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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.06.1838
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 12.06.1838
- Sprache
- Deutsch
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1171 55 1172 Briefe bestürmt, den fälligen Saldo auf längere Zeit hinaus zu gestunden, so daß eine Krists im Buchhandel eingetceten zu sein scheint, die alle Geschäfts-Genossen mit großer Be- sorgniß für die Zukunft erfüllen muß. Dies, und die be kannte Meinungsdiffercnz in der Geldfrage, mag wohl auch die Ursache sein, daß man nicht ganz die heitere Eollegiali- tät, die früher so erfreulich sich zeigte, wiederfand. Außer ^ den oben angedeuteten Uebeln mögen zwar manche, deren! öftere Rückkehr in nächster Zeit vielleicht nicht gefürchtet werden muß, wie der strenge Winter und die vielen Ver-^ hecrungen durch Feuer und Wasser, welche Deutschland in den letzten Monaten erlitten, viel zu Herbeiführung einer so ungünstigen Messe bcigetragen haben, indem sic große Summen, die sonst dem Buchhandel zuflossen, zu ^ Milderung vielfachen Elends in Anspruch genommen; in- deß dürfen wir doch wohl nicht ihnen allzugroßc Wich tigkeit beilegen und von ihrem Aufhören allein schon des-! sere Zeiten für unser Geschäft hoffen. Es bleibt deshalb! zu wünschen, daß viele der andern dasselbe hemmenden Uebel ebenfalls bald ihr Ende erreichen möchten. Was die Buchhändler dazu thun können, ist, daß Jeder dahin strebt, daß Solidität, Festhalten an ehrenwerthen Prin- cipien und Verbannung schädlicher Willkühr im vollsten Umfange wieder bei uns vorherrschend werden. Haupt sächlich müssen wir hierzu aber auch mit auf den Bei stand der Deutschen Regierungen hoffen, von denen ^ wohl nicht mit Unrecht eine besondere Geneigtheit, einen Handelszweig, der früher so blühend war, vor tieferem Sinken zu bewahren, erwartet werden darf. In ihrer Hand liegt die Macht, sowohl diesen Handelszweig vor Eingriffen Unbefugter zu sichern, als auch strengen Gesehen durch milde Handhabung das Hemmende zu nehmen,, das oft für denselben, der eines leichten Geschäftsganges so sehr bedarf, darin liegt. * * s Würtcmbergsches Gesetz gegen den Nachdruck. Die sämmtlichen Würtembergschcn Buchhandlungen haben der 2. Kammer der Würtemb. Ständeversammlung ein Gesuch überreicht, worin sie bitten, die Kammer möge kräftig für den Schutz des literarischen Eigcnthums wirken und den zur Berathung kommenden Gesetzentwurf dem Preußischen Gesetze völlig gleichstellcn. Stuttgart, 2. Juni. Das Nachdruckgesetz kommt in der nächsten Woche zur Berathung. Da Gelehrte wie Menzel, Pahl und Andere in die Eommission, die den Entwurf zu bcrathen hat,gewählt wurden, so ließ sich zum voraus erwarten, daß die Anträge der Regierung zu we nig schützend befunden werden würden. Man findet es daher ganz in der Ordnung, daß die Eommission alle Wecke von ihrem Erscheinen an, anstatt 20, auf 30 Jahre vor dem Nachdruck geschützt wissen will; allein schwerlich dürfte dieser Antrag durchdringen, und man möchte am Ende i froh sein, wenn es nur beim Anträge des Entwurfs bleibt, obgleich Schriftsteller und Verleger durch diesen bei weitem nicht genug Schutz finden. (1'pz. Allgcm. Z.) M i s c e l l e n. Solingen, 28. Mai. Der Buchhändler F. G- Ambergcr hat für die kleinere der beiden hiesigen evangeli schen Gemeinden, nach unablässigem Bemühen und mit Hülfe nah und fern gesammelter Gaben, eine Waisenhaus- Stiftung gegründet, welche 1836 unter dem Namen der Ambcrgcr'schen Stiftung die König!. Genehmigung erhielt, und der er schon 1833 ein neu erbautes Wohnhaus nebst Hof und Garten, welches von ihm erkauft worden war, überwiesen hatte. Am vergangenen Himmelfahrtstage wurde die Anstalt, in der vorerst 5 Waisenkinder Auf nahme erhielten, feierlich eingeweiht, und bei dem darauf folgenden Mahl dem Stifter im Namen seiner Mitbürger ein silberner Ehrenbechcr überreicht. (Pccuß. Staatszeitung.) Von Lamartine's neuem Gedicht „der Fall eines Engels" wurden gleich am Tage seiner Veröffentlichung 2000 Exemplare in Paris abgesetzt und mehrere Tage zuvor schon Abdrücke nach England, Deutschland, der Schweiz und Italien versandt, um auf diese Weise dem Belgischen Nachdruck zuvorzukommen. Marryat, dem man in Nordamerika seine Romane nachdruckk, hat in Ncuyork diesechalb eine Klage erhoben. Berichtigung. Am Schlüsse der in Nr. 49 des Börsenblattes abge- drucktcn Liste der Mitglieder des Börscnvereins sind, wie gewöhnlich, die aus dem Verein ausgeschicdenen Mitglieder in alphabetischer Ordnung aufgeführt. — Zur Beseitigung jedes, möglicherweise aus dieser Anordnung entspringenden, Mißverständnisses ist zu bemerken, daß die Herren Aug. Lumpe in Hamburg, Dudike in Berlin und Rorvcr in Göttingen nur in Folge ihres Todes, und die Firma 8röh- lich u. Lomp. in Berlin wegen Verkaufs der Handlung, keinesweges aber wegen unerfüllter Verpflichtungen gegen den Verein, die sie vielmehr stets sehr pünktlich erfüllt ha ben, als ausgeschicden aufgcführt worden sind. Berlin, 28. Mai 1838. Lnsliil. Verantwortlicher Redacteur: C. F. Dbrffling.
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