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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.06.1838
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 26.06.1838
- Sprache
- Deutsch
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1271 59 1272 im Entwürfe vorgeschlogencn Bestimmungen ein entschie dener Nochthcil; von einem Vortheile ober, sei es für uns, sei es für dos Publikum oder für den Autor, vermögen wir ouch keine Spur zu entdecken. Allein doron nicht einmol genug. Nichts konn einleuch tender sein, ols daß im Jolle der gesetzlichen Kroft des Ent wurfes kein Schriftsteller von Nomen, keiner, der einen Verleger in einem solchen Londe oufzusinden weiß, dessen Gesetzgebung ihm längeren und kräftigeren Schutz gewährt, künftig mehr einem Würtembergischen Buchhändler seine Ar beiten in Verlog geben wird und konn. Es wäre Wahn sinn von ihm. Worum soll er sich der Gefohc oussctzen, doß noch bei seinen Lebzeiten in seine Ansprüche ouf reellen Donk der Notion vom nächsten principloscn Speculontcn elngegriffen werde; worum soll er seiner Fomilie ein, viel leicht bedeutendes und nur ollzuoft dos einzige, Erbtheil do- durch entziehen, doß er in Stuttgort oder Tübingen, on- stott in Berlin oder Bonn, drucken läßt? Während der Würtembergischc Buchhondel olso durch monnichfoche Opfer und Gefohr es dohin gebrocht Hot, seinen Pressen einen be deutenden Thcil der ousgezcichnetstcn Geisteswcrke der Deut-i scheu übergeben zu können; wenn, wie jeder Mefikotolog in steigenden Verhältnissen zeigt, die nomhoftcsten Schrift steller Norddcutschlonds uns zu Verlegern gewählt hoben, so würde künftig dies Alles oufhören, jo dos Gegcnthcil cin- trcten, und es würden durch Gesetz und Recht unsere eigenen Londslcute ongewicsen, unsere Pressen müßig zu lossen und Mon wird uns, wie wir uns wenigstens schmeicheln, hier nicht mit der Einwendung begegnen wollen, doß die Würtembergischen Buchhändler dem ollerdings nicht zu läug- ncndcn Nochthcil durch verhältnismäßig höhere Honoror- Bewilligungen entgegen treten können. Unmöglich vermö gen wir die Mitwirkung solcher Verleger zu bestehen, wel chen bei sonst völlig gleichen Verhältnissen dos Gesetz gonz unentgeltlich den Vortheil eines 32 Johrc länger doucrn- den Schutzes zum Geschenke mocht. Wir können unter solchen Umständen nur noch ouf den Verlog von Locol- schriften und von Arbeiten unbedeutender Schriftsteller rech nen, welche freilich in der Regel nicht nochgedruckt — ober ouch nicht verkoust werden. Der weiteren Bemerkung end lich, doß jo der Entwurf noch zwonzig Johccn ouch den Ab druck Preußischer Verlogsortikel gestotte, doß somit der Preußische Verleger nicht so sehr im Vorthcile gegen uns sei, um bei weitem mehr ols wir bieten zu können, und uns nothwcndig gonz zu erdrücken, dieser Bemerkung, so gen wir, begegnen wir einfach mit der Erinnerung, doß ein solcher Würlembcrgischcr Abdruck in Preußen während der Dover des dortigen Privilegiums N o ch druck ist und bleibt, somit dort nicht verkoust werden konn, olss ouch dem Verleger nur vcrhältnißmäßig wenig schöbet und kei neswegs ein Gleichgewicht zwischen Preußischen Verlegern und uns hecstellt. Wir hoffen somit den Beweis geliefert zn hoben, doß die Bestimmungen des Gesetzes-Entwurfcs über die Douer des Nochdrucksverboles den Würtembergischen Buchhondel ouf dos Gefährlichste bedrohen. Wir hoben nun ober nicht nöthig ouszuführen, von welcher Bedeutung diese Gefohr für dos Volksvermögen ist. Durch den Aufschwung, wel chen der Buchhandel seit einer nicht sehr langen Reihe von Jahren genommen Hot, sind sehr bedeutende Summen für dos Land gewonnen worden. Tausende von Menschen le ben direct und indirect von diesem Gewerbe. Mon denke an die vielfachen Nohrungszweige, welche von dem Lum pensammler an bis zum FrochtfuyrmonN, der die Bücher bollen noch Leipzig liefert, und dem Wechsler, der die Zah lungsanweisungen discontirt, durch den Buchhondel geho ben und geschaffen worden sind. Es ist gegenwärtig in Würtcmberg immer noch schwer für die Eopitolisten, Geld in sichern und ertrogsreichen Ge- wecbeuntcrnchmungen unterzubringen; der Buchhondel Hot eine reiche und vielfach benützte Gelegenheit hierzu eröffnet. Wir möchten ouch nicht gonz übergehen, doß die große Menge von unternehmenden Verlags-Buchhandlungen eine namhafte Anzahl von Autoren aus ollen Theilen Deutsch lands bleibend oder vorübergehend noch Würtembcrg zieht, und doß überhaupt durch den bedeutenden literarischen Ver trieb, vielfacher anderer geistiger und körperlicher Verkehr entstanden ist, der wohl in jeder Beziehung unserem Votcr- londe nicht zum Nochtheile gereicht. Diese vortheilhoflen Zustände olle sollten nun ober bedroht werden von einer Regierung, welche in jeder andern Richtung der Gcwcrb- thätigkeit so hold ist, welche olle Mühe sich giebt und keine Kosten scheut, um dem übervölkerten Lande neue Hülfs- quellcn zu schaffen, weil der Boden allein nicht mehr zu reichen will? Wo bleiben da die Plane, Stuttgart zum Mittelpunkte eines weitern, bedeutenden Handelszweigs, nämlich zum Vereinigungsort für den Süddeutschen Buch handel zu machen? Wird nicht den in Frage stehenden Bestimmungen des Gesetzescutwurfs durch Eine hohe S tän d cv e r so m m l u ng die gewünschte Verbesserung zu Theil, so konn von dergleichen so wenig die Rede sein, doß vielmehr nothwcndig dos jetzt so blühende und in man chen Fällen ouch großartig getriebene Gewerbe wieder zur ärmlichen Krämcrci herobsinkt, wie mon es früher treiben sah. Und wie sehr würde der irren, welcher unsere Be sorgnisse wähnte beseitigen zu können, wenn er uns doron erinnerte, doß der jetzige Flor, trotz des Mangels an jedem Schutze, möglich geworden sei, somit ein jeden Falls bes serer Zustand nicht so schädlich wirken könne. Allerdings hoben wir, wie wir schmerzlich empfinden mußten, im eigenen Votcrlonde früher gor keines gesetzli chen Schutzes gegen Nachdruck genossen. Allein dies war nur in dem kleinern Würtcmberg der Fall. Ueberoll sonst in Deutschland, namentlich ober in Preußen, ouch in Sachsen, aus dem Houptmorkt zu Leipzig und in seinen Einrichtungen, fanden wir Schutz, und dieser Hot uns erstarken lassen. Nun ober soll uns jo dieser gesetzlich ver mindert werden zur Wicdcrvergcltung; und hierfür wäre dann wahrlich der in Aussicht gestellte theilweise Wüctem- bergische Schutz theuer erkauft. Gewiß ist hierdurch unsere Besorgniß gerechtfertigt. Wir wissen wohl, doß es nicht die Absicht der Stootsregierung ist, unsere Loge zu ver schlimmern; im Gegentheilc erkennen wir dankbarst an, doß sie uns zum Theile geben will, was wir längst wünsch-
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