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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.03.1838
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- Erscheinungsdatum
- 30.03.1838
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- Deutsch
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603 26 604 Nachstehende Frage, die Versicherung der Novitäten und die der Leipziger Comittenten-Lager gegen Feuersgefahr betreffend, eignet sich vielleicht in nächster O.M. zu einer allgemeinen Besprechung. Jeder bedächtige Geschäftsmann, der redlich und mit Anstrengung seine Habe sich erworben, wird, bei der so billigen Assecuranz, das Eigenthum auch gern versichern, Um in einem unglücklichen Falle nicht Alles auf einmal wie der zu verlieren. Soll der Sortimentsbuchhändler nun in solchen Fällen auch aus seiner Tasche das vorräthige neue Sortimcntslager versichern lassen, oder werden bei nachge wiesenem unverschuldeten Unglücke die betheiligten Verleger, den sie treffenden Schaden ohne Umstände und Murren tragen? Dieselbe Frage dürfte auch der Leipziger Commis- sionair an die auswärtigen Cvmmittenlen für deren Leipziger Lager stellen. Wenn bis jetzt auch wenig allgemeiner Verlust aus diese Weise entstanden ist, so scheint die Frage einer Bcrathung in der nächsten O.M. doch nicht unwerth zu sein. Nachdruck. Am 12. März wurden in Stuttgart die schon früher in diesem Bl. vcrzeichneten Nachdrücke der Hausmannschen Buchhandlung öffentlich verkauft. Chamisso's Gedichte, Eichhorn's Privatrecht und dessen Rcchtsgcschichte waren consiscirt, und 1500 Hamann's Schriften (nur 50 Bogen, nicht vollendet), 1100 Sachs, Auflösungen, 1331 Tiede-> mann's Physiologie, Busch's Recht, Savigny's Colonat, 1l40Schlciermacher's Br. üb. die Lucinde, 1070 Schlegel's Lucinde, Schubert's Symbolik, 1500 Thaer's Landwirth- schast Neue Ausl, (nur 67 Bogen, unvollendet) und Witschel's Morgen-und Abcndopfcr, auch Rotteck's Geschichte und Mühlcnbruch's Lehre von der Ecssion, wurden zurückge- stcllt; von den übrigen Werken waren folgende Vorräthc vorhanden, und es wurden darauf die bestehenden Ge bote gethan: 800 Borst's Bewcislast-> 12 Kr., 564 Burgcr's Lehr buch ä 48 Kr., 3000 Chclius Handbuch a 48 Kr., 1560 Claudius Werke ü 48 Kr., 1164 Feuerbach's Lehrbuch 5 6 Kr., 1022 Froben's Erörterungen ä 6Kr., 1400 Harms Pastoralthcologie -> 15 Kr., 114 Hebel's Schatz- kästlcin k, 24 Kr., 1132 Hcnkc's Lehrbuch 5 6Kr., 782 Hildcbrandt's Anatomie 5 36 Kr., 1993 Meier Hirsch, Sammlung 5 6 Kr., 1142 Jacobs Rosaliens Nachlaß 5 25 Kr., 1738 Jean Paul's Lcvana 5 12 Kr., 578 Kerner's Geschichten Besessener ä 6 Kr., 169 Littrow's Wunder des Himmels (Original) 5 1 Fl. 9 Kr., 737 Lüpke's Rezept-Ta schenbuch ö 10 Kr., 179 Mackeldcy's Lehrbuch ä 1 Fl. 11 Kr. , 1500 Novalis Schriften 5 24 Kr., 286 Röhr's Predigten r> 6 Kr., 300 Salzmann's Verdeutschungs-Wör terbuch ü 12 Kr., 1005 Savigny's Recht des Besitzes 5 12 Kr-, 550 Say's Nationalökonomie 5 50Kr., 2760 Schillcc's Gedichte 5 6 Kr., 491 Schleiermacher, üb. die Religion 5 12 