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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.03.1838
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 09.03.1838
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- Deutsch
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467 20 468 Unter einer andern Bedingung lasse ich meinen Verlag nicht mehr ausliefern, und werde meine Saldi dagegen auch in Preuß. Courant zahlen. Augsburg, den 26. Februar 1838. Karl Kollmann. ^1191.z Nothgedrungene Entgegnung auf die in Ne. 10 dieser Blatter enthaltene Erklärung der Sortiments- Buchhändler in Frankfurt am Main. Selten dürfte wohl Brodncid in solcher Blbße zur Schau getragen worden sein, wie in obenbemcrkter Erklärung. Un befugter Betrieb des Buchhandels, Vertrödelung guter Werke, Verbreitung von Nachdrücke», sustcmatischc Untergrabung des ganzen Buchhandels wird mir darin zur Last gelegt, und un ter dem Auchängcschildc der Freimüthigkcit versucht, ein förm liches Jntcrdict an meinen Namen zu knüpfen; am Ende wird ar eine Koalition (denn Verein kann man wohl eine solche Ver- indung nicht nennen), geschloffen, um mein Geschäft von Grund aus zu zerstören. Die Abwehrung solcher Angriffe kann wohl eine nothgcdrungene genannt werden, und ich darf auf unpar teiisches Gehör zähle», wo man darauf ausgcht, vereinigt alle Kräfte aufzubicten, um die freie Ausübung meines Gewerbes zu untergraben. Wenn von Eingriffe» in ein Gewerbe die Rede ist, wird immer vorausgesetzt, daß sic von Unberechtigten ausgehen. — Für einen solchen würde mich jeder Leser der gedachten Buch händler-Erklärung , welche in Nr. 13 dieser Blätter sehr pas send das Frankfurter Manifest genannt wird, halten müsse». Es wird darin nur meine Eigenschaft als Antiquar hcrausgc- hoben, ich bin aber zum neuen Buchhandel eben so sehr be rechtigt, als irgend einer der Unterzeichner besagten Manifestes, und habe zu dem Ende Löblicher Redaction dieser Blätter beglaubigte Abschrift der h ochobrigkeit liche» Eon cessio» hierzu ein geschickt. Schwerlich hätten auch die Herren Unterzeichner der mchrcrwähnten Er- llärung es verschmäht, gleich Schneidern und Schustern die Obrigkeit um Nahrungsschutz anzurufcn, wenn ich mit ihnen nicht gleiches Recht hätte. Da sie mir aber mein Recht nicht streitig machen können, suchen sic mir dasselbe zu verkümmern. Schon die Unterdrückung dieses wesentlichen Umstandes ist eine, denselben wenig Ehre machende Entstellung des wahren Sach- vcrhältniffes, vermöge welcher ihr ganzes Verfahren gegen mich nur als ein Versuch erscheint, einen Concurrcntcn aus dem Wege zu räumen, welches mit demselben Unrechte jedem andern seine» College» mißfälligen Buchhändler selbst aus ih rer eigenen Mitte widerfahren könnte. Ich habe HMzu nicht den entferntesten gerechten Anlaß gegeben. Es ist hievWeht der Ort, die Lage des Frankfurter Buchhandels, und die Mittel, den selben zu heben, in Erörterung zu bringen, mein Geschäft ist an dessen Zustand, welcher keineswegs mißlich ist, wenn man nicht von einzelnen Buchhändlern aufs Ganze schließen will, durchaus unschuldig. Fast möchte man glauben, daß die ganze wcitausgreifcnde Coalitionsmaßregel nur der Jnsti- gation einzelner, welche den Grund ihrer ungünstigen Lage immer da suchen, wo er nicht ist, ihre Entstehung verdankt. Der Beitritt schätzbarer Buchhandlungen zu solchem vexatori- schen Beginnen läßt sich anders als durch übelvcrstandenc Col- lcgialität nicht erklären, cs hätte sich aber, was auch ihre individuelle Ansicht sein mag, eine sorgfältigere Prüfung des Thatsächlichen von ihnen erwarten lassen, um mindestens nicht ihren Namen durch offenbare Unrichtigkeiten, Verunglimpfun gen und Wahrheitscntstcllungen Unehre zu machen. Deren be gegnet man in jener Erklärung auf jeder Linie. — Im All gemeinen beschuldigt man mich der Vertrödelung guter Werke. — Diese beleidigende Beziehung kann darum nicht auf meinen Geschäftsbetrieb passen, weil ich nur zu bestimmten Preisen verkaufe, welche die Unterzeichner der Erklärung selbst nur aus öffentlichen Bekanntmachungen kennen. Wenn hierbei zu weilen geringere Preise statt finden, so ist dies eine im Buch handel täglich vorkommende Erscheinung, und diese Herren wissen aus eigener Erfahrung, daß solche Preisvcrminderungen in ganzen Katalogen cicculiren. Dies wird durch Tausch und besonders durch Baarzahlungen möglich gemacht. Wer hindert die Unterzeichner an gleicher Benutzung sich häufig darbietender Gelegenheit? Freilich ist es bequemer, die Einsendung der Novi täten abzuwartcn, und das Unverkaufte nach Jahresfrist zu rcmittiren, oder zur Disposition zu stellen, dabei wird aber nichts gewagt, und nur jedes Wagniß kann auf den Vortheil Anspruch machen, welchen sie zuweilen gewährt, und welcher durch die Gefahr von Verlusten genügend ausgewogen wird. Ob nun gleich der freie Verkehr diese Geschäftsweise mit sich brächte, so kann mir aber auch nicht einmal ein Verfahren zur Last gelegt werden, welches nur irgend von demjenigen abwcicht, welches auch die Herren Unterzeichner vorkommenden Falls beobachten. Zum Einzelnen übergehend, wird mir vorgcworfen, „die jenigen Kinder- und Lugcndschristen, welche ich im Börscn- blatte für den Buchhandel in No. 98 von 1837 anbot, zu demselben Preise wie dort, hier angezcigt zu haben." Dies ist fatsch. Die unter No. 5607 daselbst angczcigten Schriften wurden, wie deutlich angemcrkt ist, dort nur für den Buchhandel mit 15 ff Rabatt oder in Change, und hier zu den herabgesetzten Stettopreisen angekündigt. Die angezcigtcn Preise für die Werke von Schiller und Goethe sind dieselben, welche auch eine der in besagter Erklä rung Unterzeichneten Buchhandlungen durch hiesige Blätter angckündigt hat. Was die übrigen Werke betrifft, so ist cs bekannte Thatsachc, daß die hiesigen Buchhandlungen ähnliche ebenfalls an mehrere Private» mit 15 bis 20 Procent Rabatt ablaffcn. Man wird mir wohl nicht ernstlich zumuthcn, hier gegen zurückzustehen, darf mir aber ohne die gröbste Ungerech tigkeit nicht zum Vorwurf machen, was man sich selbst cr.aubt. Freilich giebt es Schriften, die sich erst Bahn brechen müssen, aber andererseits werden anerkannte, brauchbare und klassische Werke vermöge ihres große» Abgangs bald Gegenstand einer jeden Form des Debits. Weit entfernt, dem Nachdruck das Wort reden zu wollen, ist cs doch gewiß, daß hinsichtlich klassischer, längst gestorbener Autoren die Begriffe hierüber noch gar nicht geregelt sind, und daß sich in dieser Beziehung noch Manches auf gesetzlichem Wege in Deutschland anders gestalten muß. Bis dahin ist der in einigen Staaten gedul dete Nachdruck eine Thatsachc, welche sich weder wcgdemon- strirc», noch wcglamentiren läßt. Eine dahin zielende Be schuldigung muß aber in dem Munde von Buchhändlern be fremdend klingen, welche sich demselben selbst nicht entziehen konnten, was ich mich erbiete, einzelnen Unterzeichnern des Manifests gegenüber durch ihre eigenen Annoncen und durch Vcrkaufsnoten nachzuwcisen; anderer Buchhandlungen nicht zu gedenken, welche keinen Anstand nehmen, Nachdrucken! com- missionswcise an Händen zu gehen. — So erweisen sich sämmt- liche erhobene Beschuldigungen als durchaus ungcgründet, und ich darf von dem aufrichtigen Sinn der auswärtigen deutschen Bcrlagshandlungen, groß wie klein, zuversichtlich hoffen, daß sie das indignircnde Benehmen der hiesigen Sortimentsbuch händler, welche gleichsam steckbrieflich vor mir warnen, ge hörig zu würdigen wissen, und sich durch falsche Vorspiegelun gen so wenig als durch erbärmliche Drohungen werden täu schen und einschüchtern lassen Der Bundcsbcschluß vom 9. November, welcher als Mittel zu Repressalien vorgchaltcn wird, ist nicht blos eine Waffe für hiesige Buchhändler, son dern kann auch gegen dieselben gebraucht werden, und die aller Orten vorhandenen entgegengesetzten Interessen werden das Gleichgewicht schon zu erhalten wissen, und es verhüten, daß aus so kleinlichen Anlässen der als Vogelscheuche in Aus sicht gestellte allgemeine Zwist im deutschen Buchhandel zum Ausbruch komme. Wenn mir die Unterzeichner des Frankfurter Manifestes noch ihren Credit aufkündigen, so erkläre ich hiermit dffent-
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