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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.11.1838
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 27.11.1838
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18381127
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2507 103 2508 gegen Zahlung des Subscriptions-Betrages von 2^ Sil- bcrgroschcn für jedes Wochenstück in der Expedition des Erzählers zu Berlin, oder zur Bestimmung über die Zusendung an sie aus ihre Kosten, mit kostenfreier Ucbcrmachung des Geldes, auf 10 volle Jahre durch ihre Unterschrift verpflichtet haben. Der Subscriptions- Betrag für jede 4 zu einem Ausgabe - Termine gehörenden Wochenstücke muß aber vor dem nächsten Ausgabe-Termin an den Verleger geleistet sein, sonst verlieren Subscriben- tcn den Vortheil des Subscriptions-Preises, und sind ver pflichtet, die bis dahin nicht bezahlten Wochenstücke und sammtlichc folgenden Wochenstückc bis zum gänzlichen Ab lauf ihrer Subscriptions-Zcit mit dem Ladenpreise zu be zahlen, der auf 5 Silbccgroschen festgesetzt ist. Darin haben aber gerade Alle gefehlt, und sollen nun den un schuldig versäumten Zahlungs-Termin so schwer büßen !! — Alle Rechtsgclehrten werden in Bewegung gesetzt, alle Gesetzbücher durchgestöbcrt > doch scheint wenig Hoffnung auf Erlösung vorhanden zu sein. Nur der Trost bleibt ihnen, daß ihr Schicksal Viele theilcn. Auch in Frank furt a/O. soll cs den Beamten ebenso gegangen sein. Die Vcrlagshandlung gewinnt aber bedeutende Summen durch diese — Spekulation." Der Schein, welchen Herr Gloeckner bei Annahme der Subscription von den Subscribentcn unterzeichnen läßt, lautet folgender Maßen: Subscriptionsvcrtrag. „Im Selbstverläge des Unterzeichneten Redacteurs J. D. W. Gloeckner in Berlin erscheint die Zeitschrift „der Erzäh ler", ein Tagcsblatt mit vierteljährlichen lithographirten Bil- derbcilagcn" in Wochenstücken von einem und einem halben Bogen in Quartform. Jedes Wochenstück kostet einschließ lich der Bilder im Subskriptionspreise zwei und einen halben Silbcrgroschen. Diese Zeitschrift wird in der vier ten, achten, zwölften Woche jedes Kalenderjahres und in dieser Reihe fort, jedesmal vier Wochenliefecungcn zusam men, ausgegebcn, so daß für jeden Jahrgang derselben dreizehn Ausgabetermine bestehen. Die Bilder werden nach Ablauf jedes Kalendcrviertcljahrcs von dreizehn Wo chen zugleich mit dem Texte in dem ersten darauf folgenden Termine ausgegeben. Auf diese Zeitschrift „der Erzähler" und die dazu gehörigen Lithographien verpflichten sich hier mit der Redactcur Gloeckner und der hier Unterzeichnete Besteller für zehn volle Jahrgänge derselben vom ersten Januar achtzchnhundcrt acht und dreißig an gerechnet. Der Unterzeichnete Besteller verpflichtet sich, die in jedem Expcditionstcrmine zur Ausgabe kommenden vier Wochen stücke bis spätestens zum Eintritt des neuen Ausgabeter mins und ebenso die vor der Unterschrift erschienenen Stücke spätestens im ersten darauf folgenden Ausgabeter mine aus der Wohnung des Redakteurs Gloeckner in Berlin gegen Zahlung des Subscriptionsprciscs abzuholen oder den Geldbetrag vorher kostenfrei an den Redactcur Gloeck- ncr einzusendcn und dabft über die Zusendung seines Ex emplars auf seine, des Bestellers, Kosten zu bestimmen. Wenn der Unterzeichnete Besteller den eben gedachten Zah lungstermin nicht