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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.06.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1915-06-18
- Erscheinungsdatum
- 18.06.1915
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- Deutsch
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^ 138, 18. Juni 1915. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Name und Vorname: Staadt, Heinz*) Ulrici Vetter, Hans Vincentz, Ernst Weißinger, Retnhold Wenzel, Max Wernicke, Paul Firma: Dienstgrad u. Truppenteil: i. H. Hofbuchh Heinrich Ltn. d. Nes. i. Nass. Jnf.-Rgt. Nr. 87. Hauptmann d. R. u. Bat. Kommandeur i Nes.-Jnf Rgt Nr. 110. i. Jnf.-Leib-Ngt., München. Zahlmeister. Staadt in Wiesbaden früh. Bes. der ehem. Ulrtci'schen Hofbuchh. in Karlsruhe i. B. i. H. F. Bruckmann A. G. in München Tel lhiCurtN. Vincentz, Hannover, Beriagsanst. in Hannover Prokur. i. H. Paul Neff Unteroff. i. 1. Landst.- Verlag in Eßlingen Inf. Bat. Eßlingen, i. H N. Stmrock i. 3. Landst.-Jnf.-Bat. G. m. b. H. in Leipzig t. H. Grosso- H. Kom- im Landw. - Inf. - Rgt. Missionshaus in Leipzig Nr. 106. II. Österreichisch-ungarische Armee. Neue Folge VIII. (VII siehe Nr. 119.) Name und Vorname: Firma: Dienstgrad u. Truppenteil: Knepler, Paul Inh.: Walltshausser- Oberleutnant sche K. u. K. Hofbuchh. in Wien Koß, Heinrich i. H. W. Blanke's Nachf. Kriegsfreiw. i. e. k. u in Marburg a. d. Drau k. SchlltzewRgt. Mandl, vr. Gott- Geschäfts?.: Deutsche Oberltnt. b. Stabe e. frted'* **) ) Landbuchh. G m. b. H. Jnf.-RgtS. in Berlin Schumann, Hans***) i. H. Carl v. Hölzl in Landw.-Jnf.-Rgt. Wien Nr. 81. Wochein, Fritz i. H. W. Blanke's Nachf. i. k. u. k. 47. Jnf.-Rgt. in Marburg a. d. Drau Kleine Mitteilungen. Süddeutsche Buchhändlermesse 1915. - Die sonst bei der Stutt garter Juni-Messe üblichen Festlichkeiten sollen in diesem Jahre in Anbetracht der ernsten Zeiten nicht stattfinden. Gleichwohl wird er wartet, daß die auswärtigen Kollegen recht zahlreich erscheinen, um die Jahresversammlungen des Süddeutschen und Württembergischen Buchhändler-Vereins zu besuchen. Den auswärtigen Gästen ist Ge legenheit gegeben, sich mit ihren Stuttgarter Kollegen nach den Ver sammlungen zusammenzufinden. Am Sonntag, 20. Juni, abends ist auf der Silberburg ein zwangloses Beisammensein vorgesehen. Nach den Versammlungen am Montag, 21. Juni, findet im Gartensaal der Silberburg um 2 Uhr mittags ein gemeinschaftliches Mittagessen zum Preise von 3 Mark statt. Für die Teilnehmer liegt eine Einzeichnungsliste im Vcrsammlnngssaale des Bttrgermnsenms bei den Versammlungen auf. Gewiß werden viele Berufsgenossen die Gelegenheit gerne wahr nehmen, nm im Kollegenkrcise einige Stunden zu verbringen. Im Zeichen des Burgfriedens. — Am 2. März 1915 hatte das skalier.) Kriegsministerium, Armee-Abteilung I, München, an die Ge schäftsstelle des Börsenvcreins das Ersuchen gerichtet, darauf hinzu- wirken, daß die Mitglieder des Börsenvereins von dem Vertriebe der im Verlage von Hugo Schmidt in München vor Kriegsausbruch erschienenen Schrift von Robert Müller, »Was erwartet Öster reich von seinem jungen Thronfolger?« bis zur Beendigung des Krie ges Abstand nehmen möchten, da sie schwere Angriffe auf die Juden enthalte und geeignet sei, den Frieden zwischen den Konfessionen und Religionsgemeinschaften zu stören. Diesem Ersuchen ist durch Ab druck des Schreibens des Kriegsministcriums in Nr. 55 des Bbl. ent sprochen morden. Wie uns nnnmehr von derselben Stelle mitge teilt wird, hat der Verlag die Genehmigung erhalten, eine Neuaus gabe des Werkes unter Weglassung des beanstandeten Abschnitts über die ostjüdische Frage herzustellen. Europa nach dem Kriege. (Nachdruck verboten.) — Wegen Nach drucks einer Landkarte ist vom Landgericht Saarbrücken am 10. Fe bruar der Verleger Adam Hart h zu einer Geldstrafe von 50 Mark verurteilt worden. Am 9. August 1914 hatte der Verleger Nuhmann in der von ihm heransgegebcnen Zeitschrift eine kartographische Dar stellung erscheinen lassen, die zeigen sollte, wie sich die Franzosen die initteleuropäischen Grenzen im Jahre 1915 gedacht haben. Von Deutschland ist da nur ein kleines Stückchen übrig geblieben, während Österreich völlig verschwunden ist. Der größte Teil der österreichischen Länder ist an Serbien gefallen, und Rußland reicht bis an das rechte *) Siehe auch Bbl. 1914 Nr. 204 u. 249. **) Siehe auch Bbl. 1914 Nr. 228. ***) Verwundet in den Karpathen (Armschuß). Elbufer heran. England bekommt auch einen Teil der deutschen Beute, und