Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.10.1939
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- 1939-10-14
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- 14.10.1939
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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falls dem deutschen Buch eine große Aufgabe zufallen. Vor hundert Jahren noch hat Deutschland für die Entwicklung des Buchhandels in Polen eine maßgebliche Rolle gespielt. Es gibt zahlreiche alte deutsche Berlage, die in dieser Hinsicht über eine lange Tradition verfügen. Daran kann angeknüpft werden. Unter seiner bewährten Führung wird der Buchhandel des nationalsozialistischen Deutschlands sicher seine hohe Kultur mission erfüllen. Uber die Entwicklung der Einzelhandelsumsätze im Juli 1939 haben das Institut für Konjunkturforschung und die For schungsstelle für den Handel beim Reichskuratorium für Wirt schaftlichkeit kürzlich folgenden gemeinsamen Bericht vorgelegt: »Im Juli 1939 hat sich die Entwicklung der Einzelhandels umsätze kaum verändert: Die Umsätze lagen um 15 v. H. über Vorjahrshöbe und sind damit im gleichen Umfang gestiegen wie im ersten Halbjahr, das ebenfalls mit einer Zunahme um 15 v. H. abgeschlossen hatte. Auch innerhalb der verschiedenen Han delszweige sind die Unterschiede zwischen der Entwicklung im ersten Halbjahr und im Juli nur gering. So nahmen die Um sätze der Lcbensmittelfachgeschäfte im Juli um 11,5 v. H. zu, nachdem sie in der ersten Jahreshälfte um 12,5 v. H. gestiegen waren. Ganz ähnlich ist die Entwicklung bei den Tabakwaren geschäften: Zunahme im Juli um 11,0 v. H., im ersten Halbjahr um 12,0 v. H. Im Textilwarenfachhandel überschritten die Um sätze den Borjahrsstand im Berichtsmonat um 18,0 v. H., im ersten Halbjahr um 17,7 v. H. Die Steigerung im Juli ist des wegen besonders bemerkenswert, weil die Sommerschlußverkäufe in diesem Jahr zwischen dem 31. Juli und dem 12. August statt fanden, im vorigen Jahr dagegen zwischen dem 25. Juli und dem 6. August. Besonders lebhaft war im Juli die Umsatz steigerung in den Bettwarengeschäften (4- 36,9 v. H.j, den Wäschegeschäften (4- 27,0 v. H.), den Kurzwarenhandlungen (4- 24,7 v. H.), ferner den Geschäften für Herrenausstattungen (4- 23,1 v. H.), für Strick- und Wirkwaren (-i- 22,8 v. H,), für Teppiche, Möhelstoffe und Gardinen (4- 21,9 v. H.) sowie den Sportgeschäftcn (4- 20,0 v. H.). Auch bei den übrigen Handels zweigen sind die Umsätze im Juli zum größten Teil etwa ebenso stark gestiegen wie im ersten Halbjahr. Erwähnt seien noch die Möbelfachgcschäftc, deren Umsätze im Berichtsmonat um 30—35 v. H. über Vorjahrshöhe lagen (erstes Halbjahr 4- 27,5 v. H.), ferner die Geschäfte für Funkgerät, die im Juli mit einer Stei gerung um 35—40 v. H. abgeschlossen haben, nachdem das erste Halbjahr eine Zunahme um 28 v. H. gebracht hatte. In den Drogerien sind die Umsätze im Juli 1939 mit einer Zunahme um 15 v. H. gegenüber dem Vorjahr etwa ebenso stark gestiegen wie in der ersten Jahreshälfte (4- 14 v. H.). In den Uhren geschäften war der Anstieg im Juli etwas stärker als bisher (Juli 4- rund 30 v. H., erstes Halbjahr 4- 25 v. H.).- Die er freuliche Entwicklung hat sich inzwischen offensichtlich fortgesetzt. Sie ist durch die Maßnahmen der Kriegswirtschaft nicht unter brochen, sondern nur geregelt und damit in ihrem Bestand ge sichert worden. Zeitschriften- und Zeitungswesen Zeitschristenversand in das Feld durch die Verlage Das Amtsblatt des Ncichspostministeriums Nr. 96 gab folgende — auch für Zeitschriften gültige — Verfügung bekannt: »Das Verpacken und Versenden der einzelnen Zei- tungsnummcrn unter der Feldpostanschrift des Beziehers ist aus schließlich Sache des Verlegers. Diese Zcitungssendungen gehören zu den zur Feldpostbeföröerung zugclasscnen gebührenfreien Sendungen. Soweit Bestellungen auf die Zeitungen durch Vermittlung der Feldpostämter aufgegcben werden, wird von den Verlegern als Entgelt für die mit dem Bestellverfahren verbundenen Arbeiten die Hälfte der nach den postordnungsmäßigen Sätzen zu berechnenden Zeitungsgebühr erhoben. Mit Zeitungsstücken, die von Wehrmachtangehörigen im Felde oder von anderen Personen für diese Wehrmachtangehörigcn u n - mittelbar beim Verleger bestellt werden, haben die Verlags-Postämter keinerlei Befassung. Die Einweisung solcher Stücke als Verlagsstücke ist nicht gestattet; für sie kommt mithin auch keine Erhebung von Zeitungsgcbühr in Frage. Der Verleger darf diese Stücke ebenso wie die bei den Feld-Postämtern bestellten Stücke unter der Feldpostanschrift der Bezieher gebührenfrei versenden.