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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.01.1935
- Strukturtyp
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- 1935-01-12
- Erscheinungsdatum
- 12.01.1935
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- Deutsch
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X» >0, 12. Januar 1935. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dlschn Buchhandel. nehmen, daß für den Markt der sächsischen holzhaltigen und holz freien Druck- und Schreibpapiere besonderes nicht zu bemerken war. Das derzeitige amtliche Einigungsverfahren, das auf die An griffe der Vcrbrauchcrschaft gegenüber den Kartellpreisen einge leitet worden ist und in dem von der Papiererzeugung Preis- erhöhungswünschc angemeldet wurden, schwebt immer noch und oürfte erst im Lause des Januar zum Abschluß gelangen. Die Geschäftslage in der Pappenfabrikalion ist infolge des Weihnachts geschäftes gegenüber der Lage des Vormonats günstig geblieben. In der Aachener papiererzeugenden Industrie ist die Befchäfti- gungslagc unverändert geblieben. In der papierverarbeitcnden In dustrie ist, nachdem das Weihngchtsgeschäft beendet ist, wie immer ein gewisser Rückgang in der Beschäftigung eingetreten. Die Papier fabriken haben aber immerhin ihre Arbeiterzahl halten können. Auch erhebliche Betriebseinschränkungcn hinsichtlich der Arbeits zeit haben noch nicht stattzufinden brauchen. Die Papier- und papiervcrarbeitende Industrie Württembergs nieldet u. a.: Be schäftigungsgrad und Auftragseingang haben sich im großen gan zen auf der Höhe des Vormonats gehalten. Die Preise sind im all gemeinen gleich geblieben, das Auslandgeschäft ist bedeutungslos. Wer Preisdruck wird hie und da geklagt. In der Steindruckerei, Buchdruckerei und in der Herstellung von Zeitschriften und Jn- dustriedrucksachen sind die Verhältnisse nicht einheitlich, zum Teil wird eine geringe Besserung gemeldet. Die Preise sind nach wie vor gedrückt. Im sächsischen Vervielfältigungsgewerbe war durch das Weihnachtsgeschäft seit langer Zeit wieder eine kleine Belebung festzustellen gewesen, die zur Einstellung von Aushilfskräften in den Druckereien führte. Im belgischen Druckereigewerbe für Druck sachen machte sich im Dezember ebenfalls eine leichte Besserung be merkbar, und es hat den Anschein, als ob die Besserung über den jahreszeitlichen Umfang hinausging. Doch sind die erzielten Preise infolge des großen Wettbewerbs sehr gedrückt. Obgleich die Abschlußarbeiten bei einzelnen Behörden einen leichten Zugang an Buchdruckaufträgen mit sich gebracht haben und obgleich das Ka lendergeschäft das Steindrucksach etwas belebte, war der Gesamt auftragseingang im hannöverschen Buch- und Steindruckgewsrbe bei weitem nicht ausreichend, um die Betriebe voll zu beschäftigen. Die Folge davon ist ein Auslebcn des Konkurrenzkampfes, der sich auf allen Gebieten bemerkbar macht. Im niedersächsischen Buch- und Offsetdruck lag das Geschäft nach wie vor schlecht, besonders, nachdem die Kalenderaufträge zur Durchführung gekommen waren. Im Zeitungsgewerbc gestaltete sich der Anzcigenumsatz unbefriedi gend, obwohl der Weihnachtsmonat sonst eine wesentlich stärkere Umsatzsteigerung mit sich brachte, die diesmal fast ganz ausgeblic- ben ist. Das Bezugsgeschäft hat sich verhältnismäßig günstig ent wickelt. Im Buchhandel ist, nach den bisher möglich gewesenen Beobachtungen zu schließen - auf die Einzelberichte können wir erst später eingehen, wenn alle vorliegen —, das Weihnachts geschäft überwiegend durchaus befriedigend gewesen. Die Witle- rungslage kam diesmal dem Buch als Geschenk zu Hilfe. Was nicht indirekt und direkt für den Wintersport auszugeben möglich und nahegelegt war, floß zu einem guten Teil in die Kassen des Buch handels. Allerdings wird wohl das gute Weihnachtsgeschäft doch nicht überall ausgereicht haben, um die Ausfälle des Sommers voll auszugleichen, sodaß vielfach das Gefamtjahresergebnis 1933 gegenüber noch keine sehr merkliche Besserung aufweifen dürste. Der gute Dezembsrerfolg ist unzweifelhaft in beträchtlichem Um fang der Wirkung der vorangegangenen Buchwoche zu danken. Das Eintreten der Regierung, insbesondere des Propagandamini steriums mit der Reichskulturkammer und namentlich der Reichs schrifttumskammer für das Buch hat sichtbar Früchte getragen. Diese Werbung ist im