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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.05.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1915-05-27
- Erscheinungsdatum
- 27.05.1915
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- Deutsch
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uV 119, 27. Mai 1915. Redaktioneller Teil. Ich will in dieser einleitenden Rede auf die Einzelheiten unserer Anträge nicht eingehen. Betonen will ich nur eins: Es herrscht vollständiges Einverständnis darüber, daß die Vcrdienstrnöglichkeit des Sortimenters so tief gesunken ist, daß er tat sächlich nicht mehr in der Lage ist, wie jeder andere Geschäftsmann von seinem Geschäft zu leben. Ich habe gesagt, so gering ist die Berdienstinöglichkeit. Auch in anderen Geschäften kommt cs vor, daß der einzelne mit seinem Einkommen, mit seinein Gehalt, sei er nun Geschäftsmann oder Beamter, nicht auskommt. Da liegt es aber an ihm selbst, weil er entweder zu ver schwenderisch ist oder weil er seinem Geschäft nicht gewachsen ist, oder aber es liegt daran, daß besonders schlechte Zeiten sind und ein Stand in dieser schlechten Zeit notleidet. Das alles trisst beim Sortimenter nicht zu. Er hat auch in guten Zeiten nichts für die schlechten zurücklcgen können. Sein Gewerbe als Stand im ganzen ging dauernd zurück, und seine Mitglieder verlieren langsam, aber unaufhörlich — ohne Ersatz und Erneuerung — das hineingesteckte Kapital an Vermögen, Gesundheit, Intelligenz und aufreibendem Fleiß. Woran liegt das? Es hat ja Zeiten gegeben, wo man dem Sortimenter dergleichen nachsagte, und Sie wissen, wir hatten vor Jahren mächtige Feinde, die gewissermaßen von der Höhe der Wissenschaft herab uns Sortimentern vorwarfen, es mangele uns an Intelligenz und an Fleiß, sonst würden wir sehr gut bestehen können. Es gab auch Zeiten, wo selbst von einzelnen Verlegern gesagt wurde, der Sortimenter warte, daß man ihm gewissermaßen den Verdienst ins Haus bringe, oder man sagte, die Bücher im Sortiment verlausten sich selbst. Ich kann es zur Ehre des deutschen Buchhandels sagen, daß heute niemand unter uns mehr sagt, daß dieser geistig so hervorragende Stand der Sortimenter es an Intelligenz, an Fleiß, an Gewissenhaftigkeit fehlen lasse. Wer heute im Buchhandel steht, auch derjenige, der früher anders geredet hatte, ist überzeugt, daß es wohl selten einen mit Arbeit und Sorge so überbürdeten Stand gibt wie den Sortimenter <Sehr richtig!), einen Stand, der, obwohl er ein großes Maß von Bildung und ein gewisses Vermögen erfordert, den anderen Stünden doch weit schlechter gegenübersteht. Nun, meine Herren, wenn dem so ist und wenn der Sortimenterstand nicht durch eigene Schuld dem wirtschaftlichen Untergang und der moralischen Erniedrigung anheimfällt, — wer trägt denn die Schuld daran? Meine Herren, viele von Ihnen und besonders diejenigen, die an der geistigen Spitze des Buchhandels stehen, lesen ja den Sortimenter-. Sie wissen, wieviel moralische Demütigung ausgcübt wird an den Sortimentern. Vielleicht ist für manchen diese Seite noch unangenehmer als die wirtschaftliche. Nun, meine Herren, komme ich an die Frage der Notwendigkeit, etwas für das Sortiment zu tun, oder, ich will sagen, der Billigkeit. Notwendigkeit .... Was ist notwendig? Es ist einmal ausgesprochen worden: Wenn Sie nicht bestehen können, dann mögen Sie zugrunde gehen, wie andere auch. Aber es ist die Billigkeit für unseren Verein — und ich sage das mit Stolz, indem ich diesem Verein, dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler, angehöre, einem Verein, der gewissermaßen die letzte gewaltige Burg unserer Vergangenheit enthält, der wirtschaftlichen Vergangenheit, welche die einzelnen Stände mit kräftiger Hand stützte und sie vor dem Untergang bewahrte — ich meine, es ist die Billigkeit, daß ein solcher Verein Schritte tut, um diese Hilfe seinem Stande zu gewähren. Wir sind heute alle darüber einig: es geht dem Sortiment schlecht, und ohne seine Schuld. Nun, meine Herren, wer trägt die Schuld an diesem Niedergang des Sortiments? Diese Frage müssen wir stellen, denn an dieser Stelle muß eingesetzt werden. Die Schuld trägt die Verfassung und die Gesetzgebung des Börsenvereins. Die Schuld trägt der lange Jahre geltende Grundsatz: Der Sortimenter soll sich selbst helfen, — und die gleichzeitig daneben lausende