Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.01.1935
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- 1935-01-29
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- 29.01.1935
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1935
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^ 24, 29. Januar 1935. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. L. Dtschn Buchhandel. durch die Berkaufsordnung vorgesehenen Begründungen belegt, son dern aufeinVerschuldendesVerlags zurückgesührt wiA>. Es handelt sich dabei meist um folgende Motivierungen: 1. Verlängerung der angekündigten Erscheinungsterminc; 2. Überschreitung des angegebenen Umfangs; 3. Änderung des Inhalts oder der Ausstattung; 4. Erhöhung des Preises. Es muß zunächst bemerkt werden, daß diese vier Begründungen für Rücktriltsforderungen in der Praxis weniger beim Einzclwerk als bei Fortsetzungswerken sich ergeben. Hier, beim Fortsetzungs werk, das band-, Heft- oder lieferungsweise erscheint und dessen Ausgabe sich oft über eine Reihe von Jahren erstreckt, unterscheiden sich überhaupt die Bedingungen für die Subskription nicht wesent lich von den Handelsgebräuchen, die für die Bestellung eines der artigen Werkes ganz allgemein gültig sind. Es tritt hier auch inso fern eine Verwässerung des Begriffes Subskription ein, als man sich schon angewöhnt hat, die Bestellung auf ein solches Werk auch dann als Subskription zu bezeichnen, wenn ein Subskriptionspreis dabei gar nicht ausgeschrieben wurde. Jedenfalls sind die Rück- frittsinöAlichkeiten in beiden Fällen die gleichen. Was wir nach folgend auf das Subskriptionswerk anwenden, gilt deshalb genau so für jede Vorausbestellung eines derartigen Werkes. Bei Veröffentlichungen dieser Art ist es üblich, daß der Sub skribent sich verpflichtet, das Gcsamtwerk abzunehmcn. Diese Ver pflichtung bedarf allerdings der Anzeige des Verlegers in der Sub skriptionsankündigung. Dagegen ist es nicht nötig, daß sie vom Subskribenten nochmals bestätigt wird. Die Subskription ist in vollem Umfang gültig, auch wenn sie nicht auf dem offiziellen Be stellschein des Berlages erfolgt, und sie bedarf nicht der Empfangs bestätigung durch Len Verlag. Der Verleger ist vielmehr bei Ein gang der Subskription berechtigt anzunchmen, daß dem Besteller die Bedingungen -der Subskription bekannt sind. Ist der Subskri bent ein Sortimenter, so ist dieser dem Verlag gegenüber für die Einhaltung dieser Bedingungen allein verantwortlich. Die richtige Information des Kunden ist lediglich seine Sache. Verantwortlich für die Einhaltung der in der Subskriptions- einladung erwähnten Ankündigungen ist dagegen der Verleger. Ein Abweichen von der in der Anzeige geschilderten Art und Ausgabe der Publikation unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Ab- nahmevcrpslichtung ist deshalb nur innerhalb von Grenzen mög lich, wie sic nach Recht und Billigkeit dem Verleger zucrkannt wer den müssen. (Schluß folgt.) Zeitschriften- und Zeitungswesen Arbeitstagung des Neichsverbandes der deutschen Zeitschriften-Verleger e. V., Berlin Am 22. Januar fand in Berlin im Hotel Kaiserhof eine Arbeits tagung der Zeitschriften-Verleger statt, an der sämtliche vom Leiter des Neichsverbandes, Verleger Bischof f, ernannten kommissari schen Obmänner der Landesgruppen, Fachobevgruppen und Fach gruppen teilnahmen. Es war das erste Mal, daß die berufenen Unter führer des Neichsverbandes der deutschen Zeitschriften-Verleger e. V. überhaupt zusammenkamen. Nach einer feierlichen Verpflichtung aller durch den Leiter des Neichsverbandes sprach der stellvertretende Leiter, Verlagsdirektor A. Hoffmann - Berlin, über die berufspolitischen Fragen in Ver gangenheit, Gegenwart und Zukunft. Vom geschichtlichen Datum die ser erstmaligen Tagung ausgehend endete seine Rede mit einem Hin weis auf die Bedeutung der deutschen Zeitschrift als Kulturträger und Kulturmittler. Je inniger die Verbundenheit des Verlegers mit den geistigen Kräften der Nation sei, um so größer sei auch die ideelle und wirtschaftliche Befriedung, die aus einer solchen Ge meinschaftshaltung jedem einzelnen zukommen müsse. Danach sprach der hauptamtliche Stellvertreter des Leiters, vr. D i e tz e, über Werbe- und Pressefragen, die sich aus den Ver ordnungen des letzten Jahres ergaben. Ein lebhafter Meinungsaus tausch bewies den Vorsatz und Willen aller, am Gemeinschaftswerk