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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.12.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-12-22
- Erscheinungsdatum
- 22.12.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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^ 297, 22 Dezember 1908. Nichtamtlicher Teil. Deutsche Verlags-Anstalt in Ltuttgart. 14821 *Deutsche Revue 1909. Heft 1. 2 pro Quartal 6 I. H. W. Dictz Rachs. in Ltuttgart. 14820 Stadthagen: Die Novelle zur Gewerbeordnung vom Dezember 1908. 20 <Z. G. I. Göschen'sche Verlagshandlnng in Leipzig. II 1 *Kürschners Literaturkalender 1909. Geb. 8 G. Grote'sche Verlagsbuchhandlung in Berlin. 14819 *von Wildenbruch: Deutsches Neujahr 1909. 10 H. Verlagsbuchhandlung Carl Koncgen in Wien. 14818 Naturwissensch. Verlag in Godesberg. 14820 »I7n8sr6 ^Velt«. Lskt 1 u. I'olAS ä 40 Gerhard Stalling Verlag in Oldenburg i/Gr. 14818 2. ^uti. 2 §eb. 2^^ 75 o ^ ^ ^ Eugen Ltricn Verlag in Halle a. S. 14822 *Siegmund-Schultze: Zehn neue Kaiserfestpredigten. 2. Ausl. 1 ^ 50 Bercinsbuchhandlung u. Buchdruckerei in Innsbruck. 14815 Allitsch: Hilfstafel für Bau- und Maurermeister zur sofortigen Bestimmung der Abmessungen von einfach verstärkten ebenen Decken (Platten) und Rippendecken (Plattenbalken) im Eisenbeton. 50 H. Berlagsanstalt Benziger ä- Co. A.-G. in Cinsiedeln, Waldshut, Cöln a. Nh. 14816 Baumberger: Blaues Meer und schwarze Berge. 3. Ausl. 3 ^ 20 geb. 4 A. Zuckschwerdt in Weimar. 14818 *66il3As 2U 86^lU6i8 ill. ?08t- u. l'elvAr. Ilanäb. ^Villt6r-^.U8S. 1908/09. 31. Verbotene Druckschriften. Durch das rechtskräftige Urteil des Landgerichts Hierselbst vom 12. November 1908 ist dahin erkannt: Folgende Lieder, welche sich in dem im Berlage von J.B. Lange in Gnesen erschienenen Liederbuche »IViarn-nkn. pio8nslr «niatovv^eb äla, laäu ?ol8lri6AO« befinden: auf Seite 29 No. 23, auf Seite 69 No. 54, auf Seite 81 No. 65, auf Seite 111 No. 87, auf Seite 133 No. 100, auf Seite 185 No. 143, auf Seite 218 No. 169, sind unbrauchbar zu machen, ebenso die zu ihrer Herstellung bestimmten Platten und Formen. Gnesen, 15. Dezember 1908. (gez.) Der Erste Staatsanwalt. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 2966 vom 19. Dezember 1908.) Nichtamtlicher Teil. Statistik der deutschsprachigen buchhändlerischen Produktion. ' Nach den Halbjahrskalalogen wird alljährlich von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung die Zahl der Erscheinungen, »ach Wissenschaften gegliedert, sestgestellt. Es war aber bisher nicht möglich, zu ersehen, welchen Anteil an dieser Produktion das Deutsche Reich allein hat und welcher auf Österreich- Ungarn und die Schweiz entfällt. Nach bestimmten Richt linien hat die Geschäftsstelle des Börsenvereins auf Grund des täglichen Neuigkeiten-Verzeichnisses des Börsenblatts vom 1. Juli 1907 bis 30. Juni 1908 und des Sperling'schen Zeitschriften - Adreßbuchs eine Statistik aufgestellt, die wir hiermit veröffentlichen. Die gesamte Produktion an Büchern und Zeitschriften in der Zeit vom I. Juli 1907 bis 30. Juni 1908 erreichte die Zahl 35 780. Die einzelnen Staaten sind daran wie folgt beteiligt: Deutsches Reich 30 718 Österreich-Ungarn 3 737 Schweiz 1132 die übrigen 193 Werke und Zeitschriften entstammen dem sonstigen Auslande. An den 30 718 literarischen Erscheinungen des Deutschen Reiches sind beteiligt: Preußen mit 14 379 Sachsen mit 7 460 Bayern mit 2 538 Württemberg mit 2 422 und das sonstige Deutschland mit 3 921 30 718 Zu interessanten Vergleichen bietet die Produktion der einzelnen Städte Anlaß, von der wir nennen: Berlin 7775 Leipzig 6070 Wien 2854 Stuttgart 1832 München 1505 Börsenblatt sltr den Deutschen Buchhandel. 76. