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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.01.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1935-01-29
- Erscheinungsdatum
- 29.01.1935
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- Deutsch
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X» 24, 29. Januar 1935. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhandel. Risikos ist es klar, daß die Subskription nach wie vor der hoch wertigen, teueren Publikation Vorbehalten bleiben muß, also ent weder dem kostbaren bibliophilen oder wissenschaftlichen Einzelwerk, das meist in kleiner Auflage gedruckt wird, oder dem Fortsetzungs werk, dessen Preis von Band zu Band, bzw. von Lieferung zu Lie ferung mit einer gewissen Regelmäßigkeit wächst, bis es schließlich als Gesamtwerk eine Preishöhe erreicht, die seine einmalige Be schaffung nur unter günstigsten Verhältnissen ermöglicht. Dies ist das erste und wichtigste Kennzeichen des Subskriptionswerkcs. Es ist deshalb nicht richtig, wenn z. B. ein Werk von 30 Mark in 10 Teile zerlegt und vor Erscheinen des ersten eine Subskription eröffnet wird, oder wenn vor Ausgabe eines 12-Mark-Buches eine Sub skription von 10 Mark vom Stapel gelassen wird. Das Subskrip tionswerk ist naturgemäß kein populäres Buch. Das finanzielle Risiko des Verlegers besteht dabei überhaupt nicht so sehr in der Höhe der Herstellungskosten an sich, die bei jedem billigen Werk einer sehr großen Auslage genau so gegeben sein kann, als vielmehr in der von vornherein vorhandenen starken Begrenztheit seines Ab nehmerkreises. Wenn die Subskription als ein buchhändlerisches Sondervertriebsmittel auf die Dauer wirkungsvoll bleiben soll, so muß sie sparsam gehandhabt werden uNd darf nicht zum alltäglichen Gebrauch werden. Sie muß den teueren Publikationen Vorbehalten bleiben. Sie hat nichts zu tun mit einem verschleierten Rabatt angebot an das Publikum. Bücher populärer Art, bei denen die Verbilligung durch das Risiko einer höheren Auslage erreicht werden könnte, scheiden für die Subskription als Mittel der Verbilligung aus. Setzt man das voraus, so ergibt die Praxis, daß die Sub skribenten solcher Werke heute in erster Linie aus den Bibliotheken und anderen öffentlichen Instituten, in zweiter Linie aus Gelehrten oder Bibliophilen bestehen werden. Dies ist der natürliche Abneh merkreis eines Subskriptionswerkes und keine Propaganda wird wirkungsvoll genug sein, um diesen zwangsläufig gegebenen Kreis nennenswert zu erweitern. Es kommt also lediglich darauf an, daß die Subskription diesen Stellen genug Anreiz bietet, um sie in einer Anzahl dem neuen Werk zuzuführcn, daß eine Minderung des Risikos tatsächlich schon vor dem Erscheinen cintritt. Als solcher Anreiz spielt nun die Subskriptionsliste im Titclbogcn heute keine Rolle mehr. Denn fast alle diese Stellen beziehen heute die Bücher durch ihren Buchhändler. Der höchste Prozentsatz der Subskribenten ergibt sich folglich durch das Sorti ment. Die Subskribentenliste ist dadurch überflüssig geworden und erscheint auch kaum noch in einem Werk. Ihre frühere propagan distische Wirkung entfällt also jetzt für den Verleger. Sie wäre ohne hin innerlich gegenstandslos, geworden. Denn selbst die ehemalige Wirkung »großer Namen-- dürste in unserer gesellschaftlich ganz anders gelagerten, finanziell schwer bedrängten Zeit nicht mehr aus reichen, einem teueren Buch eine neue, große Käuferschicht zu er schließen. Aus dieser Zwangslage heraus entwickelte sich nun ein anderes Stimulans zu steigender Bedeutung in dem Maße, daß es heute als das wichtigste Kennzeichen der Subskription anzusehen ist: der Subskriptionspreis. Ir, man kann sogar sagen, daß nur in Verbindung mit ihm noch von einem Subskriptionswerk gespro chen werden kann. Er allein unterscheidet bei mehrteiligen Ver öffentlichungen die Subskription von der Vorausbestellung. Wir haben uns deshalb mit den Grundlagen des Subskriptionspreises: der Gültigkeitsdauer, der Anzeige, der Preiserrechnung und -höhe, näher zu befassen. Für die Gültigkeitsdauer des Subskriptionspreises ist 8 12 der Berkaufsordnung vom 4. Juli 1933 maßgebend. Er be stimmt, daß »vom Ladenpreis abweichende Subskriptionspreise nur bis zu einem vom Verleger festgesetzten Zeitpunkt, längstens aber bis zum vollständigen Erscheinen eines Werkes« gewährt werden dürfen. Das Ende der Gültigkeit ist damit festgelcgt, aber die Gül tigkeitsdauer ist trotzdem ganz dem Ermessen des Verlegers über lassen. Sie beginnt mit der ersten Anzeige im Börsenblatt und läuft längstens bis zum Erscheinen des Werkes. Für ihre richtige Be messung lassen sich keine festen Regeln aufstellcn. Sie wird bei Ein- zelwerken anders