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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.08.1908
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 10.08.1908
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- Deutsch
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184, 10. August 1908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 8479 man, daß der Gewinn des Buchhandels für den Anfang nur auf ideellem Gebiete liegen, rechnerisch sich aber erst im Laufe der Jahre einstellen könne, die Stetigkeit der Leitung und ein gutes Funktionieren unserer Organisation vorausgesetzt. Man ging also um der guten Sache willen auf den Gedanken ein, betrachtete ihn aber als einen interessanten und nicht sehr aus sichtsvollen Versuch. »Nach den ersten Erfahrungen sind diese Stimmen etwas günstiger geworden. Uns liegen schriftliche und mündliche Meinungsäußerungen verschiedener Buchhändler, u. a. der Herren vr. Priebatsch, Breslau, Adolf Landsberger, Breslau (Inhaber der Buchhandlung Preuß L Jünger), Muschner, Oppeln, und Hantle, Kattowitz (Inhaber der Krausschen Buchhandlung) vor. Die beiden erstgenannten Herren haben unter beträchtlichen Opfern eine Anzahl von Ausstellungen in ländlichen Ortschaften der Kreise Gleiwitz, Rybnik, Rosenberg und Lubltnitz veran staltet und sind mit den Erfolgen im allgemeinen zufrieden; jedenfalls ist der Ausfall günstiger, als sie annahmen. Herr Hantle ist persönlich in der Umgegend von Kattowitz umher- gcretst und hat in verschiedenen Orten des Jndustrtebezirks Ausstellungen in den Bibliotheksräumen veranstaltet. Er ließ u. a. auch Plakate anfertigen, die auf den Büchermarkt auf merksam machten. Auch er äußert sich hoffnungsvoll und führt den teilweise noch recht geringen Absatz lediglich darauf zurück, daß die Werbearbeit nicht zeitig genug eingesetzt hat, der Gedanke überhaupt zu spät in Fluß gebracht worden ist. Auch war der Geschmack des Publikums erst zu ergründen. Gekauft wurden in seinen Ausstellungen vor allem das Märchenbilder- buch von Grimm aus dem Verlage von Bertelsmann, Preis 1,b0 Mark, und kleinere Bändchen von Christoph von Schmid, Höcker, Nieritz und Braun in der Preislage von 50 Pfg. bis zu einer Mark. Bücher zu 2 bis 3 Mark haben dagegen nur in ganz vereinzelten Fällen Absatz gesunden. -Wir können nach diesen Erfahrungen dem nächsten Herbst also mit einigem Vertrauen entgegensetzen. Mit den Vor arbeiten haben wir bereits begonnen.- In einer Beilage zur vorgenannten Verbandszeitschrift, überschrieben: »Ausstellung von Jugend- und Volksschriften«, wird auf diesen Bericht Bezug genommen. Die wenn auch zunächst geringen, doch immerhin beachtenswerten Erfolge der vom Gleiwitzer Schulmuseum ins Werk gesetzten Bücher ausstellungen (Schaukästen) werden gewürdigt. Dabei wird festgestellt, daß infolge dieser Einrichtung die Neigung, Bücher zu kaufen, sich hie und da im Volke schon deutlich bemerkbar mache. Die Buchhandlungen des Jndustriebezirks machten tatsächlich schon seit Jahren die Erfahrung, daß in neuerer Zeit das Verständnis für Bücher sich allgemein gehoben habe und daß auch von den einfachen Leuten mehr Bücher gekauft würden als früher. Ein Versuch sei also durchaus berechtigt, seine Ergebnisse seien möglicherweise besser, als mancher sich träumen lasse. — Folgende Stelle dieses zweiten Berichts sei hier im Wortlaut gegeben: »Wir wollen aber noch einen Schritt weiter gehen und die Veranstaltung derartiger im kleinsten Maßstabe gehaltener Ausstellungen auch in abgelegenen Dörfern dadurch erleichtern, daß wir uns jetzt alsbald mit unserem oberschlesischen Buch handel in folgender Richtung in Verbindung setzen werden: Wir werden an eine Anzahl oberschlesische Buchhandlungen eine Anfrage richten, ob sie geneigt sind, Schaukästen mit einer kleinen, gut gewählten Bücherausstellung den Volks büchereien ihrer Umgebung zur Verfügung zu stellen. Die