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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.05.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1915-05-31
- Erscheinungsdatum
- 31.05.1915
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. 122, 31. Mai 1915. An bemerkenswerten Daten entnehmen wir dem Bericht, daß von den nicht aus Sachsen stammenden Schülern 85 aus dem Neichsinland und 12 aus dem Ncichsausland stammten. Die Zahl der an der Schule beschäftigten Lehrkräfte betrug 21. Drei Herren folgten den Fahnen; einer von ihnen erlitt den Heldentod in Feindesland, ein zweiter wird vermißt. Ein anderer schmerzlicher Verlust traf die Schule durch den Tod des Erste« Vorstehers des Vereins Leipziger Buchhändler, des Herrn Wolfgang 51 oehler, der als Ordonnanzoffizier in Frank reich fiel. Mit Rücksicht auf das jugendliche Alter der Schüler in der Haupt abteilung stehen nur einige wenige als Kriegsfreiwillige im Felde. Da gegen beträgt die Beteiligung in den höheren F-achkursen (früher Extraner-Abteilung) am Kriege zwei Drittel der Schiilerzahl. Die Daheimgebliebencn, Lehrer und Schüler, nahmen eifrig an der Kriegshilfstätigkeit im Leipziger Buchhandel teil. Um ihre Zu gehörigkeit zum Buchhandel zu bekunden, verpflichteten sich die Lehrer, zusammen monatlich den Betrag von 200 Mark der Kriegshilfskasse des Leipziger Buchhandels zuzuführen (bisher 1600 Mark). Eine unter den Schülern für dieselbe Kasse veranstaltete Sammlung ergab den Betrag von 120 Mark. Außerdem wurden die im Felde stehenden Schü ler der Anstalt — natürlich auch die ehemaligen — mit Liebesgaben bedacht. Über einen vaterländischen, von der Schule veranstalteten Vor tragsabend, der für diesen Zweck über 600 Mark einbrachte, ist an dieser Stelle bereits berichtet worden. Der Jahresbericht enthält in seinen einzelnen Abteilungen die allge meinen Schulnachrichten, einen Artikel »Buchgewerbliche Weltausstellung, Weltkrieg und Buchhändler-Lehranstalt«, eine Übersicht über die Glie derung und den Unterrichtsgang der Lehranstalt, einen Bericht über die Lehrmittelsammlung und Schulbücherei, ein Verzeichnis der für das Schuljahr 1915/16 anzuschaffendeu Schulbücher, Mitteilungen an die Lehrherren, Eltern und Schüler und ein Schülervcrzeichnis. Bekanntlich hat sich die Anstalt an der Bugra durch eine Sonder ausstellung beteiligt und die dafür in Betracht kommende höchste Aus zeichnung, den Großen Preis der Bugra, erhalten. Auch hier mag der Krieg manche Zukunftshoffnung, die sich an die Veranstaltung knüpfte, insbesondere die Erwartung, im Berufe selbst stärkere Beachtung und Würdigung zu finden, zerstört haben. Mögen dafür die Erfolge nach dem Krieg um so stärker sein und die Anstalt immer mehr nicht allein mit dem Leipziger, sondern auch mit dem gesamten deutschen Buch handel verknüpfen! Kleine Mitteilungen. Ausstellung in der Betonhalle. — Vielfachen Anregungen ent sprechend finden für Vereine und Korporationen nach vorheriger Anmeldung nunmehr besondere Führungen statt, und zwar nicht nur einmalige Führungen durch das Gesamtgebiet der umfangreichen Aus stellung, sondern auch Spezialführungen durch einzelne Gebiete, wie: Schreib- und Druckwcsen im Altertum, Mittelalterliches Buch- und Schrcibwesen, Die Erfindung der Buchdruckerkunst, Die Inkunabeln, Holzschnitt und .Kupferstich in ihren Beziehungen zur Buchdrucker kunst, Geschichte der Buchbindekunst, Moderne Buchkunst, Geschichte des Exlibris, Das Kriegsjahr 1914/15 usw., sodaß bei regelmäßigem Be such solcher Führungen im Laufe von wenigen Wochen ein vollständiger Überblick über das weite Gebiet, das die Ausstellung umfaßt, mit Leichtigkeit gewonnen werden kann, und sich der Kauf einer Dauer karte zum geringen Preis von 2 Mk. wohl lohnt. Einzel-Personen, die sich an einer Serie von Führungen beteiligen wollen, können sich bei der Mnseumsleitung schriftlich melden, sodaß auch ihnen Ge legenheit geboten wird, sich in dieser umfassenden Weise orientieren zu können. 