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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.07.1838
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 03.07.1838
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- Deutsch
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1325 61 1326 Joh. Gottl. Herold, w. Raiscr. Du Ment-Sckaubcrg. Stillcr'sche Hofbuchh. Nieolai'sche Buchh. in Berlin. Rupfcrberg aus Mainz. Rirchheim, Schott Thic- lemann. Fr. Campe aus Nürnberg. B. F. Voigt aus Weimar. L.Dümnilcr aus Neu-Strelitz u. Neu-Brandenburg. Stahcl'scheBuchh a.Würzburg. L. Schreck. L. Hecgc aus Schweidnitz. Bcck'sche Buchh. in Wien. tNarx'sche Buchh. Herold L Ivahlstab aus Lü neburg. Schräg. 8. A. Julien. I.M. Gebhardt aus Grimma, lvcpgand'sche Verlagsh. L. w. brause. Georg Grepiuo. Arnz L Comp. Bchr'S Buchh. Bcckcr'sche Buchh. in Gotha. I. A. G. Weigel. GrafcL UnzcrausKLnigsberg. W.Rüchlcr. G F. Grcpmann. A. Sorge. Friedrich Fleischer. Mit Vor- ouslcyung, doß als Schluß der Mcffe dcr Tag vor Pfingsten angenommen wird. Rollmann'sche Buchh. Augsbg. C. L. Rollmann in Leipzig. Rcin'sche Buchh. Hinricho'sche Buchh. Rirchncr L Schwctschkc. C. Hcymann. I. Ul. Dollfuß. J-Llug. Uleisincraus Hamburg. A. Frchbcrgcr- p rauem itz. Un;cr aus Königsberg. 8- H. Röhlcr aus Stuttgart. L- F. Steinacker. Burmeistcr K Stange. Frilschc K Sohn. Ich. Ambr. Barth. Hahn'sche Berlagsh. G. wuttig in Leipzig. R. F. Rohler in Leipzig, w . D. Rorn aus Breslau. In Folge der Besprechung über diesen Gegenstand wur den nachstehende Modifikationen über die Vorschläge des Herrn EnSIin in Antrag gebracht und von den Oben genannten angenommen: sä 1 ist zu bemerken, daß der Cours der Louisd'or beim Be ginn der Abrcchnungszeit für die ganze Dauer der Messe fcstgestellt, wahrend derselben aber keiner wei teren Abänderung unterworfen sein solle, und daß der Sonnabend vor Pfingsten als der Schlußtag der Messe angenommen wird. sä 2 soll so verstanden werden, daß das Agio auf Preu ßisch Courant nur bei größeren Zahlungen, wenn solche in dieser Münzsorle in nslurs geleistet werden, nicht aber bei kleinen Ausglei- chungsbckrägen in Anwendung gebracht wird. sä 3 und 4 wurde nichts erinnert. Im Allgemeinen ist noch zu bemerken, daß die Ver sammlung die Jubilate-Messe 1839 als denjenigen Termin angenommen hat, zu welchem diese Vereinbarung ins Leben treten soll. Die Nedaction vorstehender Verhandlung haben die Un terzeichneten unternommen und vollzogen. Leipzig, den 21. Mai 1838. Lnelin. Nohr. Riegel. Herr Karl Gerold aus Wien hat nachstehende Er klärung der Oestecreichischen Buchhändler übergeben, und um deren gleichzeitige Veröffentlichung mit der vorstehenden Verhandlung gebeten: Erwiederung derOesterreichischen Buchhändler aus die Erklärung der Deut schen Verlagshandlungen, welche für die Folge nur Preußi sches Courant als Zahlungsmittel annehmen wollen. Die bereits so viel besprochene, am 1. Januar d. I. erfolgte Erklärung zur Veränderung der seit lange eingc- ^ führten ZahlungSwcise droht den bisherigen Geschäftsgang !so sehr zu beeinträchtigen, daß sich die Unterzeichneten der selben entgegcnzustellcn gcnöthigt sehen, indem sie dieselbe: erstens, als eine unrechtmäßige Forderung erkennen, bei welcher der Grundsatz: ,,jeder sei Herr seines Eigcn- thumes — jeder Fabrikant könne die Bedingungen, un ter denen er seine Waare ablassen wolle, selbst bestim men" — durchaus unanwendbar und unrichtig ist. In unserem Geschäfte ist der Verleger: Herr des Prei ses, zu dem er seine Artikel verknusen und verkauft ha ben will; diesen von ihm bestimmten Preis kündigt er durch alle Zeitungen an, und verlangt, daß er überall beibehaltcn werde; ja er zwingt durch seine Anzeigen, denselben beizubchalten, wenn sich der S.rcimenisbuch- händler in den Augen des Publikums nicht der Uebec- vortheilung schuldig machen will. Dem Verleger steht auch die Bestimmung des Rabatts frei, der vielleicht öfter beschränkt würde, wenn die nachkheilige Folge da von nicht auf den Verleger znrückwirken müßte. So weit ist der Verleger Herr und Disponent über sein Eigcnthum, keineswegs aber steht die Abänderung des, seit langen Jahren gemeinschaftlich eingeführten Zah- lungssußes — der bei den aus allen Landen zusammen- treffenden Zahlungen nicht ohne Mühe in gegenseitig billiger Weise angenommen wurde — in seiner Willkür. Zweitensi scheint diese Erklärung durch Eigennutz ent standen zu sein; denn hätte sie den vorgegebenen Zweck, dadurch jede Unsickerheit, jede Differenz zu vermeiden, so würde man das verlangte Preußische Courant in dem Werthe annehmcn, den es nach der bisherigen Zah- lungswcise hat, nämlich jeden Thaler mit einem hal ben Groschen Agio Allein es handelte sich mehr dar um, dem Geschäftsfreunde, dem ohnehin belasteten und beengten Sortimcntsbuchhändlcr, den bisher genossenen Voctheil zu schmälern, und dadurch nicht allein den Werth des künftigen, sondern auch des früheren Ver lags um zwei Pcocent zu erhöhen! Drittens: ist der bei solcher Maßregel angegebene Zweck durchaus illusorisch. Man verlangt Preußisches Courant nicht um Preußisches Courant zu bekommen! Wer nur einigermaßen mit der Meßpcax:s bekannt ist, weiß recht gut, daß weder zur Zeit des im Ueberfluß vorhandenen Sächsischen Geldes in demselben bezahlt wurde, noch künftig in Preußischem Courant gezahlt werden wird. Wie sollte man auch nur zu den minderen Ausgleich»».
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