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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.02.1944
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1944-02-09
- Erscheinungsdatum
- 09.02.1944
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 11 (R. 7) Leipzig, Mittwoch den 9. Februar 1944 111. Jahrgeng Mitteilung der Reichsschrifttumskammer - Gruppe Buchhandel Gehilfenprüfung Frühjahr 1944 Nachstehend werden die durch die Landesleiter der Reichsschrift tumskammer bzw. Vorsitjenden der Gehilfenprüfungsausschüsse gemel deten Einzelheiten für die Prüfung im Frühjahr 1944 bekanntgegeben. Angaben aus den noch nicht aufgeführten Gebieten folgen voraussicht lich in einer der nächsten Börsenblattausgaben. Grundsätzlich ist folgendes zu beachten. 1. Lehrlinge Zu der Prüfung haben sich diejenigen Lehrlinge zu melden, die ihre Prüfung im Herbst 1943 nicht bestanden haben, und diejenigen, die ihre Lehre bis zum 31. Mai 1944 beendei-. 2. Not prüf ungen Lehrlinge, die erst nach dem 31. Mai 1944 auslernen, aber schon vorher mit einer Einberufung zum Arbeits- oder Wehrdienst rechnen müssen, bähen Gelegenheit, die Prüfung abzulegen, sobald sie minde stens zwei Drittel ihrer Lehrzeit abgeleistet haben. Sofern die Betreffen den bereits einen entsprechenden Bereitstellungsschein in Händen haben, also täglich mit ihrer Einberufung rechnen müssen und eine Teilnahme an der allgemeinen Frühjahrsprüfung 1944 nicht möglich ist, setjen sich solche Lehrlinge sofort mit dem Vorsitjenden des Prüfungs ausschusses in Verbindung, um sich der Nolprüfung an einem anderen, mit dem Prüfungsausschuß zu vereinbarenden Termin zu unterziehen. Voraussetjung ist in jedem Falle, daß die Genehmigung der Reichs schrifttumskammer — Gruppe Buchhandel — zur Ablegung der Not prüfung vorliegt, und daß der Lehrherr in einer Beurteilung des Lehr lings gegen die vorzeitige Prüfung keine Bedenken zum Ausdruck bringt. Die Prüfungsurkunde darf erst beim Vorliegcn der tatsächlichen Einberufung zum RAD. oder zum Wehrdienst ausgehändigt werden. 3. Buchhändlerische Hilfskräfte Zu der Frühjahrsprüfung 1944 sind außerdem wieder buchhändle rische Hilfskräfte zuzulassen, die im Sinne des Aufrufs des Leiters des Deutschen Buchhandels und der dazu ergangenen Ausführungen (Bör senblatt Nr. 33/1941) Anerkennung als Buchhändler finden möchten. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, daß die Betreffenden mindestens ein Jahr lang praktisch buchhändlerisch gearbeitet haben, während dieser Zeit ordnungsgemäß der Reichsschrifttumskammer Gruppe Buchhandel — gemeldet waren und im Besitje des erforder lichen Aufnahmeschreibens bzw. des Ausweises für buchhä.ndlerische Hilfskräfte sind. Pers*bnen, die diese Voraussetjungen nicht erfüllen, können keinesfalls zur Prüfung zugelassen werden. Allein die Vorlage eines Befreiungsscheines genügt nicht. In Zweifelsfällen ist bei der Reichsschrifttumskammer — Gruppe Buchhandel Rückfrage zu halten. 4. Lehrlinge und buchhändlerische Hilfskräfte aus Gauen, in denen keine Prüfungen durchgeführt werden, wenden sich wegen Ablegung der Prüfung an die für sic zuständige Landesleitung (Landesobmann des Buchhandels), die beschließt, in welchem Nachbargau die Prüfung er folgen kann. 5. Für Lehrlinge aus Leihbüchereien und leihbuchhändlerische Hilfskräfte sowie für Lehrlinge aus dem [jehrmittelhandel und Lehr mittelverlag werden Sonderprüfungen angese^t. Die vorgenannten Lehrlinge dürfen zu den Prüfungen in den einzelnen Gauen keinesfalls ohne ausdrückliche Genehmigung der Reichsschrifttumskammer zu gelassen werden. 6. Eine Prüfungsge »ühr wird nicht erhoben. 