8k. Abonncntenvcrsichernng und Unfall. Urteil des Oberlandes- gcrichts Celle vom 25. Januar 1915. (Nachdruck verboten.) — Der Ehe mann der Witwe M. war von einem Wagen der elektrischen Straßen bahn, die von Hannover nach Hildesheim fährt, in Gleidingen über fahren und getötet worden. An der Unfallstclle in Gleidingen kreuzten sich zwei Züge der Straßenbahn. Während der Getötete dem von Hil- dcsheim kommenden Wagen, den er bemerkt hatte, aus dcni Wege gehen wollte, wurde er von dem von Hannover kommenden Wagen ange fahren, der ihm durch den erstcrcn Wagen verdeckt wurde und dessen Nahen er wegen einer etwa 100 m entfernt liegenden Kurve nicht be merkt hatte. Der Getötete war Abonnent der Zeitung »Nach Feier abend«, die ihre Abonnenten mit 1000 gegen tödlichen Unfall ver sichert. Seine Witwe forderte von der Versicherungsgesellschaft, die diese Summe auszuzahlen hat, Zahlung des Betrages, die ihr jedoch mit der Begründung verweigert wurde, daß der Tod ihres Mannes durch eigene grobe Fahrlässigkeit erfolgt und sie daher nach ihren Bedingungen die Summe zu zahlen nicht verpflichtet sei. Denn es be deute eine Fahrlässigkeit des Überfahrenen, daß er so dicht neben dem Gleise gegangen sei, daß er von dem Wagen erfaßt werden konnte. Ehe er das Gleis überschritt, hätte er sich genau vergewissern müssen, ob auch kein Straßenbahnwagen nahte; ferner hätte er auch die gegebenen Warnungssignale und Zurufe überhört. Das Landgericht Hil- deshcim gab jedoch dem Klageantrag« statt. Eine grobe Fahrlässig keit des Getöteten liege nicht vor, da er mit einem so schnellen Heran nahen des Wagens nicht rechnen konnte. Ebenso könne es ihm nicht zum Vorwurf gemacht werden, daß er die Warnnngssignalc und Zurufe un beachtet gelassen habe. Ta beide Wagen läuteten, so könne er ange nommen haben, daß die Signale des Hannoverschen Wagens von dem Hildesheimer herrührtcn. Ebenso könne er die Zurufe: »Die Elektrische kommt!« auf diesen letzteren Wagen bezogen haben. Die Anforderungen an die von dem Getöteten aufzuwcndende Aufmerksamkeit dürfe aber im Verhältnisse zur Beklagten gerade deswegen nicht überspannt wer den, weil die Abonncntcnversicherung abgeschlossen sei, um die nach teiligen Folgen von Unfällen des täglichen Lebens, wie sie oft schon durch eine geringe Unvorsichtigkeit herbeigeführt würden, abzuschwächen. — Das Oberlandesgericht Celle entschied in demselben Sinne. (Aktenzeichen 3 II. 97/14.) Die Jahrhundertfeier der Deutschen Burschenschaft soll laut Be schlusses der beiden Burschenschaftlichen Verbände in allen Vereini gungen alter Burschenschafter und auch im Felde gemeinsam begangen werden. Für Berlin und Umgegend findet die Gedenkfeier, den ernsten Zeiten entsprechend, am 12. Juni, abends, im Kaisersaal des Zoologi schen Gartens statt. Tuberkulose-Bekämpfung. — Die diesjährige Generalversammlung und Ausschußsitzung des Deutschen Zentralkomitees zur Bekämpfung der Tuberkulose finden am 14. Juni inBerli n im Neichstagsgebäude. statt. Personalninhrichten. Auszeichnungen. - Anläßlich des Geburtstags Sr. Majestät des Königs von Sachsen wurde den Herren Georg Kreyenberg, Geschäftsführer und Prokurist der Firma Carl Heymanns Verlag in Berlin, Otto Meißner in Hamburg, Kommerzienrat Carl Schöpping in Fa. I. Lindauersche Univ.-Buchhandlung in München und PaulSchu m a n n, Mitinhaber v. I. Engclhorns Nachf. in Stutt gart, wegen ihrer Verdienste um den deutschen Buchhandel das Ritter kreuz erster Klasse des Albrechtsordens, Herrn Kommerzialrat Wil helm Müller, Inhaber der Fa. N. Lechner, k. u. k. Hof- und Universitäts-Buchhandlung in Wien, das Offizierskreuz des Albrechts ordens verliehen. Gefallen: am 17. Mai, dem Tage seiner Ernennung zum Gefreiten, bei Ipern durch Kopfschuß Herr Paul Naap aus Leipzig, ein jahrelanger treuer und fleißiger Mitarbeiter der Firma F. Tempsky in Wien, der sich im Kreise seiner Kollegen und Freunde allgemeiner Beliebtheit und großer Wertschätzung er freute. Gestorben: am 26. Mai vollkommen unerwartet Herr Arthur Grützner, Prokurist der Firma C. Heinrich in Dresden. Der Verstorbene, der durch einen Herzschlag mitten ans seiner Tätigkeit hcrausgerisscn wurde, war seit über 35 Jahren ein treuer Mitarbeiter der Firma C. Heinrich. Mehr als 20 Jahre zeichnete er für diese Firma als Prokurist und hat sich große Verdienste um ihre Entwicklung erworben. ^ ^ ^ SpreWal. ^ Wer trügt den Schaden? (Vgl. Nr. 119., Wenn bei der Bestellung die billigere Ausgabe der Karte ausdrück lich bezeichnet war, hatte der Verleger kein Recht, eine teurere ohne vorherige Rückfrage zu schicken. Jedes Gericht wird ihn ohne weiteres zur Rückzahlung des zu viel erhobenen Betrages verurteilen. Einen ganz ähnlichen Fall hatte ich vor einigen Jahren, nur war das Objekt noch nicht bezahlt. Nach einem sachentsprechcndcn Briefwechsel sah der Verleger auch sein Unrecht ein. Berlin, 28. Mai 1915. Louis Lamm. Verantwortlicher Redakteur: Emil Thomas. — Verlag: Der Börse noeretn der Deutschen Buchhündler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus. Druck: Ramm L See in an n. SLmtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 (BuchhänblerhauS).
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