Kr., 625 Schlciecmachcr's Monologen 5 6 Kr., 1088 Schubert's Ansichten ä 12 Kr., 488 Spindler's Je suit a 11 u. 12 Kr., 1074 Spindler's Bastard 5 9 und 12 Kr., 2150 Spitta's Psalter 5 16 Kr., 530 Thaer's Grundsätze 5 1 Fl., 1 Fl. 6 Kr. u. 1 Fl. 15 Kr., 1080 Thibaut's Pandekten-Recht 5 54 Kr., 1575 Uhland's Ge dichte 5 8, 9, 10, 12, 15 Kr., 1257 Wcber's Paraphrase ü 9 Kr., 1218 Weigand's Erörterungen 5 9 Kr. Dazu das Antiquariat circa 2000 Fl. Nachdem wieder Verlag und Antiquariat zusammen zu 20405 Fl. an Wachendorf*), der auch einzeln fast allen Verlag erstand- Jedoch wurde dies Gebot vom Gericht nicht bestätigt, und so hat W. sein Gebot auf 25,500 Fl. gesteigert. Daß er selbst nicht der eigentliche Käufer ist, glaubt man allge mein, ohne jedoch sagen zu können, wer dahinter steckt. Die Masse mit Ausnahme der Schiller'schcn Werke, die nicht zur Sprache kamen, sondern als ein besonderes Ge schäft dem Geldvorstrecker Sallier überlassen wurden, beträgt circa 30,000 Fl. Passiva, so daß die Gläubiger fast, oder wohl gar ganz, gedeckt werden, da noch ein Anderer darauf bietet, und die Sache noch nicht geschlossen ist. Kraft soll durch einen Notar, den er geschickt hat, ersucht haben, die Handlung noch nicht zu verkaufen, da er Mit tel zur Deckung geben wolle. Es ist darauf aber keine Rücksicht genommen. Au verwundern war bei diesem Verkaufe, daß so wenig Verleger der vorkommenden Werke darauf Rücksicht ge nommen zu haben schienen, und man so den Debit jedem Schleuderer überließ, oder daß die Verleger nicht (mit ein Paar Ausnahmen) klagbar geworden, da ihnen dann der ganze Vorrath ausgeliefcrt worden wäre, weil Kraft unterlas sen, seinen Verlag stempeln zu lassen. Hätte er dieses gethan, mürbe Niemand den Verkauf haben hindern können. Die verkommenden Werke hatten die Firma: Verlag der Hausmann'schen Ant.-Hnndlung, in Commission derHaus- mann'schen A. H., Verlag von, oder in Commission bei F. H Kähler, gedruckt bei Richter in Canstadt u.s.w. *§,* Bern, 12. März. Die Regierung des Cantons Aargau hat beim Vororte auf ein allgemeines Einschreiten der Eidgenossenschaft gegen den Nachdruckcrbctricb in der Schweiz angctragen, damit man Verordnungen von Seiten der Deutschen Staaten gegen den Schweiz. Buchhandel möglichst zuvorkommc. Man behauptet, daß einer der vorzüglichsten Buchhändler geäußert habe, er werde sich ge- nöthigt sehen, sein bedeutendes Geschäft nach Deutschland zu verlegen, wenn nicht befriedigende Mittel zur Sicherung des buchhändlerischcn Eigenthums in der Schweiz, wie in Deutschland, in Anwendung gebracht würden. Andererseits erheben sich immer mehr Stimmen gegen eine solche Ge währleistung, und nächst dem „Beobachter", dem „Repu blikaner" und der „ Bundcszeicung" tritt nun auch das „Basel-Landschaftliche Volksblatt" in die Schranken, um den Nachdruck nicht allein alsein erlaubtes, sondern auch als ein verdienstliches Unternehmen darzustcllcn, das der Schweiz nur „Vorthcil" gewähren könne. *) Einen unbemittelten Buchdrucker.
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