7. Die Anmeldung darf nur auf dem vorgeschrieben?n Formular er folgen. Anmeldevordrucke für die Prüfung sind kostenlos vom Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler (Leipzig C 1, Gerichts weg 26, Postschließfach 274/273) zu beziehen, soweit sie die einzelnen Landesleitungen nicht selbst ausgeben. Sofern von den Landesleitungen nichts anderes bestimmt wird, sind den Meldungen folgende Unterlagen beizufügen: Kurzgefaßt3r Lebens lauf, Abgangszeugnis der zulctjt besuchten Schule, Lehrvertrag, Lehr- lingspaß, kurzer Bericht des Lehrherrn über Befähigung und Leistung des ^.chrlings und, soweit die Teilnahme an einem früheren Lehrgang ber<its erfolgt sein sollte, eine Bescheinigung über den Besuch der Reichsschule des Deutschen Buchhandels. Außerdem ist den Meldungen eine Erklärung .beizufügen, daß das Fernunterrichtswerk „Der Deutsche Buchhandel — Briefe zur Berufsförderung“ durchgearbeitet wurde. Die geforderten Unterlagen besonders der Lehrlingspaß sind sorgfältig auszufüllen und pünktlich zu den von deu Landesleitungen festgesetjten Terminen einzureichen. Sollte aus irgendeinem Grunde das eine oder andere Schriftstück bei der Anmeldung zur Prüfung, die eben falls pünktlich vorzunehmen ist, nicht beigefügt werden können, ist hierfür durch den Lehrherrn eine Begründung abzugeben. Verspätet eingereichte Anmeldungen zur Prüfung können nur in Aüsnahmefällen berücksichtigt werden. Buchhändlerische Hilfskräfte können als ordentliche Buchhändler erst daun anerkannt werden, wenn sie die buchhändlerische Gehilfen prüfung bestanden und eine Arbeitswoche besucht haben. Es wird erneut darauf hingewiesen, daß einem buchhändlerischen Lehrling nur dann die zur Berufstätigkeit nötige Eignung im Sinne des § 10 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkaminer- gesetjes vom 1. November 1933 zugesprochen werden kann, wenn er nach der Bekanntmachung Nr. 25 der Reichsschrifttumskammer die buchhä.ndlerische Gehilfenprüfung bestanden hat. In bezug auf d?n Be such der Reichsschule des Deutschen Buchhandels wird auf die Mittei lung betreffend „Reichsschule des Deutschen Buchhandels“ im Börsen blatt Nr. 6 vom 10. Januar 1942 verwiesen. Leipzig, den 2. Februar 1944 I. A.: gez. v. Kommerstädt Gau Prüfungszeit Prüfungsort bis zum Meldungen an Baden-Nord bis einschl. Offenburg 26. 3. 1944 Karlsruhe, Passage 3 18. 2. 1944 Landesobmann Hans Mende, Karls ruhe, Passage 3 Baden-Süd bis einschl. Lahr u. Elsaß 12. 3. 1944, 8 Uhr Ireiburg i. Br., Stadtbücherei, Münsterplatj 18. 2. 1944 Hans Ferdinand Schulz, Frei burg/Br., Albertstraße 16 Berlin 1. und 2. 4. 1944 Berlin. Näheres laut schriftlicher Benachrichtigung. Außerdem ist von allen Prüflingen Ende Fe bruar eine schriftliche Klausur arbeit anzufertigen. 18. 2. 1941 Reichsschrifttumskammer, Referat III L, Berlin-Charlottenburg 2, Hardenbergstraße 6 Danzig-West preußen 26. 3. 1944, 9 Uhr Danzig, Töpfergasse 16 (Fa. Herrn. Reinshagen) 26. 2. 1944 Landesleitung der Reichsschrift tumskammer, Danzig, Dominiks wall 4, II Düsseldorf 26. 3. 1944 Düsseldorf (Lokal und Beginn der Prüfung werden den Prüflingen noch bekanntgegeben) 20. 2. 1941 Landesobmann des Buchhandels Gustav Mihm, Düsseldorf, Hüt tenstraße 31 Essen 26. 3. 1944 Duisburg, Königstraße 21 20. 2. 1944 1 andesobmann des Buchhandels Gau Essen, Karl Schubert, Duis burg, Königstraße 21 Franken, Mainfranken, 19. 3. 1944 Nürnberg (Lokal und Beginn der Prüfung werden den Prüflingen noch bekanntgegeben) 20. 2. 1941 Karl Ströver, Erlangen/Bay., Post fach 41 Halle-Merseburg 26. 3. 1944, 9 Uhr Halle (Saale), Gr. Steinstraße 77/78 (Li ppertsche'Buchhandlung) 18. 2. 1944 Landesohmann Wilhelm Rose, Halle (Saale), Brüd?rstraße 6 H amhiirg 26. 3. 1944, 9 Uhr Hamburg (Lokal der Prüfung wird den Prüflingen noch be kanntgegeben ) 18. 2. 1944 Landesleitung der Reichsschrift tumskammer, Hamburg 13, Rotenbaumchaussee 19, II. Börsenbl. i. d. Dt. Buchh. Nr. 11, Mittwoch den 9. Februar 1944 19
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