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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.04.1838
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 03.04.1838
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- Deutsch
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635 27 636 hervorrief. Zwar sollte man glauben, es sei so natürlich, beim Aufhören unserer bisherigen unbequemen Buchhänd lerzahlung die Rechnung in einem wirklich bestehenden Münz füße zu führen, ohne auf jeden Thalcr, ja schon bei eini gen Groschen, ein Agio zu rechnen, daß sich dagegen kaum etwas sagen ließe. Aber die Erfahrung widerspricht diesem Glauben. Eine Reihe von Aufsätzen möchte darthun, daß der Buchhandel zu Grunde gehen müßte, wenn wir uns untereinander in Prcuß. Eourt. bezahlen wollten; und wie der häufen und steigern sich die Vorwürfe bis zu dem Grade, daß man sogar den Verlagsbuchhandlungen ihren Namen streitig macht, und sie fürchten müssen, der nächste Schritt werde eine förmliche Ausschließung sein. Die meisten dieser Aufsätze sind in einem so gereizten Tone geschrieben, daß man sich scheuen könnte, etwas dar auf zu crwiedcrn, um nicht die Mißstimmung noch zu ver mehren. Doch fordern die vielerlei unwahren Behauptun gen dazu auf, die dann zu sehr falschen Schlüssen führen. Schon in Nr. 11 des Börsenblattes wird darauf hingedeu- tct, daß man durch gemeinsame Verweigerung jeder andern Zahlung als in Ld'or zu 5^? 18 Ls. die Verleger in die Nothwendigkeit, diese anzunehmen, setzen könne. Diese Gesinnung ist eben so ehrenwerth, als die Ausführung der Gründe, mit denen sie gerechtfertigt werden soll, scharf sinnig. Bei Fortsetzungen bestehe ein Licfcrungscontract, müsse also auch die Aahlungsvaluta immer dieselbe bleiben. Ist aber das ein Contract, den der eine Theil stets aufhe- ben kann, der andere hingegen nicht? Oder hält sich „der Verleger, der zugleich Sortimentsbuchhändlcr" ist, für verpflichtet, jeden neuen Band eines großen Werkes, jeden Jahrgang einer Zeitschrift fortzubeziehen, wenn ihm nur der Verleger einen halben Silbersechscr auf den Prcuß. Tha- ler vergütet oder Ld'or. ä5-/? 18Ls. annimmt? Dieser halbe Silbersechscr und der neue und schöne Gedanke vom Licfe- rungscontract könnten glauben machen, jener Aufsatz in Nr. 11 sei scherzhaft gemeint gewesen, und der halbe Sil- berscchscr solle besonders deutlich machen, welche abscheu liche Rechnung wir zu erwarten haben würden, wenn wir uns nicht vereinigen, uns untereinander in Pceuß. Eourt. zu bezahlen. Doch mag es wohl Ernst sein, da sich seitdem auch andere Handlungen ähnlich erklärt haben, und ohne einen Lieferungscontract geltend zu machen, auf ihren Preuß. Thaler sogar ^ vergütet haben wollen. Aber kann wohl Jemand das für eine billige Forderung ausgcben, daß man, — durch die Umstände genöthigt, eine neue Zahlungsvaluta einzuführen, — eine unvortheil- haftere und noch viel unbequemere wählen solle, als die bisherige war, die doch Unbequemlichkeiten genug hatte, und zu höchst unangenehmen und kleinlichen Pfennigrech- nungcn Veranlassung gab? Warum soll auch der Verlust, den die Empfänger in den allerletzten Jahren an der Buch händlerzahlung gehabt haben, zum Maaßstabe genommen, und durch eine künstliche Rechnung für die Zukunft sirirt werden? Die Zeit ist doch gar nicht so fern, wo von Ld'or. ü 5-/? 18 Ls. kaum die Rede war, und wo Buchhänd lerzahlung gegen Preuß. Court, nur bis verlor. Da mals wie jetzt werden die Sortimcntsbuchhandlungcn theils in Pceuß. Court., theils auch wohl in Gold bezahlt worden sein. Denn das gehört auch zu den unwahren Behaup tungen, worauf doch eigentlich der Streit für eine niedri gere Währung als Preuß. Court., sich hauptsächlich stützt, daß alle Bücher an die Kunden in Jahresrcchnung geliefert und in Gold von ihnen bezahlt würden. Es wird also schwer sein, sich zu überzeugen, daß die Zahlung in Prcuß. Court, an den Verleger von dem Sortimentsbuchhändler für eine bedeutende und ganz neue Einbuße gehalten werden könne. Am bedeutendsten möchte noch die Differenz für diejenigen Handlungen sein, die in Gulden und Kreuzern rechnen; indessen möchte das Vcrhältniß für sie immer vor- thcilhaft genug bleiben. Im Allgemeinen könnte auch das immer weitere Herab drücken der Valuta, in welcher wir uns untereinander be zahlen , nur dazu dienen, dem ganzen Geschäft noch mehr von seiner Solidität zu nehmen, und müßte bald auch für die Sortimentsbuchhandlungen eine nachtheilige Wirkung ha ben. Bis jetzt ist noch nie ausgesprochen worden, daß Ld'or. n 5-/? 18 Ls. eine Währung sei, die Jemand nehmen müsse; der erste, der diese Behauptung aufstellte, war der Erfinder der Idee vom Lieferungscontract. Die An nahme war bisher eine Connivenz dessen, der zu fordern hatte, während doch auch öfter die Zahlung in Buchhänd ler-Währung, das heißt Sächs. Geld zu 25Ls. gerechnet, verlangt wurde. Die Zahlung in Gold war für den Sor timentsbuchhändler ein kleiner Nebcnvortheil, wie er auch in andern Geschäften einem guten Kunden gewährt wird; aber cs war doch nicht etwas so Feststehendes, um danach die Rechnung zu machen. Wäre aber ein für alle Mal ausgemacht, daß die Rechnungen unter Buchhändlern in Ld'or. ä 5-^ 18Ls. zu verstehen seien, so würden bei der großen Concurrcnz junge Sortimentsbuchhändlcr, die sich Kundschaft verschaffen wollen, wohl auch noch diesen Vor theil in Anschlag bringen, und dem Publicum um so grö- ßern Rabatt gewähren. Vielleicht würde man bald versu chen, die Lsd'or. zu noch höherem Werthe bei den Verle gern anzubringcn. Wenn in dem großen Rabatt von 33^ A nicht die möglichen kleinen Verluste des Sortimcnts- buchhändlers aufgchen sollen, so hätten „die Handlungen der Schwarzburgischen Lande" schon jetzt das Recht, in Ld'or. a 6 zu zahlen. Wäre der Rabatt von 33^ K nicht genügend, warum verlangt man die kleinliche Berechnung von Agio aufPreuß. Court., und nicht lieber 35 K Rabatt? Aber von einem wie dem andern würde das Publicum den Vorthcil haben, und vielleicht den größten Schaden die Sortimentsbuchhändlcr. Denn die Größe des Rabatts, den sie von den Verlegern erhalten, ist wohl jetzt schon für die meisten, nicht ganz entfernt von Leipzig wohnenden, ein Nachtheil. Wäre der Rabatt kleiner, z. B. durchgängig 25 ss, so würden sie ihn nicht mit dem Publicum zu theilcn haben, also der Gewinn größer sein. Uebrigens gehört Unterzeichneter zu denen, welche sich nur dagegen verwahrt haben, Preuß. Court, mit Agio-Be rechnung anzunehmen, da es, wie zu erwarten steht, bald das hier allein coucsirendc Silbergcld sein wird. Und da-
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