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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.05.1939
- Strukturtyp
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- 1939-05-13
- Erscheinungsdatum
- 13.05.1939
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1939
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nk. 11V (R. 57) Leipzig, Sonnabend den 13. Mai 1939 106. Jahrgang Kantate - V eranstaltungen der Neichsschrifttumskammer — Gruppe Buchhandel Fachschaft Handel Dem Bericht über die diesjährigen Kantate-Veranstaltungen der Fachschaft Handel muß die dabei gemachte Beobachtung vor angestellt werden, daß jeder Teilnehmer von dem Geist der Kameradschaft, in dem die einzelnen Sitzungen durchgeführt wurden, stärkstens beeindruckt wurde. Für alle Veranstaltungen ist festzuhalten, daß ein eindeutiges Bekenntnis zur Lösung der vom Nationalsozialismus gestellten Aufgaben abgelegt wurde. Weiter ist zu bemerken, daß der vertreibende Buchhandel den Erlaß der Amtlichen Bekanntmachungen der Reichsschrifttums kammer Nr. 133 und 134 mit Dank verzeichnet und diese An ordnungen als Verpflichtung deutet, letzte Einsatzbereitschaft für unser Schrifttum unter Beweis zu stellen. In jeder Sitzung kam das Bestreben zum Ausdruck, die noch vorhandenen Probleme sachlich zu bewerten. Die Aussprachen waren fruchtbringend, denn sie ließen erkennen, daß alle Berufs kameraden Verständnis für die Aufgaben des Gesamtbuchhan dels besitzen. Es kann nicht Zweck der nachstehenden Ausführungen sein, über alle wichtigen Einzelheiten zu berichten. Die Darlegungen sollen ausschließlich einen Überblick über den Verlauf der Sitzun gen geben und den Eindruck von dem zielbewußten Einsatz der ehrenamtlich tätigen Berufskameraden vermitteln. Ferner sol len sie als Appell an jeden Berufskameraden wirken, im nächsten Jahre an den Veranstaltungen teilzunehmen. Tagung der Fachschaft Lande! Die am Sonnabend, dem 6. Mai durchgeführte Tagung der Fachschaft Handel wurde von dem Fachschaftsleiter Kurt Kretzschmar, Cottbus, eröffnet. Herr Kretzschmar begrüßte besonders den Leiter des Deutschen Buchhandels und den Leiter des Amtes Schrifttumspflege. Er dankte herzlich den Berufs kameraden, die im vergangenen Jahre als Leiter der in der Fachschaft Handel zusammengefaßten Fachgruppen und Arbeits gemeinschaften tätig waren, für die geleistete Arbeit und stellte fest, daß die Rückschau auf die Entwicklungslinie des vergange nen Jahres unverkennbar eine weitere Besserstellung auf fast allen Gebieten der Berufsarbeit erkennen lasse. Die Fortschritte sind auf den Erfolg einer Vertiefung des Politischen Verant- wortungsbcwußtseins und einer erhöhten Anspannung der Leistungskrast des Buchhandels zurückzuführen. In diesem Zu sammenhang hob der Fachschaftsleiter hervor, daß diese günsti gen Ergebnisse nur entstehen konnten, weil der Berufsstand durch die Gesetzgebung und Schrifttumspolitik der staatlichen Organe, die allgemeine Förderung des Schrifttums und die markt- und verkehrsregelnde Tätigkeit des Börsenvereins über sichere Arbeitsgrundlagen verfügt. Als eine gesetzgeberische Tat ersten Ranges bezeichnet der Fachschaftsleiter die Bekanntmachung Nr. 133 der Reichsschrift tumskammer (Anordnung zum Schutz der verant wortlichen Persönlichkeit ini Buchhandel). Er deutete diese Bekanntmachung als eine starke Befestigung des Schutzes, der dem Buchhändler gewährt wird, damit er seine ständischen Aufgaben verantwortlich zu erfüllen vermag. An schließend wurde die Auswirkung dieser Bekanntmachung behan delt. Besonders hob der Redner in seinen Ausführungen die Be stimmungen über die Ausschaltung des anonymen Kapitals her vor, um sich dann den Bestimmungen des 8 4 zuzuwenden. Er führte u. a. aus, daß die Forderung nach dem Vorhandensein einer Geschäftsgrundlage nicht als Schutzbestimmung zur Siche rung bequemer Pfründe oder der Leistungsuntüchtigkeit gedeu tet werden dürfe. Der Sinn dieser Bestimmungen sei ausschließ lich der, die Gründung oder Übernahme von Unternehmungen auf unsicherer Grundlage zu verhindern und den Leerlauf oder die Vergeudung von Wirtschafts- und Arbeitskapital zu verhüten. Es sei nicht beabsichtigt, den tüchtigen und aufstrebenden jungen Buchhändlern die Möglichkeit, ein eigenes Geschäft zu gründen und damit ihre Leistungsfähigkeit restlos zu entfalten, zu nehmen. An diese Klarstellungen schlossen sich Ausführungen über die Bedeutung der Bekanntmachung der Reichsschrifttumskammer Nr. 134 (Anordnung über den Einzelhandel mit Schrifttum) an. Der Fachschaftsleiter bat die anwesenden Berufskameraden zu bedenken, daß diese Bekanntmachung für die Zukunft des Sortiments grundsätzliche Bedeutung besitzt. Man könne sie schlechthin als das Grundgesetz für den Einzel handel mit Schrifttum bezeichnen, denn sie gebe dem vertreiben den Buchhandel für seine Arbeit eine umfassende gesetzliche Grundlage und sichere ihm vollen Schutz. Nach der Kennzeichnung der sich für das Sortiment aus dieser neuen Anordnung ergebenden günstigen wirtschaftlichen Folgen stellte Herr Kretzschmar fest, daß sich für jeden Buchhänd ler die Verpflichtung zur Gegenleistung ergebe. Diese Gegen leistung bestehe bevorzugt in der Beschaffung allen erforderlichen Schrifttums, damit der Buchhandel nach Ablauf der Durch führungsfrist sagen könne, daß nicht nur die Entstehung von Umsatzausfällen vermieden wurde, sondern die Gesamttätigkeit zugenommen habe. Herr Kretzschmar betonte hierbei, daß sich jeder Buchhändler dem Verlag gegenüber durch einen verstärkten Einsatz besonders für das Fachschrifttum verpflichtet fühlen müsse. Es sei also auf allen Gebieten eine Leistungssteigerung zu erwirken. Unsere Arbeit müsse unter diesen Begriff gestellt wer den. Mit der steigenden Aktivierung der Leistungskräfte unseres Volkes, so führte der Fachschaftsleiter aus, wächst auch die Be deutung des Schrifttums, ganz gleich, ob es sich um Lesestoff handelt, der der seelischen Entspannung dient, oder um das wissenschaftliche Buch, das die Ergebnisse der Forschung vermit telt, oder schließlich um das Fachschrifttum, das dem Arbeiter, Ingenieur und Kaufmann den Weg zur Erkenntnis technischer und wirtschaftlicher Lebensbedingungen und Arbeitsvorgänge weist. Dem Buchhandel erstehe die Aufgabe, die wachsenden Be dürfnisse des Volkes an Schrifttum zu befriedigen, und zwar durch die Aufbringung eines Einsatzes, der mit diesen Bedürf nissen Schritt hält. Es sei daher erforderlich, die Leistungs ertüchtigung des Nachwuchses noch nachdrücklicher als bisher anzustreben. Dieses Ziel könne nur erreicht werden, wenn die Betriebsführer ihre Lehrlinge für den Kursus der Reichsschule des Deutschen Buchhandels genügend vorbereiten und sich um ihre geistige Durchbildung ständig bemühen. Weiter sei es unerläßlich, daß die Berufskameraden für die Teilnahme Nr. 110 Sonnabend, ben IS. Mai 1SSS 405
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