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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.09.1838
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- Erscheinungsdatum
- 21.09.1838
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- Deutsch
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1939 84 1940 Mit einem Worte, wenn der einem Schriftsteller und dessen Erben bewilligte Nießbrauch die Jnconvenienzen im Gefolge hat, welche man ihm zuschreibt, so darf man, um ihn zu unterdrücken, nicht warten, bis der Verfasser fünfzig Jahre todt, oder bis ec stirbt, «oder ihm densel ben auf Lebenszeit gestatten, sondern man muß ihm denselben gleich beim Erscheinen des Werkes nehmen; denn gerade da sind die angeblichen Nachtheile am fühlbar sten. Erscheinen aber diese Nachtheile nicht wichtig genug, um dem Verfasser gleich beim Beginne der Veröffentli chung des Nutznießungsrechtes zu berauben, so darf man auch spater nicht dessen Erben beeinträchtigen; denn die Nachtheilc werden offenbar in dem Maße minder fühlbar, als man sich von den ersten Zeiten der Veröffentlichung entfernt, da man sehr wohl fühlt, daß man nach fünfzig, sechzig, achtzig Jahren von der Publication an weit we niger, als am Tage der ersten Ausgabe zu fürchten habe, das Eigcnthum eines Buches ausgekauft zu sehen, um cs zu zerstören, cs im Auslande nachgedruckt zu finden, oder den Werth desselben durch den Preis zu hoch gesteigert zu sehen, welchen die Erben des Schriftstellers, oder die, welche sonst Anspruch darauf haben, dafür fordern könnten. Das veraltete, im öffentlichen Geist verbrauchte, vielleicht von neueren, bessern Schriften übertroffene Werk wird wahrscheinlich nicht mehr hinreichendes Interesse bieten, um sich versucht zu fühlen, entweder es zu vertilgen, oder nachzudrucken, oder einen zu hohen Preis dafür zu for dern. Die schon von Anfang an schlechten Gründe, welche man angeführt, um der Dauer der Nutznießung Grenzen zu setzen, werden immer geringhaltiger, je weiter man sich von den ersten Zeiten der Veröffentlichung ent fernt, und wenn diese Gründe nun nicht für die Zeit an gerufen werden, wo sie wenigstens noch mit einem Schein von Kraft umgeben waren, so ist es doch offenbar, daß sie noch unhaltbarer für die Zeit sind, wo sie ihren ganzen Werth verloren haben. Unter diesen wcrthlosen Gründen ist einer der am mei sten wiederholten der, daß man im Interesse der Beleh rung den Preis der Bücher so niedrig als möglich machen müsse. Allein wenn es, um den Preis der Bücher niedrig zu machen, gut ist, den Verfassern den Nießbrauch nicht zu lange Zeit zu lassen, so wäre cs noch weit besser, ihnen denselben überhaupt nicht zu gestatten, und noch besser, Buchdrucker und Buchhändler auf gleiche Weise, wie sie, zu behandeln. Warum beschließt man nicht, wenn man einmal im Interesse der Belehrung handelt, daß, wenn man einem Buchhändler eine Zeit lang den Nießbrauch des durch ihn veröffentlichten Wecks gestattet, cs dann ei nem Jeden erlaubt sei, sich nach Belieben Exemplare gratis in seinem Laden zu holen? Vielleicht hat man ge meint, es sei dies nicht sehr ermuthigend für die Buch händler ; erscheint denn aber dieselbe Pcocedur ermuthigcn- der für die Schriftsteller? Es ist merkwürdig, daß von allen Jndustrieen, die zur Production eines guten Werks beitragen, gerade die des Schriftstellers, der es verfertigt, am wenigsten geachtet wird. Man wird es durchaus nicht leiden, das Eigcnthum des Papierhändlccs, des Typogra phen, des Buchhändlers zu beeinträchtigen; das Einzige, was man preisgiebt, ist das Eigenthum des Schriftstellers. Dem Staate ständen mehrere Mittel zu Gebote, die Ver öffentlichung eines guten Buchs zu begünstigen; er könnte z. B. dem Publicum die Druckkosten ganz oder theilweise ersparen; allein daran denkt er gewöhnlich nicht; ec über läßt lieber dem Publikum alle Kosten, und erspart nur mit den Rechten des Schriftstellers. Dadurch, daß erden Schriftsteller opfert, indem er ihn dem Publicum oder Buchhändler gratis überliefert, ermuthigt er gute Pro duktionen. Man muß gestehen, es ist dies eine ganz eigne Art Ermuthigung. Was würde man von einem Ökonomisten sagen, der, um die Gewerbthätigkeit zu ermulhigen, den Vorschlag machte, den Industriellen das Genußrecht ihrer gewerbthätigen Anstalten und Erfindun gen nur auf Lebenszeit, oder auf zehn, zwanzig, fünfzig Jahre nach ihrem Tode zu gestatten? Glaubt man, daß sie sich sehr bemühen würden, in industrieller Beziehung auf Vervollkommnungen zu denken, wenn sie nicht hoffen könn ten, diese Vervollkommnungen ihrer Familie zu übertragen? Es ist ein Vergehen an der Würde der Literaten, sagt man, wenn man von der Voraussetzung ausgeht, sie wollten sich bereichern. Was heißt das? Verlangt man vielleicht, daß die Wissenschaften nur von reichen Leuten cultivict werden, oder daß die, welche sic cultiviren, auf immer das Gelübde der Armuth ablcgen sollen? Folgt daraus, daß, weil die wissenschaftliche Cacricre von allen die am wenigsten ge winnbringende ist, man die, welche sie verfolgen, auch noch eines Thcils des Gewinnes berauben muß, den sie gesetzlich machen könnten ? Glaubt man vielleicht, daß die Würde der Schriftsteller, namentlich in der jetzigen mate riellen Zeit, nicht ebenso durch den Mangel an Vermögen compromittirt wird, als sic es durch den Wunsch werden könnte, ihre Arbeiten fruchttragender zu sehcn? Ist es nicht erste Pflicht, wie erstes Bedürfniß der Menschen aller Stände, sich eine unabhängige Existenz zu schaffen? Und giebt es für die Schriftsteller, wie für andere Menschen, ein chrenwerthcrcs Mittel, dies Ziel zu erreichen, als die ehrenvolle Ausübung ihrer Kunst? Die Schriftsteller sind vielleicht nur zu geneigt, dem Ruhme Opfer zu bringen, die Sorgfalt für ihre Vecmögensumstände hintanzusctzen, sich dadurch in einen in mancher Beziehung unglückseligen, untergeordneten Zustand zu versetzen, und unter allen Pro fessionen ist die der Künstler und Literaten gewiß diejenige, für welche es, wie es scheint, am wenigsten nothwendig ist, ein Opfer der Großmuth zu bringen. Allein wäre es auch anders, und die Schriftsteller ließen sich das Unrecht zu Schulden kommen, gegen das Schicklichkeitsgefühl ihres Standes zu fehlen, wäre darum ein rechtlicher Grund vor handen, sie zu berauben? Ist cs je erlaubt, großmüthig zu sein auf Kosten Anderer, und ist das ein gutes Mittel, den Literaten Uninteressirtheit zu lehren, wenn man ihnen ihr eigenes Vermögen raubt? Ohne Zweifel billigen auch wir es, daß sie sich nicht habgierig zeigen, besonders wenn sic sich schon in wohlhabenden Vermögensumständen befin den ; allein wie sollen sie liberal mit ihren Werken verfahren, wenn man damit anfängt, sie ihnen zu rauben, und welches Verdienst bleibt ihnen zu üben, wenn man sie plündert?
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