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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.04.1838
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 17.04.1838
- Sprache
- Deutsch
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731 31 732 es für Denjenigen, der sich damit gründlich'bekannt ma chen will, dazu eines besondern Sich-Hineinarbeitcns in den, der gewöhnlichen Praxis so fern liegenden, Gegenstand bedürfen wird. Dies ist einem Justiz-Coinmissarius nicht zuzumuthcn, dem von einem Künstler oder Verleger nur eine Sache übertragen wird; wohl wird sich aber ein sol cher dazu verstehen, dem — etwa auf fünf Jahre, bis zum I. 1842, wo die Revision der diesfälligen Gesetzgebung er folgen soll — ein Jahrgehalt zugcsichert werden kann. Und trifft die Wahl de» rechten Mann, der nicht nur den äußern Vortheil in das Auge faßt, sondern fähig ist, sich durch dieWichtigkeit und Neuheit des Gegenstandes für den selben begeistern zu lassen, so wird ein solcher dereinst auch bei der erwähnten Gesetz-Revision mit den in einem Quin- quennium gesammelten Erfahrungen die ersprießlichsten Dienste leisten können. — Wird dieser Weg nicht einge schlagen , sollten vielmehr von verschiedenen Anwälten An träge aus verschiedenen Standpunkten bei den Behörden formirt werden, so wird dies natürlich auch verschiedene Entscheidungen von Seiten der Behörden zur Folge haben, und künftig die Eruirung der von jenen Behörden ange nommenen Grundsätze weit größeren Schwierigkeiten unter liegen, als wenn die Manual-Acten eines Commun-Man- datars alles in die Materie Einschlagendc Nachweisen. — — Dies mein vorläufiger, unvorgreiflicher Rath im For mellen. Sollte Jemand im Materiellen weiter meine An sicht über die Art, wie ich das Gesetz aufgcfaßt habe, wün schen , so werde ich mich einem solchen Ansinnen, wie es bisher geschehen, auch ferner nicht versagen; doch muß ich daraus aufmerksam machen, daß es immer nur eine einsei tige, theoretische sein wird, die, der Natur der Sache nach, noch keine Einsicht aus einer Deutschen Praxis zur Grundlage haben kann. Mit der Französischen machen mich das Studium und die Bearbeitung des Blanc'schcn Werkes „6e Is oouti-elscou" immer vertrauter, und ihre Resultate, die das erwähnte Werk darlegt, werden künftig dem Vatcrlandc in so fern zu Gute kommen, als die Sach- verständigen-Eommissionen gewiß über viele Fälle zu ent scheiden haben werden, wo die thatsächlichen Verhältnisse ganz die nämlichen sind, wie in Frankreich, dessen indu- striöse Köpfe es bis jetzt an keiner Art der Beeinträchtigung der Rechte von Autoren und Künstlern haben fehlen lassen vr. Julius LduarL Hitzig. Vorgesehen! Nachtrag zu: „Das fehlte noch! eine Jeremiade" vom selbigen Verfasser. Es freut mich sehr, daß sich doch endlich auch Stimmen erheben zu Gunsten von uns armen, geplagten Sorliments- buchhändlcrn; daß aber sogar ein Verleger auf unsere Seite tritt, das sei hochgcpriesen, u. ich werde —wcnn's in der k. I.-Messe einen Schmaus gibt, dem braven Einsender des Aufsatzes in Nr. 22 des B.-Bl. (aus Oesterreich überschrie ben) ein Vivat bringen. —Alle, die bis jetzt sich gegen die „Entweder — Oder"*) (d. h. Pr. Geld oder Fcd'or. *) Der Witz ist gestohlen (vergl. „Entweder-oder", Stuttg., Schweizcrb.) ä 5Z -/§.) ausgesprochen haben, tragen aus, in der J.-Messe zu treffende, Maßregeln an, und das ist gut, -wenn wir hübsch einig sind und ehrlich wollen — aber vorgesehen! Es kommen in der Regel fast alle Verleger nach Leipzig, aber, vcrhältnißmäßig,wenigSortimentsbuchhändler — das bedenkt fein, Eollegvn. Mein Rath wäre daher, daß auch Diejenigen von uns, welche die Messe nicht besuchen, ihre Stimmen abgeben, was gar leicht schriftlich geschehen kann, indem sie selbige nur an „den Verein gegen Entweder — oder" adrcssiren können. Bedenke Jeder: daßEinigkeit stark macht. — Und nun noch ein gut gemeintes, wenn gleich vielleicht gewagtes Wort. Irre ich nicht*), so ist Herr Br o ck- h a u s der erste gewesen, der das „Entweder — oder" aus sprach; daß die klebrigen, die da ein nehmen, gleich nach folgten, ist natürlich; die Herren verstehen alle das Rech nen gut. Nun war aber Vater Brockhaus ein gar lieber, braver Mann, der das alte Wort von „leben und leben las sen" gewiß ehrte und übte, und der Sohn Brockhaus sollte das nicht auch sein ? Gewiß das ist so, das habe ich selbst erfahren. Darum sage ich: „Herr College**) Brockhaus, Sie haben den Spcctakcl angefangen, dachten gewiß nicht daran, uns arme geplagte Sortimentsbuch- händlcr zu drücken; jetzt sehen Sie aber, es ist so, wie wär's, wenn Sie jetzt auflrätcn, und sagten: „„Eollegen, ich widerrufe, und will künftig nehmen: entweder Prcuß. Eourt., den Thaler mit 4 Pf. Aufgeld, oder Frd'or. ü 5^." " ? Das wäre doch hübsch und des Namens Brockhaus wür dig, und glauben Sie, wir würden das nicht vergessen, und bei Gelegenheit zu vergelten suchen." — Daß dem Beispiel Mehrere folgen würden, glaube ich sicher; Herr von Cotta vielleicht gleich. Olxi et 8skvuv1 auirnsm ineairi. Nachdruck. Das Ansuchen Würtcmbcrgischcr Buchhandlungen an sämmtlichc Redaktionen inländischer periodischer Schrif ten und Erklärung dieser letzter», dessen bereits Nr. 21 dieser Blätter Erwähnung geschah, lautet: „Die endesunterzeichncten Würtembergischen Buchhändler stellen an alle Eigenthümcr und Rcdacteurs von Zeitungen oder sonstigen periodischen Schriften in Würtemberg das An suchen , so lange bis der Bundcsbeschluß gegen den Nach druck vom 9. November 1837 von der königl. Würtember gischen Regierung promulqirt sein wird, dem Nachdruck und Verkauf des Nachdrucks dadurch entgegen zu wirken, daß sie von heute an keine Ankündigung in ihre Blätter aufnch- men, welche das Erscheinen oder den Verkauf von Nach drücken anzeigt, die seit diesem Gesetz erschienen sind oder erscheinen werden. Die Gründe, welche uns zu diesem Schritte leiten, sind folgende: *) Der Vers, ist gewiß mit dem Krebsfange beschäftigt, sonst hätte er wohl nachgesehen. **) College? O ja, der König von Preußen und der Fürst von Liechtenstein sind beide Souveraine. Anmerkungen des Setzers.
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