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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.05.1915
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- 1915-05-27
- Erscheinungsdatum
- 27.05.1915
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Redaktioneller Teil. ^-r 119, 27. Mai 1915. Vorsitzender Herr Geheimer Hofrat Karl Siegismund-Berlin: Wünscht hierzu noch jemand das Wort? Es scheint nicht der Fall zu sein. Ich nehme an, das, der Antragsteller sein Schlußwort gesprochen hat. Damit ist die Diskussion ge- schlossen. Wir kommen nunmehr zunächst zur Feststellung der vorliegenden Anträge. Herr Paul Nitschmann-Berlin: Ich stelle den Antrag: Die Versammlung beschließt, die Anträge Lehmann und Ge nossen zu den Satzungen, zur Verkehrs- und Verkaufsordnung der Herbstversammlung des Verbandes zur Behandlung zu über- weisen, und erklärt sich einverstanden, daß im Falle der Zweckmäßigkeitserklärung dieser Versammlung auf Kosten des Börsen vereins ein Ausschuß von sieben Personen eingesetzt wird, der die weitere Beratung der Anträge übernimmt. Herr vr. Beruh. Lehmann-Danzig: Ich unterstütze den letzten Teil dieses Antrages. Vorsitzender Herr Geheimer Hofrat Karl Siegismund-Berlin: Es liegen nun folgende Anträge vor. Erstens der Antrag des Herrn vr. Lehmann, einen Ausschuß zusammenznberufen, der zusammengesetzt ist wie in z 56 der Satzungen vorgeschrieben. Dieser Antrag ist im Lause der Diskussion zurückgezogen und Herr vr. Lehmann hat sich damit einverstanden erklärt, daß eine kleinere Kommission sich mit dieser Sache beschäftigt. Er hat nur die Bedingung daran geknüpft, daß in dieser Kommission einer der Antragsteller tätig sein solle. (Zustimmung vr. Lehmanns.) Dann liegen vor der Antrag des Herrn Prager und der Antrag des Herrn Müller, die gleichlautend sind und fordern, daß die Angelegenheit der Herbstverjammlung — falls eine solche einberusen würde — und dein Verband der Kreis- und Ortsvcreine zu überweisen ist. Dann liegt ein weiterer Antrag vor, gestellt von Herrn Nitschmann, der zu dem Antrag der Herren Prager und Müller noch einen Zusatz wünscht, insofern, als er sagt: Bevor die Herbstversammlung sich damit beschäftigt, hat der Börsenverein eine Kommission einzusetzen. (Zuruf: Nachher!) Der Standpunkt des Börsenvcreinsvorstandes ist folgender: Wir sind der Meinung, daß die Organe des Börsenvereins sich mit dieser Frage genügend beschäftigt haben, dadurch, daß die Sache vor zwei Jahren dem berufenen, für solche Zwecke ja besonders berufenen Vereinsausschuß überwiesen worden ist. Der Vereinsausschuß hat sich mit dieser Frage eingehend beschäftigt. Er hat auch Herrn vr. Lehmann Gelegenheit gegeben, in diesem Ausschuß mitzuarbeiten. Herr vr. Lehmann wurde cingeladen, als Gast den Verhandlungen beizuwohncn. Als Mitglied Zonnte er natürlich an diesen Verhandlungen nicht teilnehmen, weil er satznngsgemäß nicht gewählt ist. Ter Vereinsausschuß hat alles getan, um Herrn vr. Lehmann Gelegenheit zu geben, seine Stimme bei den Verhandlungen bemerkbar zu machen. Herr vr. Lehmann ist der Einladung nicht gefolgt. Infolgedessen hat der Ausschuß unter sich beraten, und wir haben im vergangenen Jahre das Resultat des Ausschusses gehört. Wir vom Vorstand stehen aus dem Standpunkte, daß damit zunächst die Organe des Börsenvereins ihre Pflicht getan haben und sind nicht der Meinung, daß von einer erneuten Beratung irgend ein anderes Resultat herauskommen kann, als es vom Vereins- ausschuß erzielt und uns mitgeteilt worden ist. Noch etwas anderes kommt dazu. Die Aufgaben, die der Börsenvereinsvorstand und die einzelnen Kommissionen haben, wachsen von Tag zu Tag, von Jahr zu Jahr. Treiben wir Realpolitik, und beschäftigen wir uns nicht mit unfruchtbaren Dingen. (Bravo!) Was soll daraus werden, wenn ein jeder einzelne von uns an die Organe des Börsenvereins herantreten wollte, um leeres Stroh dreschen zu lassen. Wir vom Vorstand können nicht verantworten, daß Tausende von Mark für Ausschutzsitzungen, die unfruchtbar sein müssen, unnütz vergeudet werden. Wir haben wirklich genug zu tun. <S«hr richtig!) Etwas anderes ist es, wenn Sie die Sache vor