Volke verstanden worden und hat ein sehr anerkennenswertes Echo gesunden. Den Dank dafür wird der Buchhandel am besten dadurch abstatten können, daß er mit dop peltem Eifer und Verantwortungsbewußtsein, aber auch mit eige ner Opferbereitfchast und Einsatz aller Kraft sich seinen kultur- und nationalpolitischen Ausgaben widmet. Dann wird auch das so hoffnungsvoll begonnene neue Jahr, das im Zeichen des Saar sieges steht, neue Erfolge bringen. Zur Regelung des Nachdrucksrechtes im kommenden Llrheberrechtsgesetz Eine wichtige Frage für den Musikverlag Das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Lite ratur und Tonkunst vom 19. Juni 1901 enthält bekanntlich in den Paragraphen 19 bis 23 eine Reihe von Ausnahmebestim mungen, deren Zweck es ist, den Nachdruck geschützter Werke unter gewissen Voraussetzungen, die in den W 24 und 25 des Ge setzes noch genauer sestgelegt sind, zu gestatten, ohne daß der nach druckende Verlag dem Originalverleger bzw. dem Urheber oder Inhaber der Urheberrechte eine Entschädigung dafür zahlt. Den Musikverlag im engeren Sinne interessieren in diesen Paragraphen des Gesetzes vor allem diejenigen Stellen, die den Nachdruck in Schulbüchern und in Sammlungen frcigeben, die einem bestimmten literarischen Zweck dienen. Es ist unverkennbar, daß in den dreiunddreißig Jahren, dis das Gesetz nunmehr in Kraft ist, die deutsche Rechtsprechung sich immer mehr und mehr davon entfernt hat, in den KZ 19—23 Ausnahmebestimmungen zu erblicken und den Schutz dieser Paragraphen nachdruckenden Fir men auch in solchen Fällen zuerkannt, in denen der Schulbuch charakter einer Veröffentlichung zum wenigsten stark in Zweifel ge zogen werden kann oder in denen der nachdruckende Verlag sogar offen cingesteht, daß seine Veröffentlichung zwar mit für den Schulgebrauch, aber nicht ausschließlich für einen solchen gedacht ist. Der Bestimmungszweck »für Schule und Haus« sindet sich in immer größerem Ausmaß aus den Jnnentiteln der artiger Veröffentlichungen. Dazu kommt, daß die Richtlinien unserer Kultusministerien schon seit Jahren die Forderung zum Ausdruck bringen, daß ein Schulbuch lebendig gestaltet sein müsse und sich äußerlich und innerlich möglichst wenig von einem anderen Werk unterscheiden solle. Gerade diejenigen äußeren Kennzeichen also, wie etwa die streng progressive Anordnung des Stoffes, die klar erkennbare Zuteilung des Stoffes zu den einzelnen Klassen der Lehranstalten, verschwinden infolgedessen 36 mehr und mehr, und der Richter ist häufig vor eine kaum lösbare Ausgabe gestellt, wenn er entscheiden soll, ob eine Publikation Schulbuch ist oder nicht. Der Musikverlag darf die Hoffnung aussprechen, daß das neue Urhebcrrechtsgesetz mit diesen Unklarheiten auf räumt und eine Rechtsgrundlage schafft, die es den Ori ginalverlegern ermöglicht, in ihrem eigenen Interesse sowie im Interesse der Urheber der Werke selbst, in etwa notwendig werden den Rechtsstreiten diejenigen Ansprüche zu vertreten, die durch Verlagsverträge gesichert sind. Ganz besonders ist der deutsche Liedverlag an einer derartigen Neuregelung, die für die Zu kunft alle Zweifel ausschlicßon müßte, interessiert. Denn zweifellos ist der Liedvcrlag derjenige Zweig des gesamten Musikverlages, der am meisten unter derartigen Nachdrucken zu leiden hat. Die Ent wicklung ist hier an einem Punkte angclangt, in dem man ruhig davon reden kann, daß dem Originalverleger und Urheber wertvolle Lieder vollkommen enteig net werden, sobald sie sich nur als einigermaßen erfolgreich erwiesen haben. Die Entwicklung verläuft in allen diesen Fällen so, daß der Originalverleger sein geschütztes Verlagswerk alsbald in Dutzenden von Sammlungen abgedruckt findet, ohne dafür ein Honorar zu erhalten, und daß er darüber hinaus noch feststellen muß, wie der Absatz seiner Original-Ver öffentlichung eines solchen Liedes unaufhaltsam bis aus den Nullpunkt sinkt. Daß ein solcher Sachverhalt, für den sich Hunderte von Bei spielen beibringen lassen, weder dem natürlichen Rechtsempfinden noch dem Rechtsgedanken des Eigentumsschutzes als solchem ent spricht, steht außer Frage. Seine Unmöglichkeit wird noch schär fer durch die Tatsache beleuchtet, daß in vielen Fällen die nach - druckenden Verlage und ihre Herausgeber ungewöhnlich hohe Gewinne mit derartigen Sammlungen er-
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