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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.02.1933
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- 1933-02-21
- Erscheinungsdatum
- 21.02.1933
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X- 44, 24. Februar 4833. Redaktioneller Tetl. Börsenblatt s. d. Dlschn Buchhandel. Achtung vor dem abgesetzten Text einzuflößen; denn nur so konnte es fast zur allgemeinen Regel werden, die endgültige Form für das, was ein Verfasser sagen oder besser drucken lassen will, erst dann zu bestimmen, wenn der Text bereits abgesetzt vorliegt. Gewiß gibt es auch hier Ausnahmen, aber sie bestäti gen nur die Regel. Es ist schon vielfach versucht worden, auf alle möglichen Arten dieser Unsitte des Textkorrigierens entgegenzutreten. So läßt sich z. B. ein -angesehener Verlag alle derartigen Korrek turen von den Verfassern auf Heller und Pfennig bezahlen, was allerdings nur dadurch möglich ist, daß die Verfasser in ganz besonderem Verhältnis zum Verlag stehen. Seitdem aber diese Bestimmung eingeführt worden ist, sind auch die Korrekturen verschtvunden! 2. Die Umbruchkorrekturen, zu denen die Korrek turen am abgesetzten Text zu zählen sind, die notwendig werden, wenn beim Umbruch die einzelne Veröffentlichung über den vor gesehenen Umfang hinausläuft, sind ihrer Art nach sehr schwan kend. Leider lassen sich nämlich nicht gerade immer die über- laufendcn Zeilen streichen, ohne der Veröffentlichung erheblich zu schaden, so daß in den meisten Fällen ein Vielfaches an Kor rekturzeilen gegenüber den überlausenden Zeilen notwendig wird. 3. Schmal- und Breitsatz, durch Abbildungen oder sonstige Umbruchanordnungen hervorgerusen, ist ebenfalls den Korrekturen zuzuzählen, weil die Normalzeilen auf die neue Breite umgesetzt werden müssen. Hier läßt sich viel sparen, in dem man den Umbruch, wenn irgend möglich, so anordnet, daß das Ausklinken vermieden wird. Aber wieviel Möglichkeiten eines gefälligen Aussehens, vom Platzverlust ganz abgesehen, gehen damit verloren. 4. Streichs atz, d. i. abgesetzter Text, der aus irgend welchen Gründen keine Verwendung findet, erhöht ebenfalls den Kostenanteil der Korrekturen. Besonders bei Zeitschriften, die einen aktuellen Teil Pflegen, treten diese Kosten besonders stark hervor, weil vom Satz bis zur Druckerlaubnis zu viel Zeit ver streicht, in der ganz neue Gesichtspunkte für die Abfassung der Veröffentlichung maßgebend werden können. Satzerlaubnis statt Druckerlaubnis. Wie schon oben erwähnt, sind Abänderungsversuche zuerst bei den Autorkorrekturen vorzunehmen. Der Verleger hat nun nach 8 42 des Verlagsrechtgesetzes die Möglichkeit, die Kosten für dis Korrekturen des Verfassers sich von diesem ersetzen zu lassen, sofern sie eine wesentliche Verteuerung des Verkaufs preises des Druckerzeugnisses bedingen. Im Buchverlag mag dieses Verfahren Wohl schon des öfteren zur Anwendung gekom men sein, im Zeitschriftenverlag läßt sich das aber schwer durch führen, nicht zuletzt deshalb, weil »wesentliche Verteuerung« ein allzu dehnbarer Begriff ist. Also heißt es für den Verleger zur Selbsthilfe zu greisen, die ich in der Einführung der Satz- erlaubnis erblicke. In der einschlägigen Literatur liest man leider gar nichts von einem »satzfertigen Manuskript», sondern immer nur von »druckfertiger Niederschrift«, worunter eine inhaltlich vollständig abgeschlossene und äußerlich so beschaffene Handschrift verstan den wird, die ohne Schwierigkeiten gelesen und in Satz gegeben werden kann. An und für sich ist die Bezeichnung »druckfertige Niederschrift« schonnicht glücklich gewählt; denn Druckerlaubnis kann immer nur auf Erzeugnisse der Setzerei erteilt werden, nachdem alle Satz- und sonstigen Fehler -aus dem Umbruch ent fernt find. Aber nicht einmal auf eine korrigierte Fahne hin kann ein Verfasser Druckerlaubnis geben. Die Druckerlaubnis sollte deshalb bei wissenschaftlichen Zeitschriften einzig und allein der Schriftleitung Vorbehalten bleiben, so daß ein Verfasser nach Kenntnisnahme