Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.02.1838
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 20.02.1838
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18380220
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-183802204
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18380220
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1838
- Monat1838-02
- Tag1838-02-20
- Monat1838-02
- Jahr1838
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
/ 345 15 346 das Acugniß der Herren Gcbr. B. schlechterdings für nichts Anderes ausgegcben, als für ein Zeugniß (f. Circul.). Oder meinen die H. G. B., die verehrten Leser meines Circulars haben etwas Anderes darin gelesen, als was darin steht? Sie werden doch nicht. Mithin tragen einzig und allein die H. G. B. die Schuld, weil sie mir ein so vorthcilhastes Acug niß ausgestellt haben, daß es in federn Fall für mich em pfehlend sein muß, also auch bei meinem Etablissement. Ja das Etablissement! Wenn darüber nur die H. G. B. keine andere „Ansicht" hätte» als ich! Was für eine? Das offen auszusprcchen, halten sie natürlich unter ihrer Würde. Je doch es schadet nicht; wir kennen sie bereits aus dem Obigen. Sie fürchten nämlich, durch mein Etablissement direct gefähr det zu sein. Das ist der eine Diffcrenzpunkt unserer Ansicht. Der andere aber liegt in der mir angedichtcten Lächerlichkeit, als hätte ich mein Etablissement hauptsächlich auf die in ibrcm Geschäfte gemachten Bekanntschaften basirt. Wo ist denn in meinem Circulair von diesem „hauptsäch lich" die Rede? Halten denn die H. G. B. die übrigen an geführten Basen für so unwesentlich, um sic gänzlich zu über sehen? Oder ignoriren sie dieselben nur, wie eine im Berliner Organ befindliche Frage, deren Urheber ch nicht kenne, viel weniger selbst bin, sonst würde ich ihre meisternde Pa renthese nicht ignoriren, zumal da sie selber kurz vorher eine so höchst ergötzliche und naive Frage gcthan haben. Nämlich bei einer Gelegenheit, wo vernünftiger Weise an Zwang gar nicht gedacht werden kann, richten sic an „verständige Gc- schäftsmänner" die Frage, „ob man ohne weiteres sich zwin gen lassen soll, irgend ein Etablissement wider Willen zu em pfehlen?" Klingt das nicht gerade so, wie wenn man bei ei ner Akademie der schonen Wissenschaften anfragen wollte, ob man das Feuer loschen solle, wenn cs nicht brennt? Wie werden nun verständige Gcschäftsmänner auf solche Frage ant worten? Doch wohl mit der Gegenfrage: Belieben die H. G. B. auf Kosten der gesunden Vernunft zu spaßen? Mögen sic! Desto grimmigerer Ernst aber scheint es ihnen mit einer an dern eben so ungehörigen, wenn auch nicht so naiven Frage zu sein, die schlagen soll, aber leider nur fchlgcschlagcn ist. Sie lautet folgendermaßen: „ob ein günstiges Zeugniß über eine Person und die Empfehlung eines von derselben Person unternommenen Geschäfts wesentlich verschieden ist?" O ja, werden Verständige entscheiden, o ja! insofern wir ein Geschäft empfehlungswcrth finden können, dessen Unternehmer wir gleich wohl perhorrcscircn. Doch was hat das mit mir zu tbun? Ich konnte die H. G. B. am 2k. Sept. v. I. nicht um die Empfehlung eines übernommenen Geschäfts ersu chen, welches noch nicht cxistirte, und das nun die H. G. B. als übernommen bezeichnen, ich aber noch am 16. Octbr. als ein im Dccbr. zu errichtendes erklärt habe. Ich habe sie nicht darum ersucht, sondern lediglich um die Empfehlung mei ner Person, wie die H. G. B. selber cingestandcn haben, und ihre „unrichtig gestellte Frage" ändert sich demnach dahin ab, ob ein günstiges Zeugniß über eine Person und die Empfehlung derselben Person wesentlich verschieden ist? Darüber mögen nun die H. G. B. im Stillen Nachdenken, da sic cs mit Recht un ter ihrer Würde halten, die verehrten Leser dieses Bl. ferner hin mit ähnlichen Erklärungen zu behelligen, wie ihre bishe rigen waren. Königsberg, den 21. Jan. 1838. Ibcodor Thcilc. fS86.j Dringender Nochruf an die Herren Verleger. Indem wir mit Schaudern den haushohen Berg wohlcon- ditionirter Krebse neuerdings vor uns erblicken, die ihrer Er lösung für unsere Kosten und zur B e re i ch e run g der Fuhr leute entgegensetzen (das einzige und letzte Verdienst, das der größere Thcil davon sich jemals erwerben wird), wovon ein gutes Dritttheil erst im Laufe der letzten 3 Monate ver sandt wurde, die kaum das Tageslicht einige Stunden im frem den Lande erblickte», um wieder zur weiten und kostspieligen 5r Jahrgang. Lustreisc cingepackt werden zu sollen, — sehen wir uns wahr lich n oth g e d ru n g e n, die folgenden, in specie und im Allgemeinen so oft schon ausgesprochenen Bitten dringendst und ernst gemeint zu wiederholen: daß man uns doch ja für ein mal und immer mit Nova-Sendungen, die nicht bestellt oder ihrer Natur nach auch zu andern Zeiten des Jahres ver kauft werden können, in den letzten 3 Monaten verschone, im Fall der Absender keine D i s p o u e n d a anerkennen will. Es gehört geringe Einsicht dazu, um zu erkennen, daß mit sol chen Sendungen weder dem Verleger noch dem Empfänger einiger Nutzen erwachsen könne, wohl aber für letzter», wenn solcher von Leipzig so weit entfernt wie wir, unvermeidlicher Schaden entspringt. Doppelt ungebührlich erscheint aber solche späte, unerwünschte Zusendung, wenn das Disponiren verbe ten wird, jedoch der Absender, wie oft der Fall ist, und be sonders wenn solcher in Leipzig oder Umgebung lebt, wo ihm von solchen Operationen durchaus keine Unkosten zur Last fal len, sich nicht cntblödet, solche Krebse zum zweiten Male dem schon Beschädigten für dessen abermalige Kosten in Neuer Rechnung als Nova zuzuschicken. — Solche späte Sendungen nach der M.-M. disponiren wir künftig, oder berechnen die uns unnöthig auferlcgtc Her- und Rückfracht. Ebenso können wir, namentlich von Leipzig aus, keine Kinderschriftcn gebrau chen, die wir nicht etliche Jahre, soweit solche unverkauft ge blieben sind, disponiren dürfen. — Ueberhaupt wünschen wir nur Nova von guten, scicntisischcn Werken höchstens in zweifacher Zahl. Durchaus keine Local sch riften, ein zelne Predigten, Bagatellsachen unter 8/., und versiegelte, sogenannte Geheimnisse. Nachdrück- lichst verbitten wir uns aber Gedichte und Ro mane von unbekannten oder unberühmtcn Autoren, d. h. sogenannte Lcihbibliothekwaare, unter Bedrohung der Anrech nung aller Unkosten. Frcundlichst diese Bitte empfehlend, grüßen Sie collegialisch Bern, den 7. Febr. 1838. Huber u. Comp. s88?.j Erklärung. Die Unterzeichneten schließen sich hiermit der von ihren Herren College» in Stuttgart, in Nr. 4 der süddeutschen Buch händler-Zeitung d. I. veröffentlichten Erklärung, nämlich: 1) daß sie mit allen süddeutschen Handlungen, welchen bis her die Preise in Gulden des 2t fl.-Fußcs angcsctzt wur den, auch ferner dieselbe Rechnung führen, aber, wie sich von selbst versteht, an Zahlunqsstatt nur solche Gel der annehmen werden, die nach der Münz-Con vention vom 2 3. Au g. 1837 gesetzlichen Cours haben ; 2) mit allen Handlungen, welchen bisher die Preise in Tha- lern und Groschen angesetzt wurden, vom 1. Ja». 1833 an di« Rechnung in preußisch Courant führen und alle ih nen zu gut kommenden Saldi für die vom genannten Tage an cxpcdirten Schichten nur i» effektiv prcuß. Cou rant oder in vollwichtigen 5 Lhalcrstücken zu 5,/ 16/. annehmcn werden, unbedingt an. Karlsruhe, im Januar 1833. Lhr. 8r. Müllcr'sche Hof-Buchhdlg. Artistisches Institut, 8. 2- Dutsch. <Lb. Th. Sroos. Lrcuzb.rucr'sche Buch - u. Kunsthdlg. D. Draun. Kunst-Verlag v. Win. Lreuzbauer. s888.j Vorläufige Benachrichtigung. Der Unterzeichnete sieht sich veranlaßt, vorläufig anzu- kündigen, daß er die in Nr. 10 dieser Blätter enthaltene, so übcrschriebene „Nolhgedrungene und sreimüthige (?) Er klärung der Sortimentsbuchhändler in Frankfurt a. M- an 26
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder