Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.08.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 11.08.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19080811
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190808115
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19080811
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1908
- Monat1908-08
- Tag1908-08-11
- Monat1908-08
- Jahr1908
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
185. 11. August 1908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 8523 Teilnehmer am Kongresse zu nennen, auch nur einige der glänzendsten anzusühren. Immerhin dürfte es an dieser Stelle Interesse haben, diejenigen Teilnehmer kennen zu lernen, die bis zur Stunde, in dem dieser Bericht geschrieben wird, aus dem Kreise des Buchhandels als Mitglieder des Kongresses angemeldct sind. Es sind die Herren: Martin Breslauer, Antiquar, Berlin; Karl Curtius, Verlagsbuchhändler, Berlin; Otto Fischer, Verlags buchhändler, Berlin (Fa. Fischer L Franke); vr. Alfred Giesecke, Verlagsbuchhändler, Leipzig (Fa. B. G. Teubner); I)r. Walter de Gruyter, Verlagsbuchhändler, Berlin (Fa Georg Reimer und Karl I. Trübner); Professor vr. Hans Meyer, Verlagsbuchhändler, Leipzig; vr. Theodor Toeche-Mittler, Verlagsbuchhändler, Berlin (Fa. E. S. Mittler L Sohn); vr. Ernst Votiert, Verlagsbuch händler, Berlin (Fa. Weidmann'sche Buchhandlung); Adolf Weber, Buchhändler, Berlin (Fa. W. Weber). Charlottenburg. Hans Grönland. Am 8. d. M. hielt in der Abteilung für historische Hilfs wissenschaften Bailleu (Berlin) einen Vortrag über das Thema »Das geheime Staatsarchiv in Berlin-. Er führte aus, daß das jetzt bestehende Staatsarchiv auf der Ordnung des Archivars Christoph v. Schönbeck aus den Jahren 1639 bis 1662 basiert. Von ihm ist die Ordnung geschaffen, die jetzt noch maßgebend ist. Er schuf zwei Hauptgruppen, erstens die Konvolut-Gruppe und die Kästchen-Gruppe mit 600 Abteilungen. In der Konvolut-Ab teilung ist z. B. die erste Unterabteilung für Kaiser und Reich, eine weitere für die Mark Brandenburg, für den Adel der Mark Brandenburg, für die Städte der Mark Brandenburg usw. be stimmt. Weiter sind geordnet die Beziehungen zu den Nachbar staaten. Jeder Nachbarstaat hat eine eigene Abteilung. Alle auswärtigen Staaten sind in einer einzigen Abteilung zusammen gepackt. Weil es damals noch kein eigentliches Rußland gab, sondern nur ein Großfürstentum Moskau, so sind noch jetzt die Akten über Rußland unter dem Buchstaben M zu suchen. Der Name Papst wurde damals mit B geschrieben, daher sind alle Akten über Beziehungen zum Kirchenstaat und zur römischen Kurie auch jetzt noch unter B zu suchen. Eine Provinz Sachsen gab es damals auch noch nicht. Daher sind die Papiere über Sachsen unter der Bezeichnung des Fürstentums Halbcrstadt und des Herzogtums Magdeburg zu suchen. Es bestanden zunächst 62 Abteilungen, die um 7 vermehrt wurden. Diese 69 Repositorien bestehen noch heule. Schönbeck schuf ein sehr gutes Registrierbuch und ein alphabetisches Register. Nach diesem läßt sich recht gut arbeiten. Will man z. B. Material über den Magdeburger Otto v. Gericke haben, so findet man unter M jede Notiz über diesen Mann. Neben diesem Archiv bestehen aber noch Nebenarchive, z. B. ein solches für das Brandenburger Konsistorium. Im Jahre 1806/07 bestanden zwei Hauptarchive, das geheime Staatsarchiv und das Ministerialarchiv. Später stellten sich viele Mißstände heraus, und so entstand ein großes Sammelsurium. Erst durch Herrn v. Sybel wurde im Jahre 1881 neue Ordnung geschaffen. Die Akten wurden nach dem Ursprung geordnet, und zwar nach Behörden. Das Hauptarchio Hohenzollern ist abgezweigt. In dieser Weise besteht das Archiv noch heute. lNationalztg.) Bücherpretse im mittelalterliche« England« — Im »lite rarischsten Lande der Welt-, wie man mit Recht oder Unrecht England genannt hat, waren Bücher wie alles, was sich auf lite rarisches Leben und Schaffen bezog, schon früh sehr hoch gewertet. Die »Rolle von Oleyron- aus der Zeit König Richard Löwsnherz' läßt diese hohe Wertung der Bücher deutlich erkennen, wenn sie bestimmt, daß — im Gegensatz zu andern Gütern — Bücher, die aus einem Schifforuch geborgen wurden, nicht dem Strandrecht ver fallen, sondern das Eigentum ihres ursprünglichen Besitzers bleiben sollten. Ais im Jahre 1290 die Bücher der Priorei von CIsburne durch Feuer vernichtet wurden, wurde dies Ereignis als eins der wichtigsten des Jahres in den Rollen des Parlaments ausgezeichnet; handelte es sich doch um eine Angelegenheit, die die ganze gebil dete Welt im damaligen England mit tiefer Betrübnis erfüllte. Genauere Angaben über die Preise der Bücher sind uns allerdings erst aus späterer Zeit bekannt. Im Jahre 1306 wurde — so entnehmen wir einer längeren Abhandlung, die die -Oov- tewporar^ ksvisrv- soeben diesem Gegenstand widmet — in Merton ein Schulbuch (wohl eine lateinische Grammatik) zu dem-niedrigen Preise von 2 Pence verkauft; ein Preis, der immerhin nicht ganz jo niedrig erscheinen wird, wenn man bedenkt, daß im vierzehnten > Jahrhundert eine Bauernfamilie von 3 Pfund im Jahr bequem leben konnte. Auch die Bücherschreiber wurden verhältnismäßig gut bezahlt; für eine Abschrift der Vitas xatruw, die ihn sechzehn Wochen hindurch beschäftigte, erhielt im Jahre 1324 ein Schreiber in einem gräflichen Hause außer freier Station eine Bezahlung von 8 Schilling. Im Jahre 1344 wurde eine Bibel um 3 Pfund gekauft. Im Jahre 1370 wurde in Oxford die Abschrift eines Drittels des berühmten Bibelkommentars des Nicolas de Lyra mit 29 Schilling bezahlt. Ein anderes Exemplar dieses Buches kostete 7 Pfund 14 Schilling; da die Abschrift selbst nach dem obigen Satze 4 Pfund 7 Schilling gekostet haben würde, läßt sich, wenn man für das Binden weitere 10 Schilling in Anrechnung bringt, für den Buchhändler ein Nutzen von ungefähr 2 Pfund 17 Schilling berechnen, — ein Betrag, von dem ein Abschreiber ein ganzes Jahr behaglich hätte leben können. Solche Preise und Gewinne waren freilich selten; Nicolas de Lyra war eben ein hervorragender Verfasser und das Buch wohl eine richtige Luxus-Ausgabe. Doch wurden Bücher für besondere, insbesondere kirchliche Zwecke während des ganzen vierzehnten Jahrhunderts hoch bezahlt. Im Jahre 1459 kostete »ein schönes Meß-Buch- 10 Pfund, eine -Heilige Legende- 10 Pfund, -zwei neue große Antiphonarien- 13 Pfund 6 Schilling 8 Pence. Nach der Erfindung der Buchdruckerkunst gingen allerdings die Preise wesentlich herab: im Jahre 1521 kosteten -vier auf Pergament ge druckte Meßbücher- 7 Pfund, während 1539 die -Opera ^UAU8tivi- mit 3 Pfund 6 Schilling 8 Pence bezahlt wurden. Doch wird schon früher von noch geringeren Preisen berichtet. Im Jahre 1497 wurde ein gedruckter Band der Parlamentsakte mit 13 Schilling 4 Pence bezahlt, während später die Hälfte der Kommentare des Erasmus um 6 Schilling, 1551 die Paraphrasen des Erasmus um 12 Schilling von Swalcliffe Church erworben wurden. Am billigsten waren die Schulbücher; wurde doch im Jahre 1552 ein gedrucktes Elementarbuch für 4 Pence, 1560 eine Grammatik um 14 Pence verkauft. Allerdings handelt es sich bei diesen Zahlen auch nicht mehr um mittelalterliche Bücher. Im Zusammenhang mit dieser Preisentwicklung ist es nicht uninteressant, auch einen Blick auf die englische Büchergesetzgebung jener Zeit zu werfen. Aus dem Umstande, daß das Gesetz Vs basrstivo oowbursnäo im Jahre 1401 die Verbreitung ketzerischer Bücher mit strenger Strafe bedrohte, geht mit Sicherheit hervor, daß zu jener Zeit ein lebhafter Handel mit Büchern vorhanden gewesen sein muß, während anderseits nicht minder feststeht, daß gesetzlich damals bie Universitäten die Stellung innehatten, die später die Ltatiooors' Oowpan^ erhielt, und daß sie allein das Recht hatten, Bücher zu vervielfältigen und zu ver kaufen. Dieses Monopol konnte selbstverständlich nicht in alle Zeit unangefochten bleiben. Daß das Streben des freien Buchhandels nach Beseitigung desselben auch in der Gesetzgebung seinen Ausdruck gefunden haben muß, wird durch eine Gesetzes bestimmung der Jahre 1483 oder 1484 erwiesen, die die freie Einfuhr gewisser Güter nach England verbietet, aber ausdrücklich feststellt, daß diese Bestimmung auf die Einfuhr von Büchern oder auf Leute, die sich mit dem Verkauf und der Herstellung von Büchern beschäftigten, keine Anwendung finden solle. Diese Be stimmung weist unverkennbar darauf hin, daß die Universitäten um diese Zeit, vermutlich wohl nicht ohne einen gewissen Einfluß der wtclisfitischen Bewegung und wohl auch nicht freiwillig, ihr Monopol etngebüßt hatten. Die Wirkung dieser Gesetzes bestimmung muß sehr tiefgehend gewesen sein; jedenfalls hatte sie die Folge, daß von nun an eine sehr starke Einfuhr von Büchern in lateinischer und englischer Sprache vom Auslande nach England stattfand, die nun ihrerseits den englischen Druckern, Verlegern und Buchbindern Anlaß gab, den Schutz des Gesetzes gegen die unerwünschte Konkurrenz anzurusen. Sie hatten damit auch den Erfolg, daß im Jahre 1534 eine neue Gesetzesakte erlassen wurde, die jedermann verbot, nach dem Weihnachtsfeste jenes Jahres Bücher von ausländischen Buchhändlern zu kaufen oder im Ausland gebundene Bücher zu verkaufen. Um indessen zu verhindern, daß diese Bestimmung zu einem übermäßigen An steigen der Bücherpreise in England führte, wurde der Lord kanzler mit seinen Beamten ermächtigt, »solche Erhöhung der Preise der gedruckten Bücher von Zeit zu Zeit durch ihr freies Ermessen zu verhindern und abzustellen und sowohl die Preise für die Bücher als für das Binden derselben zu beschränken-, (Nach: »Ocmtswxorar^ Rsvisv-.) 1112*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder