Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.12.1838
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1838-12-07
- Erscheinungsdatum
- 07.12.1838
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18381207
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-183812077
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18381207
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1838
- Monat1838-12
- Tag1838-12-07
- Monat1838-12
- Jahr1838
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
2605 106 2606 ihre Beschwerden unmittelbar vor den König zu bringen. Nur dadurch, sagt Herr Grau, sei zu vermeiden, daß dem ge schriebenen Worte eine Bitterkeit beigelcgt werde, welche die Bair. Buchhändler weder ausdrücken dürften, noch wollten. Lei hg e sch äst e mit Novitäten. In einem uns von Herrn Bädekcr in Eoblenz mitgetheilten Briefe schreibt diesem ein Kunde: „— Sodann wünschte ich von „Ihnen zu erfahren, ob Sie sich dazu verstehen könnten, „mir monatlich, oder alle 14 Tage, im erster» Falle 8 — „10, im zweiten Falle 4 bis 5 Bände der neuern Deut schen und Französ. belletristischen Literatur zum Lesen zu „überschicken, wogegen ich mich zu einer angemessenen „Vergütung bereit erklären würde. Ebenfalls würde ich „mich verbindlich machen, die Bücher nur auf der lan- „gen Seite mit einer scharfen Scheere aufzuschneiden, „und beschmutzte Exemplare zum Ladenpreise zu behalten- „Früher hatte ein Herr von hier mit Herrn einen „solchen Vertrag, und bestehen dergl. auch anderwärts." Wir haben den Namen der Eoblenzer Buchhandlung, die in dem Briefe genannt ist. hier weggclasscn, da doch wohl möglich wäre, daß ihr Unrecht geschehe; daß aber im Allgemeinen Geschäfte der Art im Buchhandel — und zur Schande desselben —gemacht werden, läßt sich nach Obigem kaum bezweifeln. Ein Buchdrucker gezwungen den Druck einer Zeitschrift zu übernehmen. Vor Kur zem kam in Ehaumont folgender interessanter Rechrsfall vor. Ein Hr. Robert wollte dort ein Journal herausge hen, zwei Buchdrucker aber, denen er die Arbeit antrug, weigerten sich, es zu drucken. Hr. Robert verklagte darauf den einen, Cousot, und das Eivilgcricht in Ehaumont fällte nachstehendes Unheil: Indem das Gericht als Recht betrachtet, daß der Buchdrucker, welcher die durch Tit. 2 des Gesetzes von 1819 vorgeschriebeneu Bedingungen erfüllt hat, nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann, wenn er nicht als wis sentlicher Mitschuldiger eines Vergehens erscheint; und da diese Vorschrift des Gesetzes von 1819 eine, dem Buchdrucker, welcher die vom Gesetze vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt, gegebene Garantie ist, jenem, so wie dem Verfasser von Schriften, welche derselbe will drucken lassen, gegenüber; da ferner das erwähnte wissentliche Vergehen, welches als strafbar charakterisirt, nicht von einer Bcurtheilung der Schrift von Seiten des Buchdruckers abhängen kann, weil sonst der Buchdrucker ein Eensor wäre, was das Ge setz nicht will, und zwar ein um so strengerer Eensor, je unwissender er sein könnte; da die Declarationen, welch» vom Buchdrucker gefordert werden, genügen, um die Obrigkeit auf ein Vergehen, das vorbereitet wird, auf merksam zu machen, und den Buchdrucker vor Verant wortlichkeit schützen; ferner erwägend, daß die Anspruchnahmc der Pressen eines Buchdruckers von Seiten eines Journalisten, wel cher die von dem Gesetze vorgeschriebenen Förmlichkeiten für die Herausgabe eines Journals beobachtet hat, ein durch die Eharte von 1830 geheiligtes Recht ist, da jeder Franzose nach derselben das Recht hat, seine Meinungen drucken zu lassen, wenn er sich dabei nach den Gesehen richtet u. s. w. so befiehlt das Gericht, daß, vom Tage der Jnsinui- rung des gegenwärtigen Entscheides an, Cousot gehalten sein soll, Robert den Gebrauch seiner Pressen zu überlas sen, zu den für die Herausgabe des Journals, das er vom 4. Oct. an Mittwoch und Sonnabend jeder Woche erschei nen lassen will, passenden Zeiten, unter dem Anerbieten, das Robert macht, ihm die fcstzusctzendc angemessene Summe Geldes dafür zu zahlen, und verurtheilt Cousot, im Weigerungsfälle dem Kläger für jeden Tag Verzugs 300 Francs zu zahlen; enschcidct auch , daß die Elausel, durch die sich Cousot verpflichtet hat, kein Journal zu drucken, gemäß den Artikeln 1131 u. 1133 des Oodc civil keine Wirkung haben kann; und befiehlt, in Betracht der dringenden Umstände, die einstweilige Beachtung des gegenwärtigen Entscheides, ohne Rücksicht auf etwaige Appellation. Verantwortlicher Rebacteur: C. F. Därffling. Bekanntmachungen. Snbscriptiousbcdingungcn. Das Werk erscheint in Liefgn. von 8 Kupfern in gr. Fol. und 2—3 Blatt Text in gr. 4. Preis jeder Lief. 12 Fr. Man macht sich auf eine Serie, aus 3 — 4 Lief- beste hend, verbindlich. Wir erbitten uns feste Bestellungen und geben auf Ver langen sowohl einzelne Exemplare L 6. als Prospccte gratis. Leipzig, 5. December 1838. Drockhenis L Avenarius, Buchh. für deutsche und ausländ. Literatur. G Naris: meine maison, rue lticbelisu, die. 60.) p ränumcrations- und Subscriptions- Rnjeigen. s6303.j Binnen Kurzem erhalten wir die erste Lieferung des so eben in Paris erscheinenden Kupferwcrks über Eisenbahnen: I/1i»liu8ti ie VL8 ( III1IIV8 I»: I I N. 0U de88ili8 et de8orixticm8 des xrinvips1e8 mscsiine8 iooo- motive8, äk8 1ouiA0ii8 d'spiprovi8ionnemeut (teudres), xvk>AoU8 de trai>8port etc. etc. eu U8SA« 8vr Ie8 route8 eu ker de krauce, ^uZIeterre, ^Iiems§ue, LeiAi^ue etc. etc. pndliees par ^/»re»Fauci sine, inxeuicur etc. et tAaeöss dessin-tteur etc. iöücher, Musikalien u. s. w. unter der Presse. f6304.) Bekanntmachung. So eben sind Ankündigungen und Probeblätter einer neuen landwirthschaftlichcn Zeitschrift für Landleute: „der Land- maun rc" an alle deutsche Buchhandlungen versendet worden,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder