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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.07.1932
- Strukturtyp
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- 1932-07-02
- Erscheinungsdatum
- 02.07.1932
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- Deutsch
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MseckMKMMMckmVMmM Nr. 152 (R. 70). Leipzig, Sonnabend den 2. Juli 1932. 09. Jahrgang. Redaktioneller TA Mitteilung der Geschäftsstelle betr. Ausgleichsteuer. Auf unsere wiederholten Eingaben an das Reichsfinanz ministerium betreffend Aufhebung derAusglsichsteuer für Bücher und Zeitschriften teilt uns der Reichs finanzminister mit Schreiben vom 27. Juni d. I. folgendes mit: »Die Zollstellen sind mit Verfügung von heute ermächtigt worden, Bücher und Zeitschriften aller Art sowie Landkarten, Seekarten und andere Karlen zu wissenschaftlichen Zwecken der Nrn. 674, 67S des Zolltarifs von der Umsatz-Ausgleichsteuer freizustellen.«! Die angeführten Nummern des Zolltarifs enthalten folgende Gegenstände des Buchhandels: Nr. 874. Bücher tu allen Sprachen, gedruckt oder geschrieben, auch mit beigedruckten, beigehestcten oder beigelegten Bildern aller Art; Papier, beschriebenes: Papier, bedrucktes, mit Ausnahme des im elften Abschnitt benannten; Musiknoten: Bücher mit Schriftzeichen für Blinde; alle diese auch gebunden; Kalender, auch gebunden, mit Ausnahme der Block-, Schreib- und der gleichen Kalender. Nr. K7b. Landkarten, Seekarten und andere Karten zu wissen schaftlichen Zwecken auf Papier oder anderen Stoffen, auch eingebunden oder auf Pappe, Geweben oder dergleichen auf gezogen, sowie in Verbindung mit Leisten ober dergleichen. Für diese Gegenstände ist danach vom 27. Juni 1832 ab Ausgleichsteuer bei der Einfuhr nicht mehr zu entrichten. Leipzig, den 1. Juli 1932. vr. Heß. Außerkrafttreten der Vorschriften über Preisbindung in der Vierten Notver ordnung vom 8. Dezember 1V31. Die Zwangsvorschriften der Vierten Notverordnung vom 8. Dezember 1931 über Preissenkung sind bis 30. Juni 1932 be fristet. Sie treten an diesem Tage außer Kraft und der für gebun dene Preise vor dem 1. Januar 1932 bestehende Rechtszustand tritt wieder ein, falls nicht durch inzwischen erlassene neue gesetzliche Bestimmungen eine andere Regelung vorgesehen wird. Das ist nicht geschehen. Weder dis große Notverordnung vom 14. Juni 1932 noch sonstige andere Rechtserlasse der Rcichsregicrung haben den durch die Vierte Notverovdnung hinsichtlich der preisgebun denen Waren geschaffenen Zustand verlängert oder anderweit geregelt. Der derzeitige Reichswirtschaftsminisker Professor vi.Warm- bold hat aber ln einem Schreiben vom 23. Juni 1932 an den Reichsverband des Deutschen Groß- und Überseehandels folgen des verlautbart: »Die im Kap. I 8 8 des Ersten Teiles der Vierten Notver ordnung des Reichspräsidenten vom 8. Dezember 1931 (Reichs- gesetzbl. I S. 699) gesetzte Sperrfrist für Erhöhung und Neu- biNdung von Preisen läuft mit -dem 30. Juni d. I. ab. Indem ich hieraus ergebenst Bezug nehme, sehe ich mich veranlaßt, der Erwartung Ausdruck zu geben, daß die in Betracht kommenden Wirtschaftskreise in Zukunft bei der Festsetzung gebundener Preise auf die allgemeine, einen niedrigen Preisstand erfor dernde Wirtschaftslage die unbedingt gebotene Rücksicht neh men werden. Zum Schutze der Gosamtwirtschaft und des Ge meinwohles würde ich mich gezwungen sehen, allen etwa da gegen verstoßenden Preisbindungen nach Maßgabe der be stehenden Gesetze, insbesondere der Verordnung des Reichs präsidenten zur Behebung finanzieller, wirtschaftlicher und so zialer Notstände vom 26. Juli 1930 (Reichsgesetzbl. 1930 S. 328) nachdrücklich zu begegnen. Ich bitte ergebenst, die Ihnen angeschlossenen Organisationen von dem Inhalt dieses Schreibens baldgefälligst in Kenntnis zu setzen.« Es erübrigt sich, zu diesen Ausführungen des Reichswirt schaftsministers besonders Stellung zu nehmen; sie dürfen mit Rücksicht auf die überwachungsmöglichkeilen, welche durch di« Kartellverordnung und deren Nebengesetze dem Reichswirtschafts ministerium zustehen, besondere Beachtung beanspruchen. vr. H. Reichsverband Deutscher Zeitschriften-Derleger. Auszug aus dem Protokoll der ordentl. Hauptversammlung am 3. Mai 1932, 16)4 Uhr in Berlin (ausführliches Protokoll s. in »Die Zeitschrift«, Heft 5/6). Der Vorsitzende, Herr Hanbelsgerichtsrat Greiffeuhagen, eröffnet die Sitzung um 5 Uhr, begrüßt im besonderen die auswärtigen Mit glieder und stellt fest, daß die Einladung und Tagesordnung frist gemäß versandt worden sind. Punkt 1 der Tagesordnung: Genehmigung des Ge schäftsberichts. Herr Greiffenhagen bringt zum Ausdruck, daß der Geschäfts bericht allen Mitgliehern bereits zugegangen, ferner in der April- nummer der »Zeitschrift« veröffentlicht sei, sodaß sich ein Verlesen erübrige. Er stellt den Geschäftsbericht zur Erörterung. Wortmel dungen hierzu erfolgen nicht. Der Geschäftsbericht wird einstimmig genehmigt. Herr Greiffenhagen gibt sodann einen Umriß der Ge schehnisse innerhalb des Neichsverb-andes und der wichtigisten Auf gaben im vergangenen Geschäftsjahr. Er spricht Worte ehrenden Ge denkens an das langjährige Vorstandsmitglied, -Herrn Handelsge richtsrat Worms. Die Mitglieder erheben sich zum Gedenken an den Verstorbenen von ihren Plätzen. Aus dem Kreise der wichtigsten Aufgaben des Reichsverbandes streifte er die Verhandlungen mit dem Ne-ichSverband der Deutschen Industrie, die zu den Richtlinien mit den Spitzenverbänden geführt haben, mit dein Neichsverband der Deutschen Presse, die die Bildung des Reichsausschusses der Deut schen Zeitschriften zum Ziele hatten, die Sachverständigenverne-Hmun- gen im Ausschuß des vorläufigen Reichswirtschaftsrats zur Prüfung der Anzeigen- und Bezugspreise sowie die Verhandlungen mit der Pressestelle der Reichsregierung zwecks Einführung von Pressekonfe renzen für Zeitschriften, Verhandlungen, aus denen bereits die Zu lassung der Zeitschriften zu den außerordentlichen Pressekonferenzen der Reichsregierung als erster Erfolg hervorgegangen ist. Punkt 2 der Tagesordnung: Jahresrechnung und Haushaltplan, Entlastung des Vorstandes. Jahresrechnung und Voranschlag werden genehmigt. Dem Vor stand wird Entlastung erteilt. Puukt 3 der Tagesordnung: Festsetzung des Jahres beitrages. Die vorgeschlagene Beitragsregelung wird genehmigt. Punkt 4 der Tagesordnung: Antrag des Gesamtvor standes auf Änderung der Satzung. Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen werden genehmigt. Auf Grund der Satzungsänderung gibt der Vorstand bekannt, daß er den geschäfts'fllhrenden Syndikus, Herrn vr. D i e tz e, als Geschäfts- führendes Vorstandsmitglied ln den Gesamtvorstanb hinzugewählt hat. 521
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