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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.01.1935
- Strukturtyp
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- 1935-01-24
- Erscheinungsdatum
- 24.01.1935
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- Deutsch
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)4-20, 24. Januar 1935. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. b. Dtschu Buchhandel. Ein Echo der Saarabstimmung Das Ergebnis der Saar-Abstimmung hat in der ganzen Welt ein gewaltiges Echo gefunden. Hat es doch dem Ausland, das nur zu gern auf die falschen Stimmen gehört hat, die Augen geöffnet und ihm von der wirklichen Stimmung im Saargebiet ein Bild gegeben. Blanche begeisterte Äußerung von Ausländern haben wir in den letzten Tagen in den Zeitungen gelesen, Freunde im Aus land schreiben uns von der Genugtuung, die sie über die herrliche Haltung der Deutschen an der Saar empfinden. Ein schönes Zeug nis dieser Stimmung möchten wir unseren Bcrufsgenossen und beson ders denen von der Saar nicht vorcnthaltcn. Es ist ein Schreiben des Buchhändlers Herrn Albert Keszey in Klauscnburg/Rumänien (s. Adreßbuch des ausländischen Buchhandels), das er uns gesandt hat mit der Bitte, es »an das ruhmreiche Gebiet gelangen zu lassen, damit mein inniges Mitgefühl den Interessenten zur Kenntnis komme«. Wir danken Herrn Keszey an dieser Stelle im Namen aller für seinen Brief, der lautet: Der glücklichen und rühmlichen Deutschen Nation sende ich meine Glückwünsche! Mit lebhafter Sehnsucht erwartete ich den heutigen Tag, an welchem sich das Schicksal der Saargegend entscheiden soll. Als ich heute den glänzenden Erfolg erfuhr, erhöhte sich derart mein Glücksgesühl, daß ich demselben gerne vor der Öffentlichkeit Ausdruck gegeben hätte. Leider steht dies nicht in meiner Macht, da die hiesige Auffassung dies nicht so sehr einem guten Herzen und humanem Mitgefühle, sondern eher politischen Tendenzen beimessen würde. Mit dem heutigen Tage ist die geniale Wirksamkeit des Deutschen Volkes wieder an den Tag gekommen. Dieser Erfolg erstreckt sich nicht nur auf die große Deutsche Nation, sondern auch auf die wirtschaftliche Lage der ganzen Welt, und wird seine Wirkung auf die Völker der ganzen Welt geltend machen. Bereits im Laufe des Weltkrieges hat dieses Volk seine Auf opferung für die Menschheit der ganzen Welt und der Kultur bewiesen; dessen Ruhm scheiterte damals an einem Staubkorn; nach fünfzehn Jahren gewann die Gerechtigkeit wieder die Ober hand mit einem Erfolg, woran in der letzten Zeit gar nicht zu denken war. Zu diesem großen Ereignisse beglückwünsche ich das Deutsche Volk und erhoffe mit Sehnsucht, daß dieser Erfolg sich ausbreite und wünsche, daß das glänzende, sich auf jedermann aus strahlende Glück der Bruderliebe sich verwirklichen möge. Glücklich lebe das Deutsche Volk! Cluj-Klausenburg, (Piata Unirii). Albert Keszey. Einen anderen Brief stellt uns Herr Georg Merseburger- Leipzig zur Verfügung, den er von einem glühenden Freund Deutschlands, dem finnischen Nationaldichter John William Nylandcr, der einen Ehrensold des finnischen Staates als Mitretter Finnlands bezieht und jetzt in Bygdö bei Oslo lebt, erhallen hat. Sehr geehrter Herr Merseburger! Ihre klaren, hoffnungsvollen Worte beruhigten mich sehr und soeben habe ich lm Radio die Resultate von sämtlichen Kreisen an der Saar gehört. Ich wußte nicht, daß Zahlen, die gewöhnlich »trocken« genannt werden, so schön sein können. Es klang wie herrliche Musik: 40 184 204 15 53 2 10 3 3 0 908 942 2297 897 266 usw. usw. Erst um 12 Uhr, also nach drei Stunden, bekamen wir die gesamten Resultate. Nehmen