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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.11.1838
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1838-11-16
- Erscheinungsdatum
- 16.11.1838
- Sprache
- Deutsch
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2415 100 2416 Mag Ackermann der Verfasser sein, oder nicht — soviel geht aus dem Werke hervor, daß letzterer ein Mann vom Fache, von gründlicher Kenntniß des Geschäfts und gro ßer Erfahrung in demselben sein muß, weshalb auch aus dem Buche sehr viel zu lernen ist. Und doch scheint es, als würde es noch sehr wenig benutzt. Rec. hat vielfältige Gelegenheit gehabt, Gehülfen kennen zu lernen, die in achtbaren Handlungen gelernt und gearbeitet haben und von diesem Werke kein Wort wissen. Das ist aber sehr leicht zu erklären. Man darf nur das Verzeichniß der Sub skribenten durchsetzen und man muß wirklich erstaunen über die Menge fehlender Handlungen, in welchen also das Werk nicht einmal nur zur Benutzung der Gehülfen und Lehrlinge vorhanden ist, denen es zum eifrigsten Stu dium von gewissenhaften Principalen nicht angelegentlich genug empfohlen werden kann. Rec. bedauert cs aufrichtig, daß die Buchhändler, die alle Kräfte aufbieten, um andern Ständen Mittel und Wege anzubieten, sich über ihre Fächer zu belehren, in ihrem eigenen Fache Hülfsmittel zur bessern Betreibung ihrer Geschäfte nur wenig beachten. Rec. bedauert gleichfalls, daß er über das vorliegende Werk ein günstiges Urtheil nicht aussprechen konnte und muß sich gegen den etwaigen Vorwurf persönlicher Animosität durch die Versicherung schützen, daß ihm Herr H. gänzlich unbekannt ist. Eine sehr gute Seite hat Herrn H's. Werk aber doch durch den ausgezeichnet schönen Druck; in dieser Hinsicht ist es dem A'schen überlegen, welches auf das Höchste nur mittelmäßig gedruckt ist, wofür es aber auch um die Hälfte wohlfeiler ist. Wien. E. L. H. M i s c e l l e. Centralschulbücher - Verlag in München. Dem Vernehmen nach hat die Polizeibehörde in Augsburg die Vorräthe der dortigen Commissionaire jener Anstalt, des Hofrath vr. Wagner und P. Bölling, auf Ansuchen der Augsburger Buchhändler wegen Mangels der Concession mit Beschlag belegt. Verantwortlicher Redakteur: C. F. Dbrffling. Bekannt m a eh ungen. Ilm keine UnlerbieeliunK' in der Versend»»»' des 1Zöi8Liü)Irk1t8 t'iii <1611 O6U186K6I1 IZueNkrniilet einlreten Inssen xu müssen, ersueiio ieli 8io, Aesülliast /.» vortunnen, oli und ivie viel 1-xeinpInre ieli Ilmen für 1839 senden soll, und sielr dar» des mit Xo. 100 des Lör- senhluttes nuso-eo-ehenen Verlnna-retlels 7>u bedienen. k. ei p iK, 16. Xovbr. 1838. FVtMe-'Ke/'. Gericl) tliche Bekannt IN a eh ungt n. s5841.j Ueber den mit Jnsolvcnzerklärung cingelangten Jo hann Karl Wirz-Wiedmcr von Zürich, Buchhändler, hat das Bezirksgericht Zürich auf Montag den 29. April 1839 Morgens 7 Uhr, zur Verrechtfertigung Tag angesetzt. Es ergeht daher an alle Gläubiger und Schuldner des in Concurs Gerathenc» die peremtorische Aufforderung, über ihre Ansprachen und Verbindlichkeiten der Unterzeichneten Canzlei genaue Eingabe auf Stempelpapier, so viel möglich unter Beilegung der Beweisurkundcn im Original oder in beglau bigter Abschrift, bis spätestens den 14. April 1839 zuzustcl- len, am Vcrrechtfertigungstage selbst aber persönlich oder durch Bevollmächtigte auf dem Gerichtshause zu erscheinen; alles un ter Bedrohung, daß Schuldner, die ihre Eingabe zu machen unterlassen, angemessene Nachlheile zu gewärtigen hätten, säumige Ansprecher aber (die grundversicherten jedoch nur mir Bezug auf die verfallenen Zinsen) ihre Forderungen einzig noch bei der CollocationS-Verhandlung, und zwar unter zu gcwär- tigender Ordnungsbuße, eingeben können, später aber damit von der vorhandenen Masse ausgeschlossen, oder, so weit sie durch Faustpfänder gedeckt sind, ebenfalls mit Ordnungsbuße belegt würden, endlich die am Vcrrechtfertigungstage Ausblei- bendcn (die grundversicherten Creditorcn jedoch wiederum nur mit Bezug auf die verfallenen Zinsen) alle Rachtheile, welche aus der Unkcnntniß der Verhandlungen und Gerichtsbeschlüsse entstehen könnten, an sich selbst zu tragen hätten. Zürich, am 19. October 1838. Im Namen des Bezirksgerichtes Zürich die Notariats-Canzlei der Stadt Zürich. I. Escher. s58t2.j Ueber den mit Jnsolvenzerklärung eingelangten, in Zürich seßhaften Buchhändler Julius Bleich von Eltingen im Würtembcrgischen (Firma: Buchhandlung Franz Hoffmann) hat das Bezirksgericht Zürich auf Montag den 29. April 1839 Morgens 7 Uhr, zur Verrechtfertigung Tag angesetzt. Es ergeht daher an alle Gläubiger und Schuldner des in Concurs Gerathenen die peremtorische Aufforderung, über ihre Ansprachen und Verbindlichkeiten der Unterzeichneten Canzlei genaue Eingabe auf Stempelpapier, so viel möglich unter Beilegung der Beweisurkundcn im Original oder in beglau bigter Abschrift, bis spätestens den 14. April 1839 zuzustcllen, am Vcrrechtfertigungstage selbst aber persönlich oder durch Bevollmächtigte auf dem Gerichtshause zu erscheinen; alles unter der Bedrohung, daß Schuldner, die ihre Eingabe zu machen unterlassen, angemessene Nachtheile zu gewärtigen hätten, säumige Ansprecher aber (die grundversichecten jedoch nur mit Bezug auf die verfallenen Zinsen) ihre Forderungen einzig noch bei der Collocations-Verhandlung, und zwar unter zu gewär- tigender Ordnungsbußc, eingeben können, später aber damit von der vorhandenen Masse ausgeschlossen, oder, so weit sie durch Faustpfänder gedeckt sind, ebenfalls mit Ordnungsbuße belegt würden, endlich die am Verrcchtfertigungstage Ausblei- bcndcn (die grundversichertcn Crcditorcn jedoch wiederum nur mit Bezug auf die verfallenen Zinsen) alle Nachtheile, welche aus der Unkcnntniß der Verhandlungen und Gerichtsbeschlüsse entstehen könnten, an sich selbst zu tragen hätten. Zürich, am 19. October 1838. Im Namen des Bezirksgerichtes Zürich die Notariats-Canzlci der Stadt Zürich. I- Lscher. ,
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