Ausführung denken wir uns so, daß wir jeder Buchhandlung ein Interessengebiet, zunächst in ihrem Umkreise, reservieren, und daß überall dort, wo keine Geneigtheit besteht, auf diesen Gedanken einzugehen, der Buchhändler des Nachbar kreises oder eine große Buchhandlung der Provinzialstadt dafür eintritt. Diese Schaukästen werden jedem Verwalter einer Volksbücherei, der sich darum bewirbt, porto- und spesenfrei übersandt, und die Abrechnung der etwa abgesetzten Bücher geschieht in direktem Verkehr mit der Buchhandlung. Sämtliche Kosten der Hin- und Rücksendung trägt die Buchhandlung; sie wird außerdem vielleicht noch in der Lage sein, den Veranstalter der Ausstellung für jedes abgesetzte Buch am Gewinn zu beteiligen. »Unserem Buchhändlerstande würden dadurch neue Ab satzgebiete erschlossen werden, die er sich selbst nicht so bald schaffen könnte. Wenn es ein Gebot weitsichtiger Kultur- und Wirtschaftspolitik ist, sich nicht abwartend zu verhalten, sondern neue Bedürfnisse zu schaffen, so trifft dies in erster Linie für das Gebiet der geistigen Kultur zu. Wir würden in diesem Handinhandgehen unseres heimischen Buch handels mit unseren berufenen Organen der Volksbildung und Volkserziehung die sicherste Gewähr für ein neues Auf blühen unseres oberschlesischen Buchhandels erblicken, der bisher nur allzu sehr geneigt war, von einem Niedergang seines Berufs zu sprechen.« (Red.) Kleine Mitteilungen. B«rkaufSbestirn«»»»»»gen für de« Mufikatte«ha«del. — Der Vorstand des Vereins der Deutschen Musikalienhändler zu Leipzig veröffentlicht im Vereinsblatt »Musikhandel und Musik pflege- vom 6. August 1908 die von der Hauptversammlung am 19. Mai 1908 angenommenen, vom Vorstande des Börsenvereins am 19. Juli 1908 genehmigten Vcrkaufsbestimmungen für den Musikalienhandel. Gültig ab 1. Oktober 1908. 1. Jedes öffentliche Angebot von Rabatt in ziffernmäßiger oder unbestimmter Fassung hat zu unterbleiben. 2 a. In gleicher Weise ist untersagt die Gewährung eines höheren Rabatts als 20A von den Ordinär-Artikeln. 2b. Auf Netto-Artikel, worunter auch die billigen Ausgaben, wie Editionen und Albums, zu verstehen sind, darf im all gemeinen bis zu 5A Rabatt gewährt werden. 2o. Von denjenigen Netto-Artikeln, der der Verleger nicht höher als mit 33^/,^ rabattiert, darf überhaupt kein Rabatt gewährt werden. 3. Der unter 2a/b angeführte Rabattsatz soll die äußerste Grenze bezeichnen, bis zu der gegangen werden darf, jedoch ist es Verlegern und Sortimentern in Ausnahmefällen gestattet, größere Partien eines Werkes an Behörden, Institute, Gesellschaften und dergleichen zu besonders er mäßigten Preisen zu liefern. Ja solchen Fällen ist die Lieferung auf der Faktur als Ausnahmefall kenntlich zu machen und dem betreffenden Abnehmer die Bedingung zu stellen, daß er die gewährten Vorteile nicht außerhalb des vereinbarten Kreises benutzt; bet direkter Lieferung seitens des Verlegers darf der von diesem gewährte Ausnahme rabatt den auf die gleiche Bestellung dem Sortimenter gewährten Rabatt nicht erreichen. Als größere Partien sind anzusehen: a) bei Chorwerken die gleichzeitige Lieferung von Chorstimmen eines Werkes, wenn die Summe des Ladenpreises bei Ordinär-Artikeln wenigstens 30 bei Netto-Artikeln wenigstens 20 ^ beträgt. b) bei Orchesterwerken, wenn die Summe der gleich zeitigen Lieferung wenigstsns 400 bei Ordinär- Artikeln oder 300 bet Netto-Artikeln beträgt; o) bei Texten die Lieferung von mindestens 100 Exem plaren eines Werkes;*) ä) bei Studienwerken die Lieferung von mindestens 25 Exemplaren. 4. Kataloge moderner Musikalien, die mißbräuchlicherweise die *) Die ordentliche Hauptversammlung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler vom 19. Mai 1908 erklärt sich damit einverstanden, daß an Bühnen und Konzertinstitute beim Bezug von Texten wie an Sortimenter geliefert werden darf. 1106*
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