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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.11.1838
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 09.11.1838
- Sprache
- Deutsch
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2351 98 2352 wahres und eigentliches Bannrecht ist, das, wie sonst aus Bier- und Mehlbezug, so nun auf die wichtigsten geistigen Nahrungsquellen gelegt werden will, und nach cmancipirten Leibern nun die Geister zu jener nothgedrun- gencn Beköstigung verweiset, welche das Wesen der menschlichen Natur und die Freiheit des Geistes und Gewissens tief verletzend untergrabt, wie der industrielle Wohlstand jener Materielles bezweckenden Gewerbe und die gerechte Anforderung des Publikums an die Befriedi gung der gedachten materiellen Bedürfnisse durch das Be stehen jener auf Materielles gerichteten Bannrechte ange griffen, verlegt, unterdrückt und unbefriedigt war. Das fragliche Privilegium des Central- S ch u lb ü ch er - Ve r lag s, oder die Art, solches zu verstehen, auszudchnen und ins Leben zu führen, ist demnach nicht nur der Ruin des Buchhandels und der damit zusammenhän genden Gewerbe (sogar die Gebetbücher sind durch die absichtlich mit Aufopferung pecuniärer Mittel ihren Zweck verfolgenden Vereine zur Verbreitung guter katholischer Bücher aus dem Gebiete dieser Gewcrbsthä- tigkciten und des Buchhandels fast gänzlich verdrängt); nicht nur untergräbt es denBe- stand, die Ehre, die Wohlfahrt des Vater landes, sondern cs ist auch eine merkliche Verletzung sowol grundgesetzlicher als ge il) e r b s r e ch t l i ch e r B e st i m m u n g e n. Demnach dürften Eure Königliche Majestät es den allerunterthänigst treugehocsamst Unterzeichneten nicht zur Ungnade rechnen wenn dieselben an Allcchöchstdcro ruhm vollem, alles Große und Edle, Gute und Schöne beschü tzenden Throne diese ihre tiefgefühlte Klage niederzulegen wagen, und die hohe Weisheit, Gerechtigkeit und milde Fürsorge, welche Eure Königliche Majestät dem Wähle Allsrhöchstihrcr getreuen Unterthanen widmen, in aller- tiefster Ehrfurcht um Schutz lind Hülfe anflehen. An Eure Königliche Majestät wagen die allerunter- thänigst Unterzeichneten daher die alleruntcrthänigste Bitte: den Ecntral-Schulbüchcr-Vcrlag in seiner Thätigkeit auf die Erzeugung, Herausgabe und Verkaufung der soge nannten Elementarschulbücher zu beschränken, und da bei solchem gleichwol zur Pflicht zu machen, daß er sich zum auswärts seines Sitzes erforderlichen Vertriebe je des seiner Producte der Buchhandlungen zu bedienen habe. In der zuversichtlichen Hoffnung allergnädigster Be rücksichtigung dieser Beschwerdeführung verharren in aller tiefster Ehrfurcht Würzburg und Kitzingen, Eurer den 12. Oct. 1838. Königlichen Majestät rc. M i s c e l l e. Bamberg. Der Herisauer Nachdrucker bande müssen wir die für sie betrübende Meldung ma chen, daß es der Thätigkeit der Polizei gelungen ist, einen ihrer Colporteure hier zu verhaften, eben als er während der jetzigen hiesigen Messe seine verbotenen Geschäfte leb haft betreiben wollte. Er heißt Goldstein, ist jüdischer Eonfession aus der.Gegend von Würzburg, und reiste bjs- hec mit einem — ohne Zweifel erschlichenen oder unäch- ten — Zeugnisse der Etlinger'schen Buchhandlung zu Würzburg, daß er für diese Reisender sei, befand sich übrigens in der ehrcnwerthesten Gesellschaft, denn man fand Goethe, Schiller, Körner, Shakspcarc u. A. zahl reich bei ihm. Wenige Tage vor seiner Verhaftung hatte er einem hiesigen Buchhändler eine starke Summe geboten, wenn er ihm ein Zeugniß, daß er in Geschäften für ihn reise, ausstelle, was ihm natürlich verweigert, wobei aber seine Zudringlichkeit verdächtig wurde. Man hofft, noch einige Genossen, vielleicht auch christliche, dieses industriösen Musterreitecs bei dieser Gelegenheit näher kennen zu ler nen, und wir werden nicht unterlassen, sie alsdann nam haft zu machen, damit die rechtmäßigen Verleger wegen Geldstrafe, Eonsiscation und Entschädigung die gesetzli chen Anträge auch wider sie stellen können. Der Buch handel in Bayern ist in neuester Zeit in manche ungün stige Conjuncturen versetzt, daß ec gewiß doppelte Auffor derung findet, sich und den von ihm untrennbaren aus wärtigen rechtlichen Veclagshandcl wenigstens auf dem ihm noch ungeschmälerten Boden nach allen Kräften gesetzlich zu schützen, und deshalb überall im gemeinsamen Einver ständnisse besonders gegen die herumziehenden Subscriben- tensammler, Exporteurs und anderen Verbreiter von Nachdrücken wachsam zu sein. Da man in Bayern bei jedem legalen Acte auf den kräftigsten Beistand der Po lizei und Justizbehörden zählen kann, so dürste bei solchem Zusammenwirken seiner soliden Buchhändler den Beein trächtigungen ihrer Rechte durch das allgemein verrufene und verpönte Nachdruckcrgewerbe und seine Gehülfcn, am schnellsten ein Ziel gesetzt werden. (Fränk. Merkur.) Verantwortlicher Redactcur: C. F. Ddrffling. B e k a n n t m a ch u n g e n. Gerichtliche Bekanntmachungen. (5688.j Die Verlagsbuchhandlung des verstorbenen Geheimen vcgationörathes Wilhelm Hennings allhier soll auf An trag der Erben bis zum 1. April 1839 meistbietend verkauft werden. Kauflicbhaber erhalten die gedruckte Inventur unentgelt lich in jeder Buchhandlung, und werden Kaufgebote und sonstige auf den Handel bezügliche Anfragen sowohl vom Stadt gerichte als von dem Buchhändler Herrn W. Hennings zu Erfurt in frankirten Briefen angenommen. Gotha, den 15. October 1838. Das Stadtgericht das. L. 8- w. Drosch.
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