und Prüfung der von der Schriftleitung vorgeschlagenen Abänderungen nur noch Satz crlaubnis für das Manuskript zu geben hat. Sollte 424 die Schriftleitung allerdings bei schwierigem Satz dem Ver fasser doch noch den abgesetzten Text (Umbruch) vorlegen, so dürfte dies nur mit der ausdrücklichen Bedingung zur Aus merzung von Satz- und sinnentstellenden Fehlern geschehen. Bei Einführung der Satzerlaubnis für den Verfasser würden aber auch gleichzeitig die Kosten für Umbruchkorrekturen, für Schmal- und Breilsatz und für Streichsatz erheblich eingeschränkt werden, weil die eigentliche Satzherstellung ganz ans Ende der Vorbereitungsarbeiten zur Drucklegung rückt. Doch nicht nur dem Verleger allein erwachsen aus einer derartigen Umstellung Vorteile; auch die Setzerei wird es be grüßen, wenn sie erstens saubere Manuskripte erhält ff. hierzu auch die Ausführung in der «Zeitschrift für Deutschlands Buch drucker und verwandte Gewerbe« Nr. 6 Bd. 45 (4833) S. 48: Mehr Zusammenarbeit im technischen Betriebes, und wenn sie zweitens den Satz nicht zwei-, dreimal und noch öfter hervor zunehmen braucht, ehe er druckreif ist -und endgültig von ihrem Arbeitsplatz verschwindet. Dazu kommt, daß nach Erteilung der Druckerlaubnis für -das gesamte Heft der Arbeitsplatz von jeg lichem Satz der betreffenden Zeitschrift frei ist, was die Über sichtlichkeit erhöht und zeitraubendes Suchen ausschließt. Praktische Ergebnisse. Bei den zu Anfang erwähnten Zeitschriften I bis III wurde die Satzerlaubnis für die Verfasser eingesührt. Der Anteil der Korrekturkosten an den Herstellungskosten hat sich dadurch wie folgt verringert: Zeitschrift I II III °/o °/° °/° Honorar 12,9 19.2 11.3 34,5 Abbildungen 11,5 9,1 10,3 Atzungen 5,7 8,2 Satz 15,9 33,7 28,5 0,8 Korrekturen 0,4 2,0 Papier 20,7 7,1 4,5 Druck 23,0 13,8 9,7 Buchbinder 9,9 4,7 2,6 Summe 100,0 100,0 100,0 Der Korrekturfaktor sank bei Zeitschrift l auf 2,8°/°, bei Zeitschrift II auf 5,8°/° und bei Zeitschrift III aus 2,9°/°. Das ist -immerhin ein befriedigender Erfolg. Doch wird es schwer sein, die Kosten für Korrekturen weiterhin so gering zu halten, wenn nicht alle Verleger an der Erziehung der Verfasser mithelfen. Solange die Satzerlaubnis nicht allgemein — zum mindesten -bei wissenschaftlichen Zeitschriften — eingesührt ist, wird der einzelne Verleger nur mit äußerster Anstrengung das durchzusctzen in der Lage fein, was ihm in Gemeinschaft mit -den übrigen Verlegern leicht fallen würde. Neugründung im Zettschriftenbuchhandel. Nus dem Kreise der Mitglieder des ReichKverdandes Deutscher Buch- und Zeitschriftenhändler im Verbandsbezirk Rheinland-West falen ist eine »Interessengemeinschaft deutscher Buch- und Z e i t s ch r i f t e n h ä n d l e r G. m. b. H.« mit dem Sitz lnDüsseldorf gegründet worden. Die Beweggründe, welche zur Gründung dieser Interessengemeinschaft geführt haben, sind in einer Denkschrift, verfaßt von dem Vorsitzenden des Aussichtsrats der Interessengemeinschaft Theodor Klein-Düsseldorf, nieder gelegt, aus der wir nachstehend einiges wiedergeben: Die Brüningsche Notverordnung vom 8. Dezember 1931 griff rücksichtslos in das deutsche Wirtschaftsleben ein. Zwangsweise wurden die Preise vieler Warengattungen herabgesetzt, und Gehälter und Löhne wurden gesenkt. Auch der Zeitschriftenhandel wurde von diesen Maßnahmen auf das empfindlichste getroffen, namentlich aber deshalb, weil der Verlag, der ebenfalls zu Preissenkungen gezwungen war, einen Teil seiner finanziellen Einbuße auf den Zeitschriften handel abwälzte. Das geschah in der Form der Erhebung eines so genannten Notzuschlages auf den Nettopreis der Versicherungszeit schristen. Um die Belastung des Zeitschriftenhandels durch den Notzuschlag, die von vornherein als schwer, ja als unerträglich erkannt wurde, so schnell wie möglich zu erleichtern oder ganz aufheben zu können, wurden von dem Verlage verschiedene Änderungen in den Versiche- rungsleistungen angestrebt, auf Versichernngsgebieten, in denen er
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