pünktlich einhalkcn sollte, so verliert er den Vortheil des Subscriptionspreises und ist verpflichtet, für die nicht bezahlten Wochenstücke, so wie für ein jedes noch folgende «Stück bis zum Ende seiner ganzen Subscri- ptionSzcit den Ladenpreis zu zahlen, der auf fünf Silber- groschcn für jedes Wochenstück hiermit festgesetzt wird und ebenfalls, wie der Subscriptionsprcis, in den vierwöchent lichen Ausgabctccmincn entrichtet werden soll. Der Unter zeichnete Besteller kaust außerdem noch hiermit die beiden vor dem Jahre achtzchnhundcrt acht und dreißig erschiene nen Jahrgänge des Erzählers nebst acht Lithographien, und verpflichtet sich, selbige gegen Zahlung des Subscri ptionspreises in dem ersten auf den Tag seiner Unterschrift folgenden Ausgabetermine des Erzählers auf dieselbe Weise in Empfang zu nehmen, wie er die laufenden Stücke empfängt, auch, wenn ec diesen Zahlungstag versäumen sollte, statt des Subscriptionsprciscs den obengedachtcn La denpreis von fünf Silbergroschen für jedes Wochenstück zu bezahlen. Sollte bei Ankunft dieses Subscriptions vertrages in dieHände des Rcdactcucs Gloeckner dieser den Text der beiden ersten Jahrgänge des Erzählers und der vor dem Unterschrifttage erschienenen Hefte des dritten Jahr ganges nicht mehr vollständig besitzen, auch die ausgegan- gcnen Stücke nicht noch einmal drucken lassen, so liefert dieser den Text nur, so weit er vorrälhig ist, und dann wird für die fehlenden Wochenstücke nur der Betrag des Bildes mit zwei Dritteln des resp. Subscriptions- oder Ladenpreises bezahlt. Auch erscheint im Selbstverläge des Unterzeichneten Rcdacteurs das Berliner Abendblatt, wöchentlich drei Vier telbogen Text in Octavformat mit halbjährlichen lithogra phirten Bilderbcilagen; jedes Wochenstück kostet im Sub scriptionspreise zwei Silbcrgroschen und im Ladenpreise 4 Silbcrgroschen. Auf diese Zeitschrift contrahircn die Unterzeichneten, der Redactcur Gloeckner und der Sub- sccibent als Besteller hiermit ebenfalls auf zehn volle Jahrgänge vom ersten Januar achtzchnhundcrt acht und dreißig an gerechnet. Die Ausgabe und Lieferung dieses Berliner Abendblattes, so wie die Zahlung dafür soll ohne Ausnahme nach den Bestimmungen erfolgen, welche Eon- trahentcn vorstehend über den Erzähler festgesetzt haben, d. h. vierwöchentlich in der Wohnung des Rcdacteurs Gloeckner, und also, daß bei versäumter Frist der Unter zeichnete Besteller den Subscriptionspreis verliert und zur Erlegung des Ladenpreises vom Rückstände einschließlich bis zum vollen Ablause seiner Subscriptionszcit verpflich tet ist- Noch soll im Selbstverläge des Unterzeichneten Redak teurs Gloeckner das Wörterbuch für Wissenschaft und Kunst mit Ehartcn und Abbildungen in vier Bogen starken Heften erscheinen, deren jedes im Subskriptionspreise fünfzehn Silbcrgroschen und im Ladenpreise einen Thalcr kosten wird. Auch auf dieses Werk contrahircn die Unterzeichneten, der Rcdacteur Gloeckner und der Besteller, hiermit, und zwar in seinem ganzen Umfange vom ersten Hefte an bis zu seiner ganzen Vollendung, jedoch unter dem Vorbehalt des Selbstvcclegcrs, daß die Kosten durch Subscription gedeckt werden. Sollte die dazu erforderliche Zahl von Bestellern nicht zusammcnkommcn, so ccssirt diese Verabredung und dann gilt dieser Vertrag nur für die beiden Zeitschriften „der
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