gehandhabt werden müssen als bei Fortsetzungs werken. Bei Einzelwerken wird eine Gültigkeitsdauer von einem 80 Viertel- bis Halbjahr ausreichend sein. Eine längere Zeit führt leicht zur Übermüdung des Kunden, der nach Übernahme einer größeren Verpflichtung begreiflicherweise der Gegenleistung mit einer gewissen Spannung entgegensieht, andererseits aber — und dies gilt besonders für Bibliotheken und Institute — über seinen Etat auch nicht allzu weit im voraus verfügen kann. Natürlich muß der Verleger dann dafür sorgen, daß die Gültigkeitsdauer nicht gerade in eine für den Abnehmerkreis ungünstige Periode gerät, etwa in die Sommermonate oder in die letzten Monate vor dem neuen Bibliotheksetat. Auch eine kürzere Gültigkeitsdauer kann gelegentlich wirkungsvoll sein. Nur muß man bei Werken, die auf Übersecabsatz berechnet sind, den natürlichen Zeitverlust in Betracht ziehen. Bei Fortsetzungswerken, die sich über eine Reihe von Jahren erstrecken, ist die Subskriptionsdauer in der Regel länger und er lischt selten vor der Ausgabe der ersten Lieferung oder des ersten Bandes, damit der Kunde wenigstens noch Einsicht in das Werk nehmen kann. In beiden Fällen aber beginnt sie selten so früh, daß an Hand der eingegangenen Subskriptionen noch Änderungen an der Auslagenhöhe vorgcnommen werden könnten. Wichtig aber und nicht dem Ermessen des einzelnen überlassen bleibt die wohlüberlegte Bestimmung der Verkaufsordnung: Ist die Subskriptionsfrist abgclaufen, so muß es auch tatsächlich mit dem Subskriptionspreis zu Ende sein. Das gilt für den Sortimenter genau so wie für den Verleger. Auch der Sortimenter ist nicht mehr berechtigt, das Exemplar, auf das er fürs Lager subskribiert hat, nach diesem Termin noch zum Subskriptionspreis abzugeben. Das ist einer der wichtigsten Grundsätze im Subskriptionswesen und wir wollen uns klar darüber sein, daß er, ähnlich wie die Rabattfrage, zu den bedrohtesten gehört. Darin liegt aber auch eine der großen Gefahren des Subskriptionswesens. Die Versuchung, das Subskrip tionswerk auch nach dem Endtermin noch zum billigeren Preis ab zugeben, ist besonders groß beim Verleger, wenn er erkennen muß, daß nach Ablauf dieser Zeit das erhoffte Resultat bei weitem noch nicht erreicht ist und wenn er verspätete Bestellungen mit der Be dingung »nur wenn zum Subskriptionspreis« erhält. Auch der Sor timenter, der sich mit einigen Exemplaren eingedickt hat, entwickelt sich leicht zum Antiquar. Und in den Antiquariatskatalogen pflegt dann ein solcher Subskriptionspreis noch auf Jahre hinaus sein Unwesen zu treiben. Wir sind in den letzten Jahren als Folge des immer schwie riger werdenden Absatzes für solche Werke allmählich in ein sehr mildes Fahrwasser gekommen. Es ist wenig einzuwenden, wenn der Verleger eine Verlängerung des Subskriptionstermins bekannt gibt, etwa weil das Erscheinen des Werkes sich durch verspätete Manuskriptabliefcrung oder aus technischen Gründen verzögert. Aber es ist gefährlich, von den Gesetzen, die sich ein Stand aus Erfahrung heraus selbst gegeben hat, in der Praxis immer wieder abzuweichen; denn die unausbleibliche Folge muß schließlich wer den, daß der Buchkäuser das Vertrauen und die Freude an der Subskription völlig verliert. Was soll ihn noch veranlassen, das Risiko der Bestellung eines teueren Werkes einzugehen, das er noch nicht einmal gäschen hat, wenn er es ebenso billig oder vielleicht antiquarisch noch billiger auch kurz nach Erscheinen bekommen kann? Es läßt sich gar nicht verkennen, daß der Glaube an die Subskrip tion durch solche »Ausnahmen« in den letzten Jahren sehr ins Wan ken geraten ist. Aus diesem Grunde bestimmt die Verkaufsordnung weiterhin, daß »der Subskriptionspreis und seine Geltungsdauer spätestens gleichzeitig mit der ersten Anzeige des Werkes oder seines zuerst er scheinenden Teiles an das Publikum dem Buchhandel durch A n - zeige im Börsenblatt bekanntzugeben« ist. Damit ist deutlich zum Ausdruck gebracht, daß auch bei Subskriptionswcrken eine direkte Bearbeitung des Publikums nicht erfolgen darf, bevor nicht gleichzeitig das Sortiment instand gesetzt wird, sich für das Werk einzusetzen. Über den Inhalt der Subskriptionsanzeige sind keine Vorschriften erlassen. Der Käufer kann aber billigerweise erwarten, daß die Anzeige, gleichgültig in welcher Form sie erfolgt (Inserat, Sonderprospekt, Katalogaufnahme) genaue Angaben enthält über den Inhalt und die Ausstattung des Werkes, über seinen Umfang und die Erscheinungsweise, über den Subskriptionspreis, seine Gül tigkeitsdauer und über den späteren Ladenpreis. Jedenfalls muß er daraus erfahren, mit welcher Gesamtsumme und welchen Zah-
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