eine andere Körperschaft bringen. Dagegen hat der Vorstand gar nichts einzuwenden, und er wird mithelsen, die Angelegenheit zu klären aus der Herbsttagung oder aus der nächsten Versammlung des Verbandes. Nach dieser Richtung hin sind wir vom Vorstand bereit, die Anträge Müller und Prager zu unterstützen. Wir bitten, aber zunächst das Resultat dieser Versammlung abzuivarten und dann erst zu beschließen, ob ein Ausschuß eingesetzt werden soll, der die Beschlüsse der Herbstvcrsammlung nochmals zu bearbeiten hat. Meine Herren! Aus genau denselben Gründen, die ich soeben auseinandergesetzt habe und nach welchen ich bitte die Organe des Börsenvereins zunächst nicht noch einmal mit diesen Anträgen zu beschästigen, bitte ich den Zusatzantrag des Herrn Nitschmann ebenfalls ablehnen zu wollen. Es wird nunmehr sestzustellen sein, welcher Antrag der weitestgehende ist. Der weitestgehende ist der von Herrn vr. Lehmann, die Sache einer Kommission zu überweisen. Ich habe demnach diesen Antrag zuerst zur Abstimmung zu bringen. Erhebt sich gegen diese Feststellung irgenwelcher Widerspruch? Das geschieht nicht. Jnsolgedessen wird über den Antrag des Herrn vr. Lehmann zuerst abgestimmt. Herr I)r. Lehmann hat den Wunsch ausgesprochen, bei der Einreichung dieser Anträge, daß auf der Tagesordnung bemerkt werde, daß über die Anträge namentlich abzustimmen ist. Der Vorstand hat das abgelehut, und zwar ist Herrn vr. Lehmann gesagt worden, er könne ja einen derartigen Antrag immer noch in der Hauptversammlung stellen. Ich habe mich mit Herrn vr. Lehmann über diese Dinge verständigt, und Herrn vr. Lehmann erklärt, daß gemäß z 17 Absatz b der Vorsitzende der Versammlung das Recht hat, die Art der Abstimmung zu bestimmen. Aber selbst wenn er dies Recht nicht hätte, müßte er die Hauptversammlung darauf aufmerksam machen, daß der Vorstand eine namentliche Abstimmung nach den gegenwärtig geltenden Satzungen kaum für durchführbar erachtet. Ich stelle mir die Durchführung einer namentlichen Abstimmung folgendermaßen vor: Es muß ein jedes Mitglied der Versammlung an den Protokollführer herantreten, muß unter Nennung seines Namens erklären, wieviel Stimmen er vertritt, und wie er über den Antrag abstinunt, und nachdem das ge schehen ist, muß der Protokollant feststellen, wieviel Stimmen abgegeben sind. Dieses Verfahren halte ich für schwer durchführbar und sehr zeitraubend, infolgedessen mache ich von dem Rechte, das die Satzungen dem Vorsteher einräumen, Gebrauch und bestimme, daß eine schriftliche und mündliche Abstimmung nicht stattsindet. Ich bitte, die Abstimmung in der Weise vorzu nehmen, daß die Herren Stimmzähler nunmehr die Stimmen zählen, darauf aber Rücksicht nehmen, daß die Stimmvertretungcn da sind und daß vielleicht einzelne der stimmsührendcn Herren nicht am richtigen Platze sitzen. Herr vr. B. Lehmann-Danzig (zur Geschäftsordnung): Meine Herren! Der Herr Vorsitzende hat das Recht, zu ver fügen, wie die Abstimmung sein soll. Nun hat der Vorsitzende ferner gesagt, es sei technisch augenblicklich nicht durchführbar, über diese Sache namentlich abzustimmen. Ich füge mich dem nnd ziehe diesen Antrag der 94 auf namentliche Abstümmmg zurück, drücke aber dem Vorstand des Börsenvereins den Wunsch aus, bei späterer Gelegenheit die technischen Verhältnisse so rechtzeitig zu ordnen, daß künftig, wenn wieder einmal in einer Lebensfrage des Sortiments ein großer Teil von Börsenvereins. Mitgliedern den Antrag auf namentliche Abstimmung stellt, es technisch möglich ist, namentlich abstimmen zu lassen. Vorsitzender Herr Geheimer Hofrat Karl Siegismund-Berlin: Das geht über die Geschäftsordnnngsdebatte hinaus. Ich kamt diese Debatte nicht weiter zulasscn. Wir sind bei der Abstimmung. Ich bitte die Herren Stimmzähler, ihres Amtes zu walteu. Es wird also abgestimmt über den Antrag des Herrn vr. Lehmann, Einsetzung einer kleinen Kommission. Diejenigen Herren, die für den Antrag des Herrn vr. Lehmann sind, bitte ich aufzustehen. (Geschieht!) Meine Herren, es ist wohl zweifellos, daß der Antrag vr. Lehmann abgclshnt ist. (Zustimmung.) 800
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