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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.08.1838
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 28.08.1838
- Sprache
- Deutsch
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1739 77 1740 Büchertrödelei angeblich: frommer: Vereine in Bayern. Es wird ein Circular, ll. <l. München, 1838 — eines „Vereins zur Verbreitung guter rc. Bücher für Katholi ken im Königreiche Bayern" verbreitet, welches als „Akten stück zur Geschichte der Eingriffe in den Bayerschen Buch handel" dienen kann und somit im Börsenblatts Erwäh nung verdient. Der fromme Verein bietet nicht nur eigene Verlags-, sondern auch sogar Sortimentsbücher zu ganz erniedrigten Preisen in Menge und Masten aus, ge bunden und ungebunden. Insofern nun dieser Verein nicht berechtigt ist, in Bayern Buchhandel zu treiben zum Schaden berechtigter Buchhandlungen, wird wohl eine Klage sämmtlicher Bayer schen Sortimentsbuchhandlungcn bei hoher und höchster Behörde das beste Abhülfsmittel gegen diesen Eingriff in deren Gewerbe sein, inzwischen laßt der fromme Verein wohl auch sich durch die Vorstellung bestimmen, von seiner Geschäftsführung abzustehen, wenn der Bayersche Buch handel ihm vorstellt, daß diese fromme Betriebsamkeit denn doch auf der andern Seite eine gottlose genannt werden muß, indem solche dem dazu befugten und berechtigten Nah rungszweige Mittel seiner Subsüstcnz entzieht, was um so hö her anzuschlagen, als der Vertrieb der Bayerschen Buch händler hauptsächlich auf diesen Zweig der Literatur —den asketischen — sich beschränkt sieht. Auf das Ausland darf der Verein nicht rechnen, da in diesem der Buchhandel sich sehr gegen solche unbefugte Eingriffe in seine Sphäre zu schützen wissen würde. Möge also dieses Institut der Barm- hcrzighcit bald cinschen, daß cs auf der einen Seite nimmt, was es aus der andern in unbefangener Unwissenheit des Feh l- grisfs gicbt und beim Lichte besehen hier keinen Segen stiftet, indeß cs dort nur— Unzufriedenheit und üble Nach rede erweckt. Anfrage: Kann der Verleger, der gute klassische Werke s. V. nach Willkühr herabsetzt, oder neue elegantere Auflagen zu nie drigeren Preisen als die früher erschienenen veranstaltet, nicht von dem Sortimentshändler zum Schadenersätze für- alle noch lagernde und zum alten Preise bezogene Exem plare ungehalten werden? Es wäre wohl zu wünschen, daß hier in diesem Falle etwas Bestimmtes festgestcllt würde, da der Sortimcnts- buchhändlcr durch die jetzt immer mehr überhand nehmen den Preisherabsetzungen guter Werke, die man verpflichtet ist, sich auf dem Lager vorräthig zu halten, zu bedeutenden Verlusten ausgesetzt ist, um ein solches Verfahren mit Stillschweigen zu übergehen. Antwort auf die Anfrage im Börsenblatt Nr. 73, Seite 1635. Das Ansetzen der Bücher im Ordinairpreisc auf der Factura dient dazu, dem Auszeichnec des Packets den La denpreis des Werks anzuzeigen, der aus dem Nettopreise bei der jetzt immer mehr überhand nehmenden Berechnung mit 25S Rabatt nicht hervocgeht. Werden die Leipziger Ausliefcrer beim Nettoansatz immer den Ladenpreis der Bücher auf der Factura bemerken? oder soll der mit un nützen Arbeiten bereits hinlänglich belastete Sortimenlsbuch- händler beim Auszeichnen der Packete die Veclagskataloge, bei noch nicht katalogisirtcn Sachen die Strazze, zur Hand I nehmen? Sollte denn wirklich das Abziehen von einem Drittel Ra batt einem Geschäftsmanne den Abschluß so sehr erschweren? Rüge und Erwiederung. „I^nt de beult pour uns omelstts!" In Nr- 69 des Börsenblatts wird die im Telegraphen ausgestellte Behauptung: daß vr. Mager sich eines Pla giats schuldig gemacht habe, wiederholt. An und für sich ist die Aufnahme von dergl. Artikeln tadelnswert!), denn wenn das Börsenblatt alle gehässige Aeußerungen der Schriftsteller gegen einander copiren, und alle Fälle auführen wollte, wo fremde Ideen und Aeußc- rungen in die eignen ausgenommen werden, so dürfte das Lucrum, welches das Börsenblatt bisher gebracht hat, gar bald verloren gehen, da allwöchentlich ein paar Blättchen mehr gedruckt werden müßten. Was nun die in Rede stehende Mittheilung anlangt, so möchte solche, da der angegriffene Gelehrte als Professor am 0)-muu8s ilku8trs in Genf angestellt ist, eben so wenig wie der Telegraph ihm zu Gesicht kommen, und es ist darum an mir, dem Verleger seiner Schrift, seine Recht fertigung durch eine Stelle aus einem seiner Briefe an mich zu übernehmen, bis der geistreiche vr. Mager mit gewandter Feder selbst in die Schranken tritt. „Ich habe einen Widerwillen gegen dieses bunte Wesen, wo immer die Worte des Autors durch ein Stück fremder Worte unterbrochen werden. Freilich cc- laube ich mir nicht, einem Autor meines Gleichen auch nur einen Ausdruckzu nehmen, ohne ihn sogleich zu nennen, mit Aristoteles, Fichte, Hegel, (Millionairen!) kann man es anders machen. Ver steht sich, daß ich in der Vorrede gewissen haft angcbe, was ich benutzt habeund wie. Hätte also der Telegraph die Vollendung des Buches abgewartet, so würde er cs erspart haben, und mit ihm das Börsenblatt, den vr. Mager ungerechter Weise anzutasten. Berlin, den 15. August 1838. Lnrl Heymann. Nachschrift der Redaction. j Gegen die Beschuldigung, Herrn vr. Mager ungerech ter Weise angetastet zu haben, mag sich der Telegraph selbst vertheidigen, wenn dies nach den von ihm ausgestell ten Beweisen noch nölhig scheinen sollte; nur können wir I nicht unterlassen zu bemerken, daß selbst schon aus den oben angeführten Zeilen des Hrn. 0r. Mager hervorgehen möchte, der Vorwurf des Plagiats sei nicht grundlos. Auch dürfte zu den „Milionairen", aus deren Schriften man, nach der Ansicht des Herrn vr. Mager, Stellen nehmen darf, ohne sie (sogleich?) zu nennen, Hr. A. Gathy nicht gehören. Gegen die Behauptung aber, daß es tadelnswert!) sei, wenn das Börsenblatt Nachmessungen von Plagiaten, deren sich
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