mitzuarbeiten. Ein kameradschaftliches Beisammensein aller Unterführer be schloß die für die Zukunftsarbeit des Neichsverbandes hochwichtige Tagung. Ehrenratsordnung des Neichsverbandes für den werbenden Zeitschristenhandel E. V. Der Leiter des Neichsverbandes für den werbenden Zeitschriften handel Joh. Harkämper veröffentlicht in Nr. 3/1935 des »Wer benden Zeitschriftenhandels« eine Ehrenratsordnung des Neichsver bandes, die am 7. Januar 1935 in Kraft getreten ist. Sie enthält folgende wichtige Bestimmungen: Der Ehrenrat hat über Verstöße von Neichsverbandsmitgliedern gegen die Standesehre und Standespflichten zu entscheiden. Der Ehrenrat wird von Amts wegen oder auf Antrag tätig. An tragsberechtigt sind: 1. der Präsident der Neichspressekammer, 2. der Leiter des Neichsverbandes, 3. der Leiter eines Bezirksverbandes, 4. jedes Mitglied des Neichsverbandes, auch wenn es sich um ein Verfahren gegen sich selbst handelt. Das Ehrengericht kann auf Verwarnung, Verweis, strengsten Verweis oder Beantragung des Ausschlusses aus der Reichspresse kammer durch den Herrn Präsidenten der Neichspressekammer, statt oder neben diesen Strafen auf eine Geldstrafe bis zur Höhe von NM 5000.— erkennen. Das Ehrengericht wird aus dem Vorsitzenden und zwei Bei sitzern zusammengesetzt. 82 Unentgeltliche oder verbilligte Lieferung Der Neichsverband der deutschen Zeitschriftenverleger macht seine Mitglieder darauf aufmerksam, daß auf Grund der Anordnung des Herrn Präsidenten der Neichspressekammer vom 13. Juli 1934 die Lieferung von Zeitschriften unentgeltlich oder zu Vorzugspreisen zur Auslegung in Wartezimmern, Sanatorien usw. nicht gestattet ist. — Dagegen ist es im Einverständnis mit dem Herrn Präsidenten der Neichspressekammer gestattet, entsprechend der bisherigen Übung Zeitschriften an das Deutsche Museum in München unentgeltlich oder zu Vorzugspreisen zu liefern. Eine größere Anzahl von Verlagen behält die Übung bei, an Zei tungsausschnittbüros die Zeitung zu einem verbilligten Bezugspreis abzugeben. Der Neichsverband der Deutschen Zeitungsverleger macht darauf aufmerksam, daß in der Anordnung vom 19. Oktober 1934, die eine unentgeltliche oder vorzugsweise Abgabe von Zeitungen grund sätzlich verbietet, eine Ausnahme zu Gunsten solcher Zeitungsaus schnittbüros nicht gemacht ist. Danach muß auch solchen Büros der übliche Bezugspreis voll berechnet werden. Zeitungen, die nicht mehr erscheinen Mit dem 31. Dezember 1934 hat die »M ü n ch e n - A u g s b u r - ger Abendzeitung«, die im Jahre 1609 gegründet wurde, ihr Erscheinen eingestellt. Am 13. Januar dieses Jahres hätte sie das Jubiläum ihres 325jährigen Bestehens feiern können. — Auch die »Deutsche Zeitung«, die am 1. April 1896 von Friedrich Lange gegründet wurde, hat am 31. Dezember 1934 ihr Erscheinen eingestellt. „I'ke Umes" 150 Jahre alt Am 1. Januar 1935 ist das Spitzenblatt der englischen Presse, wie vr. Max Grünbeck in einem ausführlichen geschichtlichen Rückblick in der »Zeitungswissenschaft« Nr. 1 ausführt, 150 Jahre alt geworden. Am 1. Januar 1785 von dem 1739 geborenen John Walter als »vail^ Universal Register« ins Leben gerufen, führte sich das Blatt gut ein und erhielt 1788 die Bezeichnung »l'ke liines«. Als der Gründer 1812 starb, übernahm sein Sohn John Walter II den Be trieb, den er schon jahrelang selbständig geleitet hatte. Seinem Wirken verdankt die »Times« ihren Aufstieg zur ersten englischen Zeitung. Im November 1814 trat in der »Times«-Druckerei zum ersten Male die Friedrich Königsche Dampfpresse in Tätigkeit. 1841 wurde von ihm zum Chefredakteur ein junger irischer Oxford-Student John T. Delane bestimmt, der später berufen war, in der Viktorianischen Zeit die »Times« auf den Gipfel ihres Ruhmes zu führen. Besonders die Information machte er zu einem unübertrefflichen Merkmal des In halts. Es hieß zu seiner Zeit »Keine Macht wird in England m e h r gefühlt und mehr gefürchtet.« Auch in den Auflagezisfern kam der Aufstieg zum Ausdruck. Schon 1847 stand die Tagesauflage auf 29 000, 1860 auf 60 000, 1875 auf 100 000 und schon 1854 übertraf die »Times«-Auflage die vereinigte Auflage aller ihrer Konkurrenten noch um ein Mehrfaches. 1847 war auf Walter II. dessen ältester Sohn Walter III. gefolgt, der seinem Unternehmen ebenfalls alle Fortschritte der Technik zugute kommen ließ. Als John T. Delane
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