Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.08.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 10.08.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19080810
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190808104
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19080810
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1908
- Monat1908-08
- Tag1908-08-10
- Monat1908-08
- Jahr1908
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
8478 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 184, 10, August 1908. Hat sich ein solcher Käufer durch einen Ankauf auf Ratenzahlung auf Jahre hindurch festgelegt, so ist er schlechterdings nicht imstande, Bücher zu kaufen, und muß wohl oder Übel darauf verzichten, mit seinem Sortimenter zu verkehren, oder er kann die Bücher nur unter Inanspruchnahme längeren Kredits erwerben. Die Schädigungen, die nach meiner Meinung dem Buch handel durch das Warenhaus erwachsen, erklärt Herr Schiller nicht beurteilen zu können. »Wir haben in Österreich zu folge des Konzessionszwanges keinen Warenhausbuchhandel; aber es scheint mir, daß dem Warenhaus große Gebiete des Buchhandels verschlossen sind, und daß es mindestens für lange Zeit hinaus nicht geeignet ist, die literarischen Be dürfnisse der Gebildeten und der Gelehrten zu befriedigen.« Österreich kann sich in dieser Hinsicht zu dem Konzessions zwang beglückwünschen, wenn ich auch sonst diesen Zwang für einen für den Buchhandel segensreichen nicht halte. In Deutschland aber, unter der Herrschaft der Gewerbefreiheit, sind die Schädigungen des Sortiments durch den Waren hausbuchhandel gerade groß genug. Es werden ihm die Brotartikel entzogen, die Käufer von Geschenkwerken ihm mehr und mehr entfremdet, wie ich dies in meinen ver schiedenen Veröffentlichungen klarzulegen versucht habe. Ge- bildete und Gelehrte darf man doch nicht in einem Atem nennen. Der Gelehrte freilich wird seine Bücher auch ferner bei dem Buchhändler kaufen, und das Warenhaus reißt sich auch gar nicht darum, wissenschaftliche Werke, die nur mit 25°/, rabattiert werden, seinem Belriebe anzugliedern; Ge bildete aber kaufen schon heute vielfach im Warenhaus, und dies wird mehr und mehr der Fall sein, wenn die Waren häuser fortfahren, den Umfang ihrer Buchabteilungen zu vergrößern und mannigfaltiger zu gestalten. Das sind gerade die Bücher, deren Vertrieb für den Sortimenter, der nicht eine Spezialität betreibt, eine Notwendigkeit und deren Ab satz das Rückgrat eines jeden Sortiments bildet. Wie der Verlag durch die Eigenproduktion der Waren häuser geschädigt wird, wird erst nach und nach in größerem Maße offenbar werden; wie gewisse buchgewerbliche Er zeugnisse, die meistens für die Warenhäuser hergestellt werden, auch den Konsumenten schädigen, mag man bei Witkowski*) Nachlesen. Wenn ich auf die Besprechung des Herrn Schiller etwas näher eingegangen bin, so mag die Wichtigkeit der Sache es entschuldigen; Herr Schiller selbst aber möge daraus er sehen, einen wie großen Wert ich auf seine Auslassungen lege. * * » Der Kampf um tz 63 des Handelsgesetzbuches tobt unentwegt weiter. Die Regierung will von einer Nicht anrechnung des Krankengeldes in Krankheitsfällen nichts wissen. Der Reichstag steht ebenfalls fest auf seinem früheren Standpunkt, daß weder Gehalt noch Krankengeld dem er krankten Handlungsgehilfen entzogen werden soll. In der Juristenzeitung Nr. 4 (l908) tritt der Oberlandesgerichtsrat vr. Neukamp für die Regierungsvorlage ein, und in Nr. 5 dieser Zeitschrift sekundiert ihm der Magistratsrat vr. Leo. Herr vr. Neukamp spricht aus: »Es entspricht vielmehr durchaus der ausgleichenden Gerechtigkeit, daß der Prinzipal, auf den für diese 6 Wochen die wirtschaftlichen Nachteile der Erkrankung des Gehilfen ausschließlich abgewälzt sind, auch die Vorteile der Versicherung erlangt«, und erweitert diesen Satz in Nr. 5 noch dahin, daß er darauf hinweist, daß diese Anschauung völlig im Einklang steht mit einem *) Witkowski, G., Das Buchgewerbe und die Literatur. S. 31. (In: Das Buchgewerbe und die Kultur. 