohne Wiederhall bleiben." Mi sc e l l e. Preßzwang unter Napoleon's Negierung. Die Aengstlichkeit der Französischen Polizeibehörden, die Napoleon in den Deutschen Departemcntcn angcstcllt hatte, und denen besonders aufgegebcn war, über gefährliche Bücher ein wachsames Auge zu haben, ging zuweilen bis ins Lächerliche. Einem Buchhändler, der eine Anzahl Exemplare der neuesten Auflage von Voß's „Louise" verschreiben wollte, wurde cs nicht erlaubt. Die Polizei meinte nämlich, diese Louise sei die verewigte Königin von Preußen, die den Fran zosen, als eine Feindin von Frankreich, verhaßt war. DemDoctor T rev iranu s, einem Naturforscher, wurde eine Zeit lang die Erlaubniß verweigert, eine Schrift über die innere Organisation der Blattlaus drucken zu lassen, weil man vcrmuthete, daß hinter dem Worte Organisation etwas Politisches verborgen sei, worauf angespiclt werde; und als er die Polizei darüber beruhigt hatte, mußte doch der Titel verändert, und statt Organisation das weniger verdächtige Wort Bau gesetzt werden. Napoleon hatte bekanntlich ein wachsames Auge über alle Druckschriften und suchte alles zu unterdrücken, was seiner Despotie auch nur von ferne nachthcilig werden konnte. Als das berühmte Weck der Frau von Stacl über „Deutschland" in Paris gedruckt wurde, entspann sich zwischen Napoleon und dem Generaldirektor der Druckerei folgende Unterredung. Napoleon. Was giebt's Neues in Ihrem Departement? Direktor. Kleinigkeiten, und das neue Werk der Frau von Stael. Napoleon. Was sagt sie von mir? Direktor. Nichts, Sire, durchaus nichts. Ich habe alle sechs Bände gelesen. Napoleon. Eine Zeitgenossin von dem Rufe der Frau von Stacl, die nicht offenbar gut von ihrem Gebieter redet, denkt im Stillen schlecht von ihm; unterdrücken Sie das Buch. Das Werk ward vernichtet, und die Verfasserin mußte das Honorar von 20,000 Franken nebst den Druckkostcn von 6000 Franken zurückcrstatten. öüi-86 inI^eipLiA. LIN 17. Kediunr 1840. Xmsteränin, k. 8. — 2 bl 137. — Xngsdurg, k. 8. 100 t, 2 bl. Ilreinen, K.8. 106z, 2bl. Ikrnnk- kurt n. bl., le. 8. IttOij, 2 bl. llninburx, 1. 8. 147K, 2 bl. 146z. — Donllon, 2 bl. 6. 14z, 3 bl. 6. 13z. — pari», k. 8. — 2 bl. 78K 3 bl. 78z. — Wien, >c. 8. 100z, 2 bl. — 3 bl. 99z. — Uerlin, >c.8. 102^. 2 bl. 103z.— Ureslnu, Ic. 8. 102K, 2 bl. — — Konischer 6z, Uolläncl. Duanten 13;, Kaiser!. Duant. 13, Ureslnuer Duant. 12z, Dnssir Duant. 12;, 6onventivns-8peaies unll 6ul<len 1, 6onvent!ons 10 unä 20 Xr. z, 6vlll pr. blnrle kein Oöln. — 8ilber pr. blnrll kein Köln. — Dreuss. 6our. (nls 8orte) 102jj. Verantwortlicher Redakteur I. <§. Stadler. *) S. Börsenblatt von 1839. Nr. 8. 55.
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