wirkliche Praxis, daß man dem Sortimenter alle Möglichkeit, sich selbst zu Helsen, durch die Gesetzgebung des Börsenvereins genommen hat. Meine Herren, das ist eine Situation, die wird der Börsenverein nach meiner Überzeugung beseitigen müssen. Man hat mich zuerst hier für eine Art Revolutionär genommen. Aber ich weiß ganz genau, daß man Verhältnisse, die sich durch Jahrzehnte hindurch entwickelt haben, die gewissermaßen als dis logische Folgerung wirtschaftlicher Anfänge be trachtet werden müssen, nicht mit einem Male wegschasfen kann. Ich weiß sehr wohl, daß auch der Vorsitzende des Börsen vereins kein Zar ist, der unumschränkt einschreiten kann. Wir müssen alle das Unsrige daran tun, hier zu ändern, der eine an diesem Platz, der andere am anderen Platz. Und es ist natürlich, daß wir Sortimenter, die wir die Leidenden sind, schärfer Vorgehen müssen, wie die Verleger. Es ist diesen nicht zuzumuten, daß sie, die etwas aufgebcn sollen, uns darin vorangehen. Nun will ich nur mit einigen Worten ganz kurz erwähnen, um was es sich handelt. Der Verlag hat das alleinige Recht, zu bestimmen, ob der Sortimenter etwas verdient, ob seine Arbeit und sein Kapital irgendwie bezahlt werden. Er hat das Recht, zu bestimmen, wenn er uns etwas zu verdienen gibt, wie hoch er unsere Arbeit, wie hoch er unser Kapital verzinst. Der Verleger hat das Recht, für sich einen anderen Ladenpreis für seine direkten Abnehmer zu bestimmen. Der Verleger hat nach den Satzungen des Börsenvereins das Recht, uns eine Lieferung zu verweigern. Ich möchte bei dieser Gelegenheit den Vorstand fragen, ob er nicht aus eigener Initiative diesen Passus aus den Satzungen herausbringen will: »Es besteht kein Lieserungszwang«. Das Reichsgericht hat in zwei Fällen entschieden: Es besteht Lieferungspflicht. lZuruf des Herrn Prager: Stimmt nicht!) Das Börsenblatt selbst hat den Inhalt dieser Entscheidungen gebracht. Das Reichsgericht erkennt nicht an, daß ein Mitglied des Börsenvereins einem anderen die Lieferung verweigern darf, lind, meine Herren, das steht trotzdem noch heute in unseren Satzungen. Es besteht weiter die Möglichkeit, daß der Verleger verschiedene Nettopreise ansetzt. Anch das ist reichsgesetzlich nicht mehr ausrecht zu erhalten. Wir werden uns mit solchen Widersprüchen heute ja nicht hier unterhalten können. Ich will davon also im einzelnen nicht weiter sprechen. Wie ist das nun aber alles möglich geworden? — Das ist dadurch möglich geworden, daß der Sortimenterstand nicht rechtzeitig aufgepaßt hat, als es mit ihm abwärts ging. Er hat nicht rechtzeitig gemerkt, daß sich das alte patriarchalische Verhältnis zwischen Verlag und Sortiment ganz geändert hat. Die Rücksichtnahme des Verlags auf den Sortimenter hörte auf, dadurch, daß vielfach große Verlagsfirmen nicht mehr persönliche Unternehmungen eines Menschen waren, der menschlich dachte und menschlich fühlte und menschlich sich verantwortlich hielt, sondern daß es große kapitalistische Unternehmungen wurden, die vielfach nur von Angestellten geleitet wurden, die ihr Geschäft rein als Angestelltensache behandelten, wobei die jenigen Angestellten die höchste Nummer erhielten, die sich am meisten dienstgesällig im Erwerben benahmen. Damit habe ich Ihnen den Grund unserer Anträge ganz kurz skizziert. Nun noch einige Aufklärungen in formeller Beziehung. Ans der Tagesordnung stehen heute nicht unsere vorjährigen Anträge zur Änderung der »Satzungen». Das ist durch ein formelles Versehen meiner Person gekommen. In der drückenden Arbeit vor der Ostermesse ist es mir passiert, daß ich nicht die satzungsmäßig vorgeschriebene Zeit von sechs Wochen beobachtet habe, die zwischen der Stellung der Anträge und der heutigen Hauptversammlung liegen muß, wenn diese Anträge zu den Satzungen aus den Kreisen der Mitglieder heraus gestellt werden. Ferner haben Sie unter dem Abdruck unserer Anträge nicht die Namen ihrer Unterstützer gefunden. Aber der Herr Vorsitzende hat schon die Freundlichkeit gehabt, die Namen der Antragsteller hier zu nennen, die von Rechts wegen hätten publiziert werden müssen, so wie sie unter dem Antrag standen. Denn es ist natürlich, daß es einen ganz anderen Eindruck macht, wenn man sieht, wer diese Anträge in ruhiger Stunde daheim geprüft hat und wer glaubt, sie mit seinem Namen 795
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