Sie und die Ihrigen und Ihre Freunde und ganz Deutschland meine herzlichste Gratulation. Ihr ergebener John William Nylander. Richtlinien für das Studium der Rechtswissenschaft Reichswisscnschastsminister Bernhard Rust hat eine neue juristische Studienordnung erlassen, die wir wegen ihrer Bedeutung sür den Neubau des rechtswissenschastlichen Studiums vollständig zum Abdruck bringen. I. Grundgedanken. Lehrer und Studenten der Rechte! Dle deutsche Rechtswissenschaft muß Nationalsoziali st i s ch werden. Nationalsozialismus ist kein Lippenbekenntnis, son dern eine Weltanschauung. Vergeht niemals, daß es nicht aus abge griffene Schlagworte, sondern aus den Inhalt ankomm». Wer tm Herzen Nationalsozialist ist, redet nicht viel davon, sondern handelt danach. Noch immer lebt die deutsche Rechtswissenschaft in den Gedanken gängen des römisch-gemeinen Rechts. Mag auch in der Einzelregelung schon jetzt vielfach arteigenes Recht, altes wie neues, zum Ausdruck gekommen fein; die geistige Grundhaltung wird noch heute durch das Pandektensystem bestimmt. Diesem System gilt unser Kampf. Laßt euch nicht ausschallen bel der Erneuerung unseres Rechts! Im geistigen Ringen um neue Werte gibt es keinen besseren Kampf platz als die Universität. Die Gesetzgebung darf nicht Auftakt, sondern muß Schlußstein dieses Ringens sein. Begnügt euch nicht damit, vor handene Gesetze zu erläutern oder auswendig zu lernen, sondern kämpft um ihre Überwindung durch ein wirklich deutsches Recht. II. Aufbau des Studiums. 1. Der Studienplan ist aus ein R i n d e st - S tu d 1 u m von sechs Semestern zugeschnitten. Eine ausreichende Durchdringung des Stosses wird jedoch kaum ohne Zugabe weiterer Semester möglich sein. Es wirb daher dringlichst empfohlen, dem Rechtsstudium sieben ober acht Semester zu widmen. 66 2. In den ersten beiden Studienscmestern soll der Student d i e völkischen Grundlagen der Wissenschaft kennenlcrnen. Vorlesungen über Rasse und Sippe, Volkskunde und Vorgeschichte, über die politische Entwicklung des deutschen Volkes, besonders in den letzten hundert Jahren, ge hören an den Anfang jedes geisteswissenschaftlichen Studiums. Gleich zeitig wirb der Student der Rechte geschichtlich und politisch in die Sonderausgaben seines Faches eingeführt. 3. Das 3., 4. und S. Semester sind dem eindringlichen Fach studium Vorbehalten, bas 8. steht schon im Zeichen der heranrllckenden Abschlußprüfung und ist daher weitgehend von Planmäßigen Vor lesungen entlastet. Übungen für Vorgerückte, Klausurenkurse, Konser vatorien und Seminare treten ln den Vordergrund und beherrschen auch die folgenden Zusatzsemcstcr. 4. Pflichtvorlesungen gibt es nicht mehr. Jeder Belegungszwang unterbleibt. Die Hauptvorlesungen werden durch einen Stern oder, wenn sie besonders wichtig sind, durch zwei Sterne hervorgehoben. Auch der Besuch derartig gekennzeichneter Vorlesungen ist völlig sreigestellt. 5. Für die Hauptvorlesungen ist ein fester Studienplan ausgestellt, der sie einem bestimmten Semester zuweist. Früheres Belegen der Vorlesungen ist unstatthaft, späteres insbesondere wiederholtes er laubt. 8. Jede Hauptvorlesung wird nur einmal im Jahr gehalten. Wer sein Studium ordnungsgemäß mit dem Wintersemester beginnt und nach dem Studienplan ausrichtet, hat die Gewähr, daß er die plan mäßig vorgesehenen Vorlesungen zur rechten Zeit an jeder deutsche» Universität vorsindet. Dadurch ist die volle Freizügigkeit der Studenten gewahrt. III. Leitsätze sür dle Fakultäten. 1. Die Fakultäten sind gehalten, sür die plangemäße Ankündigung aller Hauptvorlesungen Sorge zu tragen. Die Hauptvorlesungen sür
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