« Grenzzonen-Verordnung Die Hauptfachgruppe »Vertrieb« in der Reichspressekammer macht ausdrücklich auf die Grenzzonen-Verordnung vom 2. September 1939 aufmerksam, die am gleichen Tage in Kraft getreten und im Reichsgesetzblatt, Teil I, vom 3. September 1939, Nr. 160, Seite 1578, veröffentlicht ist. Wandergewerbescheine, Legitimationskarten und Gewerbe-Legitimationskarten der Bezieherwerber ufw. — im Pro tektorat Böhmen und Mähren die nach geltendem Recht ausgestellten Ausweisdokumente gleicher Zweckbestimmung — haben in den ein zelnen Bezirken der Grenzzone nur Gültigkeit, wenn sie ausdrücklich auf diese Bezirke durch die örtlich zuständigen höheren Verwaltungs behörden ausgedehnt worden sind. Höhere Verwaltungsbehörde ist die Kreis-Polizeibehörde und im Protektoratsgebiet Böhmen und Mähren der Oberlandrat. Die Grenzzone umfaßt nicht nur die Land- und Stadtkreise im Osten und Westen des Reiches, sondern auch die im Süden und an die See grenzenden Kreise, ebenso wie die Land grenze im Norden. Vergütungsumsätze für Umzugskunden Der Leiter des Neichsverbandes für den werbenden Zeit- schriftcnhandel hat im Einvernehmen mit der Reichspressekammer die vom Neichsverband festgelegten Vergütungssätze für Umzugs kunden für die Dauer des Krieges außer Kraft gesetzt. Es bleibt den Mitgliedern des Neichsverbandes überlassen, sich im Einzelfalle über die Höhe der Vergütung für Umzugskunden zu verständigen. Die Nückgabefristen für Verzugskunden bleiben wie bisher einheitlich geregelt. Hausmitteilungen Die Neichsgruppe Industrie gibt Kenntnis von einem Schreiben des Neichswirtschaftsministers vom 11. September 1939, demzufolge das Erscheinen von »Hausmitteilungcn« aus Gründen der Papier ersparnis eingestellt werden muß. Hinsichtlich der Einstellung von Hausmitteilungen können besondere Ausnahmen in denjenigen Fäl len gewährt werden, in denen die Hausmitteilungen unmittelbar der Exportförderung dienen. Die Ausnahmegenehmigungsanträge zur Herausgabe von Hausmitteilungen sind für die Industrie bei der Neichsgruppe Industrie, Berlin W 35, Tirpitzufer 56 58, in doppelter Ausfertigung einzureichen. Sie kommen in Betracht für Hausmittei lungen a) die in fremden Sprachen erscheinen und ausschließlich für das Ausland bestimmt sind, b) die in deutscher Sprache erscheinen und ebenfalls für das Ausland bestimmt sind. Für die weiterhin erscheinenden Hausmitteilungcn besteht eine Papierverbrauchsmelde pflicht bei der Papierwirtschaftsstelle der Reichsprcssekammer, Berlin W 35, Standartenstraße 14. Neue Anschrift des Neichsverbandes der deutschen Zeitschristen- Verleger Die Geschäftsstelle des Neichsverbandes der deutschen Zeit- schriften-Verleger ist nach Berlin W 62, Lützowplatz 21 (Fernruf: 25 92 71) umgezogen. Für die Schriftleitung des »Zeitschriften-Ver- lcger« gilt die gleiche Anschrift und Fernsprechnummer. Das kämpfende Deutschland im Buch Eine Buchansstcllung zur Stärkung der inneren Front in Leipzig. In Leipzig wurde am 10. Oktober durch Kreisleiter Wettengel in der Kreisleitung der NSDAP. (Gottschedstraße 10) die von der Bücherei der Kreisleitung durch die Kreishauptstellenleiter vr. Con rad Witzmann, dem Landesobmann des Buchhandels in Sachsen, und vr. Meitzer veranstaltete Ausstellung »Deutschland im Kampf« er öffnet. Die Schau, die eine Gemeinschaftsarbeit von Dienststellen der Partei und anderen Helfern darstellt, verzichtet darauf, einen voll ständigen und umfassenden Überblick über die gesamte Literatur auf diesem Gebiete zu geben. Sie will nur mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln das zu diesem Thema besonders wichtige Schrift tum Herausstellen, um lesefreudige Volksgenossen in der Wahl ihrer Lektüre anzuleiten. — Ausgangs- und Mittelpunkt der Ausstellung ist der Führer bzw. das Schrifttum, das sich mit der Persönlichkeit Adolf Hitlers und seinen Taten befaßt. Die in der Mitte ausgestellte Jubiläumsausgabe des Buches »Mein Kampf« zieht das Auge zu nächst an. Rechts davon reihen sich Schriften und Werke über die Nr. 240 Sonnabend, den 14. Oktober 1S3S 687
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