Frankreich beansprucht für sich außer dem linken auch das rechte Nheinufcr und einen Teil Österreichs bis Wien. Auch das Kö nigreich Polen soll dann wieder anfgelebt sein. Diese Darstellung fand als Scherz einen solchen Anklang, daß Nuhmann die Landkarte als Sonderdruck mit dem Vermerk »Nachdruck verboten« erscheinen ließ. Der Angeklagte hat nun im August 1914 eine Doppelpostkartc herausgegeben, die einmal Europa nach den Wünschen der Franzosen, alsdann aber nach denen der Deutschen öarstellte. Bei der Ausarbeitung der ersten Karte hat er sich eigener geistiger Tätigkeit enthalten, er hat vielmehr die Nuhmannsche Karte in allen Einzelheiten nachge druckt. Nuhmann hat deshalb Strafantrag gestellt. Der Einwand des Angeklagten, Nuhmann sei nicht als geistiger Urheber der Karte anzusehen, ist vom Gericht als. unbeachtlich zurückgewiesen worden. Nuhmann hat die Karte nach Mitteilungen aus der französischen Presse und nach einem Aufsatz im »Türmer« ausgearbeitet und damit ein selbständiges Schriftwerk geschaffen. In seiner Revision bestritt der Angeklagte, daß dem Verleger Nuhmann das geistige Eigen tum an der Landkarte zustehe, auch behauptete er, daß die Strafbar keit entfalle, weil er die Zeichnung in Form einer Postkarte nachge bildet habe. Das Reichsgericht verwarf am 14. Juni die Revision als unbegründet. Es ging mit der Strafkammer davon aus, daß ein selbständiges Schriftwerk von Nuhmann geschaffen sei, das immerhin einen gedanklichen Inhalt zum Ausdruck bringe, der als neu anzusehen ist. sl v 287/15.) I.. In Österreich verboten: kslAigckkZ Orsubued. sluvrs xris ) viplomatweker Zekriktsv^veeiwel ckes Mnisteriunw Ü68 ^U8- Süddeutschcs Erholungsheim für deutsche Buchhändler. Wie uns die Ortsgruppe München des Erholungsheims für deutsche Buchhändler, E. V. mitteilt, ist das Süddeutsche Erholungsheim in Bühl bei Jm- menstadt im Algäu am 15. Juni eröffnet worden. Da schon eine Anzahl Anmeldungen vorliegen, so werden Kollegen, die dort Auf enthalt nehmen wollen, gebeten, sich recht bald bei der Geschäfts stelle in München, Kaufingcrstrahe 29, anzumelden. Im Interesse der Verheirateten werden Ledige und von Schulverhältnissen Unabhängige gebeten, die Monate Juni und Juli zur Erholung zu wählen. Gehaltspsändungen während der Kriegszeit. — Nach einer neuer lichen Verordnung des Bundesrates ist der für die Pfändbarkeit von Lohn-, Gehalts- und ähnlichen Ansprüchen geltende Mindestbetrag von 1500 Mark während des Krieges auf 2000 Mark festgesetzt worden. In gleicher Weise ist auch die Aufrechnung gegenüber Lohn- und Gehalts- Forderungen und die Abtretung und Verpfändung solcher Ansprüche be schränkt. Der Verordnung ist zweckentsprechend insofern rückwirkende Kraft verliehen worden, als eine vor dem Inkrafttreten vorgenom mene Zwangsvollstreckung, Aufrechnung, Abtretung oder Verpfändung hinsichtlich später fällig werdender Bezüge ihre Wirksamkeit verliert, soweit sie bei Anwendung der Verordnung unzulässig sein würde. Der Telegrammvcrkchr nach dem Auslande. Die Zahl der feind lichen Länder, nach denen Telegramme überhaupt nicht zngelassen sind, ist nm Italien vermehrt worden. Ferner ist im Verkehr mit Öster reich-Ungarn der Privattelegrammverkehr von und nach ganz Tirol und Vorarlberg, Kärnten, Krain, Küstenland, Dalmatien samt Inseln, Kroatien, Slawonien, Südsteiermark (südlich der Linie Nadkersburg— Koralpe), den Komitaten Bacs-Bodrog (südlich der Linie Baja— Szeged), Torontal, Temes und Krasso-Szoereny sowie Bosnien-Herze gowina bis auf weiteres eingestellt. Der gegenwärtige Stand der Beschränkungen im Verkehr mit den neutralen Ländern ist folgender. Was zunächst die Abfassung der Telegramme betrifft, so sind solche in geheimer Sprache nach den nach stehend genannten Ländern allgemein nicht zngelassen; als offene Sprache ist nur die deutsche, englische nnd französische anzuwenöen, nach Österreich-Ungarn, Rumänien und der Schweiz (auch im Durch gänge bei den letzten beiden Ländern) außerdem die italienische, nach der Türkei auch die italienische nnd spanische. Bulgarien, Griechen land nnd Niederlande haben bisher keine Beschränkungen hinsichtlich der anzuwendendcn offenen Sprache erlassen. Es sind verboten nach: Österreich (anch im Durchgänge) Handelsmarken und abgekürzte Aus drücke der Handelssprache, militärische Nachrichten und Telegramme ohne Text; Ungarn Börscntelegramme in Chiffren oder mit Handelsmarken, Telegramme ohne Text; Norwegen Telegramme ohne Unterschrift, ohne 896
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