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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.09.1838
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 21.09.1838
- Sprache
- Deutsch
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1941 84 1942 Die Wahrheit ist, daß durchaus kein guter Grund vorliegt, so zu verfahren, selbst nach beträchtlichem Zeit verlauf, oder vielmehr, daß überhaupt kein Grund vorhan den, nach so und so langer Zeit so zu verfahren , und daß die schlechten Gründe, welche im Anfang zur Usurpation des Eigenlhums eines guten Werks zu Gunsten des Pu- blicums bestimmen konnten, den größten Theil ihrer Kraft nach langer Publicität verloren haben. Es giebt nicht viele Bücher, bei denen es nach einem Verlauf von fünf zig, sechzig, achtzig Jahren noch der Mühe verlohnt, die Verfasser zu berauben. Sich in solchem Falle dieser Spoliation noch schuldig zu machen, heißt ohne großes Interesse einen doppelten Schaden verursachen; denn auf diese Weise verleitet man einerseits zum Nachdruck einer gewissen Zahl mittelmäßiger Werke, die man nicht ge druckt hätte, wenn man sie hätte acguiriren sollen, und beraubt auf der andern Seite die Familien einer kleinen Zahl wahrhaft ausgezeichneter Schriftsteller, welche ihren Werken ein dauerndes Interesse zu verleihen wußten, ihres legitimen Gewinns. Und hauptsächlich zu Gunsten dieser, und um deren Zahl zu vermehren, verdient das literarische Eigenthum vertheidigt und unbeschränkt verlängert zu werden. Anfangs ward es ihnen nur auf einen Theil der Lebenszeit gelassen, dann auf die ganze Lebenszeit, hier auf den Erben fünf, zehn, zwanzig Jahre nach dem Tode des Verfassers; die Commission von 1825 schlug vor, den Termin auf dreißig Jahre auszudchnen; die von 1836 stimmte für fünfzig Jahre; warum also will man diese Frist nicht auf achtzig bis hundert Jahre erstrecken? Warum wird sie nicht, wie bei andern Eigenthumsarlen, unbeschränkt, immerwährend? Dies ist unstreitig die Tendenz, und dahin wird man ohne Zweifel noch gelan gen. Man braucht sich wegen dieses Fortschritts nicht zu beunruhigen, cs können nur Vvrthcile daraus hervorgehcn, und man kann stets überzeugt sein, gut zu thun, wenn man dem Eigenthum neue Garantien verleiht, wenn man dem Menschen die Frucht seiner Arbeit besser sichert, wenn man für ihn die Fähigkeit erweitert, darüber zu verfügen, es zu übertragen, wenn man ibm gestattet, in der Mei nung zu verharren, er arbeite nicht nur für sich, sondern auch für die Nachkommen, und sichere so die Zukunft sei ner Familie. Glaubt man, daß dieser Gedanke, der so lebendig auf das Herz aller Menschen wirkt, ohnmächtig § sei für das der Schriftsteller? Er ist für sie, wie für Alle ! das wirksamste Reizmittel. Bei der gegenwärtigen Lage ! der Dinge werden Schriftsteller leicht veranlaßt, schnell und vorzüglich für die Gegenwart zu arbeiten ; jedes Jahr mehr, welches sie der Vervollkommnung ihrer Werke wid men würden, wäre ein Jahr geraubt von der Frist, deren Nutznießung ihnen und ihren Kindern gegönnt ist. Ver meidet man aber, die Dauer ihres Nießbrauchs zu be schränken, so nimmt man ihnen damit die Beweggründe, welche sic zur Uebcreilung veranlgssen, und verleiht den guten literarischen Erzeugnissen die gerechteste, natürlichste und wirksamste aller Ermuthigungen. Nachdruck in der Schweiz. Luzern, d. 22. August. Die in den Tractanden enthaltene Anregung Aargaus in Bezug auf den Nach druck wurde von 17 Stände» uck ,-<cke,'elicIu»r angenom men. Man wunderte sich, daß kein bestimmter Antrag vorgelcgt werde, und daß man keine einläßliche Behand lung des Gegenstandes vornehme. Freilich, wo nur Alle hören sollen, kann Keiner sprechen. Zürich trug dar auf an, daß der Gegenstand aus den Tractanden entfernt werde, wurde aber nur von Graubünden und Neuenburg unterstützt. M i s c e l l e. Handel der Buchbinder in Preußen. Berlin, d. 1. Scpt. Mit besonderer Strenge wird jetzt gegen die Buchbinder verfahren, die an vielen Drtcn auch einen Handel mit gebundenen Büchern treiben und nicht allein den Buchhändlern Abbruch thun, sondern zu weilen auch verbotene Bücher und Nachdruck feil bieten. Es ist ihnen nur das Zugeständniß gemacht worden, geist liche Bücher, Fibeln und Katechismen und die gewöhnli chen Schulbücher halten zu dürfen; wollen sic aber den ausgedehnten Verkehr nicht aufgeben, so soll von ihnen ein Eramen als Buchhändler abgelegt, und die gewöhnliche Summe von 6000-/5. zum Betriebe des Geschäfts nach- gcwiescn werden, wonach sie, förmlich als Buchhändler betrachtet, die nöthige Gewecbstcuer zu bezahlen haben. Verantwortlicher Redactcur: C. F. Dbrffling. ch ungen. pränumerations- und Subscriptions - Anzeigen. Byron s sämmtliche Werke, Deutsch von A. Böttger. Prachtausgabe in 1 Band, in 4 Lieferungen. Ncbi't Lyron's Üildnih Pränumerationspreis 2 Thlr. 16 Gr. Ich sehe mich veranlaßt, hier ausdrücklich zu erklären i daß ich mich laut meinem Circular nur bis zur Er scheinung der 1. Lief. (Ende October d. I.) für verpflichtet erachte, Ecemplare für obigen Preis abzulassen.
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