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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.01.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-01-29
- Erscheinungsdatum
- 29.01.1935
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- Deutsch
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VMMMMdwMMMVüäilmM Nr. 24 (R. 12). Leipzig, Dienstag den 29. Januar 1935. 1Ü2. Jahrgang. Gehilfenprüfungen Buchhändler-Verband Hannover-Braunschweig (bisheriges Gebiet) Die diesjährigen Gehilfenprüsungen finden am Sonntag, dem 17. März in Hannover statt. Ich bitte um umgehende Anmel dung sämtlicher in Frage kommenden Lehrlinge. Letzte Frist 15. Februar. Es ist dringend erwünscht, daß mir auch diejenigen Lehrlinge namhaft gemacht werden, die in der Zeit vom April bis Dezember auslernen, damit sestgestellt wenden kann, ob eine Herbstprüfung zweckmäßig erscheint. Anmeldeformulare sind anzufordern vom Schriftführer des Verbandes, Herrn vr. W. Maus i. Fa. Johannes Neumeyer, Braunschwcig, Steinweg 29. Den Anmeldungen sind bcizufügen: I. Das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule; 2. Der Lehrvertrag; 3. Ein kurzer Be richt des Lehrherrn über die Befähigung und Leistung des Prüflings. Die Prüfungsgebühr wird noch bekanntgegeben. Prüflinge aus dem jetzigen Gau Ost-Hannover (Lüneburger Heide) können, sofern cs ihnen bequemer ist, ihre Anmeldung auch an Herrn Martin Riegel, Hamburg, Gr. Bäckerstr. 13—15, richten. Bruno Hanckel. Verband der Buchhändler Pommerns Die diesjährige Gehilfenprüfung im Verband Pommern findet voraussichtlich am Sonntag, dem 17. März 1835, in Stettin statt. Ich bitte, alle Lehrlinge, die ihre Lehrzeit in der Zeit vom 1. Okto ber 1934 bis 30. September 1935 beendet haben oder beenden, b i s zum 5. Februar 1935 zur Prüfung anzumelden. Lehrlinge, die nach dem 1. April 1935 auslernen, bitte ich nur dann zu mel den, wenn die Lehrchefs glauben, die Verantwortung übernehmen zu können. Die Anmeldung ist unter Benutzung des vorgeschriebenen Formulars (durch mich zu beziehen) an mich zu richten; ihr ist beizufügen: I. Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule; 2. Lehrvertrag, 3. kurzer Lebenslauf, 4. kurzer Bericht des Lehrherrn über die Befähigung des Lehrlings. Die Zulassung zur Prüfung erhalten die Prüflinge gleich zeitig mit dem Thema der schriftlichen Arbeit und der Aufforde rung zur Überweisung der Prüfungsgebühren. Greifswald, den 24. Januar 1935. W. Klein als Vorsitzender der Prüfungskommission. Ausscheidungswettbewerb des deutschen Schrifttums zur Olympiade 1936 Für die Beteiligung des deutschen Schrifttums an dem künst lerischen Wettbewerb der Nationen aus der Olympiade 1936 wird ein vorbereitender Ausscheidungswcttbewerb veranstaltet, der die Werke ermitteln soll, die Deutschland für die olympische Auszeich nung vorschlägt. Es gelten dafür folgende Bestimmungen: 1. Veranstalter des Ausscheidungswettbewerbes ist die Reichs schrifttumskammer. Unter dem Vorsitz ihres Präsidenten tritt ein Gremium zusammen, das die Auswahl unanfechtbar und unter Ausschluß des Rechtsweges vornimmt. Außerdem werden ein Ehren preis von RM 1000 und zwei Ehrenpreise von je RM 500 zur Verteilung kommen. Die ausgezeichneten Werke werden mit wei teren geeigneten Einsendungen aus die deutsche Vorschlagsliste zur Olympiade 1936 gebracht. Die Entscheidung des olympischen Wett bewerbes wird durch die Entscheidung des vorbereitenden Ausschei- dungswettbewcrbs nicht berührt. 2. Zur Beteiligung sind veröffentlichte und unveröffentlichte Werke des Schrifttums in der Form eines Romans, einer Novelle, einer Erzählung, einer Kurzgeschichte, eines Schauspieles oder Hör spieles, eines Textbuches zu musikalischen Werken, eines Sprcch- chors, einer Filmvorlage, Drehbuches oder einer Bersdichtung (Liod, Ballade, Hymne, Kantate usw.) geeignet. Die Werke müssen nach dem 1. Januar 1932 geschaffen oder veröffentlicht sein und dürfen nicht im Wettbewerb der Spiele der X. Olympiade in Los Angeles 1932 gestanden haben. Es dürfen nur Werke eingereicht werden, die Beziehungen zum Sport aufweisen. Sie sollen nicht mehr als 20 000 Worte umfassen. Unter Beziehung zum Sport ist die Behandlung des gesamten Sportgebietes, eines Sportzweiges, eines Sportcreignisses, eines sportlichen Gedankens, der sportlichen Wesenszüge einer Persönlichkeit oder eines durch Sport beeinfluß ten menschlichen Schicksals zu verstehen, auch dann, wenn diese sportliche Beziehung nicht den Hauptinhalt bildet. 3. Die Schöpfer der eingesandten Werke müssen Deutsche, die Werke müssen in deutscher Sprache geschrieben sein. Übersetzungen sind auf joden Fall ausgeschlossen. Es können mehrere Werke eines Verfassers vorgsschlagen werden. 4. Die Einsendung der Welke erfolgt in fünf Vervielfältigungen an die Reichsschristtumskammer, und zwar muß jeder Einsendung ein Gutachten eines deutschen Verlages oder der Röichsschrifttumsstcllc im Rcichsministcrium für Volksaufklärnng und Propaganda, Ber lin W 8, Mohrcnstraße 65, Thüringenhaus, bcigcfügt werden. Ein sendungen ohne ein solches Gutachten werden zurückgewiesen. An drerseits wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß ein Gutachten genügt. Ein Gutachten der Rcichsfchristtumsstellc sollen in der Regel nur Autoren anfordern, die zu keinem deutschen Verlag Be ziehungen unterhalten. 5. Die Einsendungsfrist läuft vom l. Juli 1935 bis zum I. Okto ber 1935. Die Anschrist für die Einsendungen lautet: An die Reichs schrifttumskammer, Berlin W 8, Leipziger Straße 19, Olympir- Ausscheidungswettbewerb. In den einzelnen Vervielfältigungen muß eine entsprechende Kennzeichnung vorgenommen werden. Jede Einsendung wird von der Kammer bestätigt, nur bestätigte Einsendungen gelten als am Wettbewerb beteiligt.
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