8°. Leipzig 1907, B. G. Teubner.) in der Arbeiterversicherungsgesetzgebung des Deutschen Reiches allgemein anerkannten und durchgeführten Grundsätze. Es ist dies der Grundsatz, daß derjenige Anspruch des Versicherten, der ihm gegen einen Dritten aus Anlaß des »Schadensfalles« zusteht, auf die Krankenkasse, die Berufsgenossenschaft rc. in demjenigen Umfange übergeht, in welchem der Versicherte von diesem bereits Unterstützung bezieht, weil der Gesetzgeber mit Recht die Gewährung einer doppelten Entschädigung vermeiden will Ich habe meine Ansicht bereits ausgesprochen, daß mich der Gedanke leitet, daß in Krankheitsfällen dem Gehilfen ein Mehr nicht nur erwünscht, sondern notwendig sei; daß ferner zu befürchten ist, daß durch die Neuregelung des Para graphen im Sinne der Regierung der Gehilfe schlechter ge stellt sein wird als früher, insofern als Prinzipale, die bisher Gehalt gezahlt haben, ohne die Versicherung anzu rechnen, dies nunmehr unterlassen werden. Es wird hier gehen wie gewöhnlich, daß der unschuldige Dritte, nämlich der Gehilfe, die Kosten des Verfahrens zu tragen hat: »s> äsliraut rsgss, plsotuutur ^obivi«. * * (Schluß folgt.) Ausstellung von Jugend- und Volksschriften in kleineren Ortschaften und Dörfern. Mit einem bemerkenswerten Versuch, die breiten Massen des Volks zum Lesen von Büchern und auch zu deren Besitz anzuregen, ist der Verband oberschlesischer Volks büchereien seit einiger Zeit hervorgetreten. Sein Erfolg hat erwiesen, daß er auf dem richtigen Wege ist. Dieser Versuch verdient um so mehr die Aufmerksamkeit des Buch handels, insbesondere in Oberschlesien, als der Verband Wert auf die Mitwirkung des Buchhandels in seinem Bezirke legt und willens ist, mit ihm Hand in Hand zu arbeiten. Das Volksbibliothekwesen befindet sich gegenwärtig in einer bedeutsamen Entwicklung. Wir sind der Meinung, daß diese Entwicklung dem Buchhandel wichtig genug sein wird, sie anfmerkmm zu verfolgen, in ihrer Bedeutung zu würdigen und, wo irgend möglich, mit seiner werktätigen Teilnahme zu begleiten. In diesem Sinne, glauben wir, wird es von Wert für ihn sein, von einer Anregung Kenntnis zu nehmen und ihre Ausführung zu erwägen, die aus Kreisen der Volksbibliotheken kommt und ihm einen Weg zeigt, wie er — zugleich zu eigenem Nutzen — mit wirkend und fördernd an dieser Bewegung teilnehmen kann. Die Einrichtung des oberschlesischen Verbandes, in solchen Orten seines Bezirks, wo Buchhandlungen nicht bestehen, Schaukästen und Verkaufsstellen von guten Volksbüchern und Jugendschriften einzurichten, scheint uns von Bedeutung für den dortigen Buchhandel, zumal der Verein, wie bemerkt, die Mitwirkung des Buchhandels hierzu wünscht. In Nr. 3/4 (Mai 19o8) seiner Zeitschrift: »Volks bücherei in Oberschlesien«, herausgegeben von Ober- Regierungsrat vr. Küster (Oppeln) und Verbandsbibliothekar Kaisig (Gleiwitz), hat der Verbund über den für den An fang befriedigenden Verkaufserfolg seiner Bücherausstellungen sehr ausführlich Bericht erstattet. Dieser Bericht behandelt die Ortschaften Bismarckhütte, Neu-Heiduk, Schwientochlowitz, Rybnik. Der Bericht schließt mit der folgenden Mitteilung über die Teilnahme des Buchhandels an dieser Einrichtung: -Angesichts unserer ersten, wenn auch vorläufig noch be scheidenen Erfolge ist auch das Vertrauen des Buchhandels ge stiegen. Wir haben in einem früheren Berichte erwähnt, daß er sich zunächst abwartend verhalten hat. Theoretisch erschien der Gedanke wohl einleuchtend; man zweifelte aber, ob er der rauhen Wirklichkeit standhalten würde. Vor allem betonte
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder