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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.12.1838
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 07.12.1838
- Sprache
- Deutsch
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2603 106 2604 Beilage möglichst anschaulich gemacht hat. Es ist dieses Vcrzcichniß der erloschenen und veränderten Firmas, mit Angabe, an wen und wann der Verlag übergegangen ist, das vollständigste, das wir bis jetzt besitzen. Ferner ist noch bemerklich zu machen, was auch überall sehr genau geschehen ist, ob ein Buch eigener Verlag oder Commis sionsartikel der dabcistchcnden Handlung, wie viel Bogen, Stahl-, Kupfer- und Stcindruckplalken, oder Holzschnitte es enthält, wann, im Fall cs eine neue Auflage ist, die frühern erschienen sind, und was der sonst gänzlich übec- bestimmte Anzahl Bestellungen auf dieses Verlagswerk, um sich durch deren Betrag für diese Auslagen bezahlt zu machen. Die Handlung L. sandte dieselben nun an den Leipzi ger Commissionair derselben, kk., mit der Bitte, den Betrag derjenigen, die in Leipzig gleich zahlbar waren, zu erhe ben , und ihr gut zu bringen. Das erste that dieselbe auch, brachte aber den Betrag der Handlung H. gut, oder vielleicht sich selbst, vermaß sich also über fremdes Eigcnthum nach eigener Willkühr sehencn und doch sich den Buchhändler und Bücherfreund s zu schalten, so wichtigen Nachwcisungcn noch mehr sind, deren Auf- Ist ein solches Verfahren, das gegen alle Handcls- suchen gewiß unendliche Mühe verursacht hat. Endlich grundsätze anstößt, in der Leipziger Buchhändler Praris noch soll, nach den neuern Forderungen, auch die Verwir- gegründet oder nicht? Und wo ist daher auf einfache rung möglichst gehoben werden, welche durch Pseudonymen ! Weise Recht zu erhalten, u. s. w. in die Literatur gekommen ist. Da hat ein Schrift- ^ — steiler unter angenommenem Namen, oft unter mehreren, M i s c c l l e n. dort unter angenommenem und auch unter seinem wirkli- !Z ^ ^ , chcn Bücher herausgegcben, und im erstem Falle ist die Ersuch der Buchhändler der Lombardei Kcnntniß seines wahren Namens mindestens wünschens-! siP' Schutz des literarischen Eigcnthums. werth, in dem andern aber fast unerläßlich nöthig, da Ü^rcnz, 8. ,?ov. ^u den in ihren folgen iroch un- man sonst nie seine sämmllichcn Schriften zusammcnsin- absehbaren Vortheilen, welche die Krönung in Mailand den kann. Sehr genau hat Herr Schulz nicht nur in nicht allein für den lombardisch-vcnetianijchcn Staat, son- solchen Fällen von einem auf den andern Namen nerwie- ^m für ganz Italien haben durfte, kann gewiß als der sen und den wahren Namen beigefügt, wo irgend cme nicht geringste auch dies gerechnet werden, daß der Kaiser Notiz darüber aufzusindcn war, sondern auch in zwei, bei seiner Anwesenheü in Mailand von den Buchhändlern wiederum sehr schätzcnswerthen Beilagen ein Verzeichnis bcr Lonibardci eine Supplik entgegennahm, wocnr diese der pseudonymen Schriftsteller, so weit ihre wahren Na men auSzumikteln waren, mit Beifügung dieser, und ein Verzeichnis von Schriften, welche mit der Bemerkung „vom Verfasser oder Herausgeber der und der Schrift" erschienen sind, mit Angabe ihrer Verfasser ausgestellt. Nur in Bezug auf Romane und Schauspiele hat es sich Herr Schulz bequemer gemacht, als der sel. Hcinsius, und diese nicht in besondere Rubriken gebracht, sondern unter die übrigen Bücher eingcreiht; und das mit großem Rechte, denn ec hat so eine zahllose Menge von Unrich tigkeiten und Jnconsequcnzcn vermieden, die sich im Hein- sius vorsinden und sich nothwendig überall cinschleichcn müssen, wo die dort Statt findende Ordnung beobach tet werden soll. Die Grenzen, besonders des Romans, sind zu unbestimmt, als daß er von der übrigen Literatur sicher geschieden werden könnte. Bemerkte einzelne kleine Unrichtigkeiten anführen wol len, wäre bei dem Besprechen eines solchen Werkes fast lächerlich, denn cs versteht sich von selbst, daß es nicht gänzlich fehlerfrei sein kann. Zeugnis genug für die große Sorgfalt, mit der es bearbeitet ist, daß Schreiber dieses bei längerer Benutzung nur sehr wenige und geringe Versehen bemerkt hat. Er hegt nur den Wunsch, daß Herr Schulz mit gleicher Sorgfalt für die Fortsetzung sei nes Werks sammeln möge. T. v. Anfrage. Es ist kürzlich folgender Fall vorgekommcn, über den man Auskunft zu erhalten wünscht. Die Handlung H. überließ der Handlung L. für Aus lagen, die dieselbe ihr für ein Verlagswcrk vorschoß, eine den Schutz des literarischen Eigcnthums seiner Fürsorge empfehlen, und auf den Nutzen Hinweisen, welcher durch ein zu diesem Behuf zwischen den Hauplstaaten Italiens geschlossenes Uebereinkommen der Italienischen Literatur überhaupt erwachsen würde. Wenn für Italien die Zeit kommen wird (und wer, mit der Gegenwart dieses Landes etwas vertraut, begriffe nicht, daß sie herannaht?), welche den Nachdruck als eine Erfindung der Barbarei bezeichnet, wird man deutlicher erkennen, auf wie edle Weise ein Volk llmrch ein Gesuch der Art den Geber der großartigen Amnestie geehrt hat- Man verkennt nicht, welche Schwie rigkeiten sich der Ausführung eines solchen Planes entge- genstellen; doch blickt man auf das Beispiel in Deutsch land , wo ein ernster Wille ganz andere Hindernisse aus dem Wege räumte. — Daß Toscana durch seine Begriffe und Gesetze vom freien G ewer be den Nachdruck nicht ferner schützen dürfe, wird dabei allgemein gefühlt, und hat sich dieser Tage ebenfalls durch ein Gesuch der hiesigen Buchhändler an den Großherzog ausgesprochen, worin sic den Wunsch äußern, in dieser Hinsicht der Vortheile der übrigen Italienischen Staaten thcilhaftig zu werden, in welchen doch wenigstens innerhalb der eigenen Grenzen kein Werk nachgedruckt werden darf. (Augsb. Allg. Itg.) Eentral-S ch ulb ü ch er-Verlag. In der An gelegenheit der Baicrschen Buchhändler gegen dieses In stitut hat jetzt Herr Grau in Hof, der keine der Vorstel lungen an den König von Baiern mit unterzeichnet, einen „Vorschlag zur Güte" als Eirculair an seine Bair. Colle ge» ergehen lassen, der darin besteht, durch Einige unter ihnen, welche durch Stimmenmehrheit zu wählen wären,
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