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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.01.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-01-26
- Erscheinungsdatum
- 26.01.1935
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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X: 22, 26. Januar 1935. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhandel. und mehr über die Welt ausbreitc, gäbe es keine ernst zu nehmende Bewegung gegen die Fremdworte, und so sei das Italienische berufen, an die Stelle des Deutschen zu treten. Sagen wir es doch ganz offen: Nicht der Bücherpreis, nicht die Frakturschrift, nicht die Sprachreinigung, sondern die neue deutsche Geisteshaltung ist es, die gewisse Kreise in Schweden ablehnen. Wir scheinen seit einigen-Jahren — und nicht erst seit 1933! — wieder in eine Periode des Auseinanderlebens eingetreten zu sein und wagen es noch nicht, uns das freimütig einzugestehen. Können wir, Deutsche und Schweden, wirklich ohne dauernden inneren Schadeil auf die ge schichtliche und geistige Gemeinschaft von Jahrhunderten verzichten, die das Bild unserer Vergangenheit an entscheidenden Wendepunkten bestimmt hat? Zwischen großen Knltnrnationen, ich nenne nur Frankreich und Deutschland, hat selbst in Zeiten scharfer, ja schärfster politischer Spannungen der geistige Austausch und die Hochschätzung geistiger Leistung nicht aufgehört, und jeder wahrhafte Patriot war hier wie dort froh, als er die Verirrungen der Kriegspsychose offen als solche bekennen konnte. Ich weiß nicht, ob sich die schwedische Öffentlichkeit klar darüber ist, daß Schweden heute, rein äußerlich betrachtet, in kulturellen Din gen Deutschland gegenüber das unfreundlichste Gesicht in Europa zeigt. Wir erwarten gar nicht, daß das schwedische Volk zu allen Wandlungen, deren Notwendigkeit Deutschland für seine nationale Entwicklung bejaht, Ja und Amen sagt — der Nationalsozialismus hat immer wieder durch seine berufensten Vertreter erklärt, daß er keine Ausfuhrware ist und daß jedes Volk das Recht und die Pflicht hat, sein Haus nach seinen Bedürfnissen einzurichten. Wir hoffen aber, daß die hohen Ideale der Unvoreingenommenheit und Gerechtig keit, auf denen die abendländische Kultur und die geistige Solidarität Europas aufgebaut ist, auch Deutschland gegenüber verwirklicht wer den. Auf die liebenswerte und wurzelstarke schwedische Kultur fiele sonst ein Schatten, der uns Freunden Schwedens eine schmerzliche Enttäuschung bereiten würde. Bücherzettel .4. Im innerdeutschen Verkehr cinschl. Laargebict, Freie Stadt Danzig, Litauen einschl. Mcmelgcbict, Luremburg und Österreich: 1. Beschaffenheit: Jeder Bücherzettel muß einen durch Buchdruck oder Stempelabdruck hergestellten Wortlaut haben, der die Zweckbestimmung (Bestellung, Anbietung oder Abbestellung) klar zum Ausdruck bringt. Im Abziehverfahren, Schablonenverfahren oder durch ähnliche Umdruckverfahren hergestellte Bücherzettel sind nur dann zu gelassen, wenn mindestens 10 vollkommen gleiche Stücke dieser Ver vielfältigungen am Schalter oder, zu Bunden vereinigt, durch den Briefkasten eingeliefert werden. Bei Auflieferung einzelner Bücher zettel kommen also nur durch Buchdruck (auch Typenflachdruck oder Adrema) oder Stempel hergestellte in Frage. 2. G r ö ß e : Für Kartenform Höchstmaße 14,8X10,5 «m, Mindest maße 10,5X7,4 ein. 3. Aufschrift: Die Aufschriftseite der Karte oder des Um schlags muß mit der Bezeichnung »Bücherzettel« versehen sein, wenn die für Bücherzettel zugestandenen Vergünstigungen in Anspruch ge nommen werden. 4. Zulässige handschriftliche u s w. Angabcn, die n i ch t d e r W o r t z ä h l u n g u n t e r l i e g e » : a) Stückzahl der Werke, Titel, Name des Verfassers, Heraus gebers und Verlegers, Angaben ob geheftet, gebunden usw. Diese An gaben müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Titel des Werkes gemacht werden. b) Ziffern an freigclassenen Stellen im gedruckten Wortlaut und in Spalten (z. B. Preisspalten), die mit gedrucktem Wortlaut (NM, Npf.) bezeichnet sind. o) Ort, Datum und Unterschrift (Absenderangaben). 