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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.06.1838
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1838-06-26
- Erscheinungsdatum
- 26.06.1838
- Sprache
- Deutsch
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1273 59 1274 km; allein wir wagen, gestützt auf die bisherige Ausfüh rung , zu behaupten, daß sie durch den Gedanken einer ei- genthümlich Würtembergischen kürzeren Schutzzeit, nicht nur ihren eigenen wohlgemeinten Plan zu vereiteln, son dern noch positiv zu schaden im Begriff steht. Wir können also nicht anders, als auf der ebenso ehr erbietigen als dringenden Bitte bestehen, daß Eine Hohe Standevcrsammlung „dasJhrige kräftigst dazu beitragen möchte, um den Schutz gegenN ach druck, seinerDaucr nach, den Bestimmungen des königlichPreu- ßischen Gesetzes völlig gleich zu stellen." Wir wenden uns nun aber H. Zu dem Beweise, daß das Preußische Gesetz keine Be stimmungen enthält, welche mit dem Wohl der diessei tigen Staatsangehörigen unverträglich wären. Es sind in dem kaum erwähnten Gesetze dreierlei Ter mine für den erlaubten Abdruck einer in andern Verlagen erschienenen Schrift festgesetzt, nämlich der Termin von fünfzehn Jahren für anonym oder pseudonym erschienene Bücher; der von dreißig Jahren für die Gesellschafts- schristen; endlich, was natürlich die Hauptsache ist, die Lebensdauer des Autors und noch weitere drei ßig Jahre für alle andere Druckwerke. Ein vcrtheidigendes Verweilen bei der ersten Bestim mung dürfte kaum nöthig sein, da selbst der Würtembcc- gischc Gesetzesentwurf weiter geht, als das Preußische Gesetz, die in Frage stehende Elasse von Schriften, wie die andere mit einem zwanzigjährigen Schutze bedenkend. In diesem Punkte würde sich also sogar durch Annahme des Preußischen Systems unser Recht und das der Schriftsteller vermindern. Da aber einer Scits die Möglichkeit besteht, durch Nennung des Namens den höhcrn Schutz zu erwer ben; anderer Seits im Interesse der Deutschen Literatur so viel an völliger Gleichstellung der beiden Gesetzgebungen liegt, so würden wir uns willig dem Dpfer unterziehen, auch hier die Preußischen Bestimmungen angenommen zu sehen. Der zweite Punkt ist, namentlich unter den in Wür- tcmbcrg bestehenden Verhältnissen, kaum des Streites werth. An und für sich würden wir hier auf die Bestim mung des Preußischen Gesetzes keinen großen Werth lege»; es sind uns kaum Fälle von Nachdruck solcher Schriften bekannt, und in Würtcmberg erscheinen überhaupt, ein zelne Programme von Studienanstaltcn abgerechnet, kaum Druckschriften der bczcichneten Art. Allein, da anderer Scits ein früherer Abdruck Preußischer Schriften Stö rungen und Repressalien gegen andere Arten von Schriften Hervorrufen könnte; da überdies eine Verlängerung von zehn Jahren gerade bei solchen, doch kaum je für das grö ßere Publikum bestimmten, Schriften eine gar wenig bedeu tende Beschränkung ist, so vermögen wir nicht abzusehen, was hier der Annahme der Preußischen Bestimmung im Wege stünde. (Schluß folgt.) Verantwortlicher Redactcur: C. F. Ddrffling. B e k a n n t m pränumerations- und öubscriptions- Anseig en. s3013.j Heue IlanckluiiKen runäclist, welclre ckie neue 'Usclien - Ausgabe ckcr VVeriee Lcliiller's ckebiliren. Vom 1. luli bis 8eptombor 3 3. ersckeint in meinem Verlege eine dem eben orwäknton llnternokmeu !» b'ormat, Unpier und Dmscb 1 s g gI e i c b e Aus gabe von 21. k'. L. 1^ N U A I) 6 I N ' 8 s'äinmilietie Oeclielite. Vollständig in künk Lancken. Zweite, ck u r c b g e s e b e u e Anklage, mit des Verfassers Diograp/iie und mit sieden 8'ttt/iirtie/ien. Kubscriptions-Preis pro Land 48 Ar. ock. 12 Ans innen Hlonat nncb ilrsckeinen des 5. Landes tritt, wie bei 3er trüber» Autlage, unnbän3erlicb 3er Ladenpreis von 5 3. 12 kr. oder 3^ 6gA- kür 3ns Oanro ein. Obgleicb, wie icb 3ies gar wobl selbst woiss, 8ckil- lsr's in Zeugnisse gsn? anders sind, so bin ick dock eben a ch u ii g e ii. so sebr versickert, dass ein grosser 'ikeil der Käufer 8ckiller's diese vollständige (nun nuck mit einer Liogra- pkio des Verewigten aus borükmter i'eder und mit mekrersn nock aufgekundenen Oedickten bereickerte) 8nmmlung der poetiscken IVerko Langbeins in solcksr Uorm mir Ver gnügen sick nneignon wird, lede 8ortimentsknnd!ung wird bei der Zusendung sckvn die geeigneten Abnekmsr nusru- wälden wissen. Ausser dem unvsrkürrton kabatt vlserirs ick ans j 10 ilxem>,lare 1 Freiexemplar, wenn koste Bestellung ge muckt wird. 8olcbe Handlungen, welcko diese neue Aus gabe nickt in Landen, sondern rumal complett im 8ubscrl- ptions-Lreiss Kuben wollen, belieben dies snrugeben, und ick werde solckem ^Vunscko nacklivmmen. Denjenigen, welcke kost bestellten, und demnack ausser j liabatt aus 10 ilxemplare 1 i'reioxemplar erkalten, gebe ick die Zu sickerung, dass, lälls 1 IVIonat nack vollständigem ilrsckei- nen der um 13. 12 kr. oder 18gA- bökore Ladenpreis niclit eingktroten sein sollte, ick in näckstor Ostermosse säuuut licke bestellte ilxemplare /urücknebmo. 8tnttgarr, 6. luni 1838. >iit Hockacktung A. ^c/rsrü/e.
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