5. Welche handschriftlichen Angaben rechnen zu den a n ß e r d e m n o ch b i s z u 5 Worten erlaubten Nach- t r a g u n g e n? : Die Preisangaben der Werke, wenn sie nicht nach Punkt 4 b nachgetragen sind, die Adresse des zu beliefernden Kunden — un mittelbar an... —, Zusätze wie »Eilt«, »wiederholt«, »als gefehlt«, »durch Eilboten«, »Sammelsendung«, »fest«, »bar«, »ordinär«, »gegen Nachnahme«, »selten«, »wenig beschädigt« usw. Bei Bücherzetteln, die mit dem gedruckten Wortlaut beginnen »Von... erbitte« rechnet die nachgetragene Firma als Ergänzung des gedruckte» Wortlauts, die der Wortzählung unterliegt. Unberechnet bleiben diese Angaben, wenn der Wortlaut in Anschriftsform gehalten ist, z. B. »Firma... Wir erbitten usw.« Es empfiehlt sich, für die obcnstehenden Zusätze wie »Eilt«, »wie derholt vom ...« usw. kleine Stempel (auch Stempelhalter) anzu schaffen, weil mittels Stempels vorgenommene Zusätze nicht der Wort- zählung unterliegen. Gleiches gilt für die Preisangaben. Wird hierzu ebenfalls ein Gummistempel z. B. »Preis NM ...« oder nur »NM ...« verwendet, so bleiben die handschriftlich eingesetzten Ziffern unbe rechnet. 6. Streichungen usw. des gedruckten Wortlauts: Streichungen, Unterstreichungen und durch Striche bewirkte Umrah mungen einzelner Stellen des gedruckten Wortlauts find unbeschränkt gestattet. 7. Unzulässige A n gaben : Nicht allgemein gebräuchliche und verständliche Abkürzungen oder Zeichen z. B. »A. N. u. G.« in der Bedeutung »Aus Natur und Geisteswelt«, »R.U.B.< (Neclams Uni- versal-Bibliothek) oder »Hst« statt »Nummer«, »XXX« oder statt »Empfohlenes«. Die Bezeichnung eines Buches nur durch Listen- (Katalog)-Nr., also unter Weglassung des Titels oder der Sammlung. 8. Unter der Bezeichnung »B ü ch e r z e t t e l« unzu- > lässig: Bücherzettel in doppelter Ausfertigung (Urschrift nebst Abschrift — en —) oder solche zur Einholung von Preiserkundigungen oder allgemein gehaltene Mitteilungen wie »vergriffen«, »nicht mehr auf Lager« usw. Ferner die Bestellung von Einbanddecken, wenn nicht gleichzeitig das dazugehörige Werk mit bestellt wird. v. Im Auslandverkehr. Die im innerdeutschen Verkehr einschl. der Länder mit deutschen Gebühren (siehe unter ^.) außer der Benennung der Werke usw. noch zugelassenen 5 Worte fallen im Auslandverkehr weg. Die nachstehen den Bestimmungen sind nach dem Wortlaut auszulegen. 1. Beschaffenheit: Gedruckter Wortlaut (nicht aber Stem- pelabdruck) wie unter »1. innerdeutscher Verkehr« Bedingung. Der Wortlaut »Von ... erbitte« kann beliebig ergänzt werden. Aufschrift »Bücherzettel« oder »Bulletin cke Oommancke cke Inbrairie« erfor derlich. 2. Größe: Bücherzcttel in Kartenform (zum Gebührensatz für Drucksachen freigemacht) sind nur an die Mindestgröße 10X7 em ge bunden; sie können die für Postkarten im Auslandverkehr vorgeschrie benen Höchstmaße (14,8X10,5 em) überschreiten. 3. Erlaubte h a n d s ch r i f t l i ch e Z u s ä tz e: Die Zahl der bestellten oder angebotenen Stücke, der Preis dieser Werke sowie Zu sätze, die als Bestandteile der Preisbestimmung anzusehen sind (gut erhalten, selten, Einband beschädigt, nur 1 Stück vorhanden, es fehlen die Lieferungen 2 und 6, mehrfach vorhanden usw.), die ZahlnngS- weise (bar, durch Nachnahme usw.), die Namen der Verfasser, Heraus geber und Verleger, die Listennummer, die Einbandbezeichnung. Weiter ist es gestattet, eine Ordnungs- oder Buchungsnummer, die aus Zah len und Buchstaben bestehen kann, handschriftlich anzugeben und ge druckte Ziffern zn berichtigen. Ferner Streichungen, Umrahmungen usw. wie unter 0. innerdeutscher Verkehr. 4. Nicht erlaubte Zusätze: Die Adresse des zu beliefern den Kunden — unmittelbar an... —, Zusätze wie »Eilt«, »wieder holt«, »als gefehlt«, »durch Eilboten«, »gegen ermäßigte Drucksachen gebühr«, »Sammelsendung« usw. Ferner nicht allgemein gebräuchliche und verständliche Abkürzungen oder Zeichen usw. (s. unter Punkt 7 innerdeutscher Verkehr). Auch Punkt 8 gilt für den Anslandverkehr. Insbesondere bleibt auch hier das Zeichen »Hst« statt »Nr.« unzulässig. Anmerkung: Auf eine Bestimmung im Artikel 119 des Weltpost vertrags vom 1. Januar 1935 »Drucksachen« betreffend, sei besonders hingcwiesen: Drucksachen, deren Verschnürung eine leichte Prüfung nicht zuläßt, erfüllen nicht die Bedingung, die hinsichtlich der Ver packung bestehen und unterliegen den Gebühren für Briefe. Schlichter, Postinspektor. 74
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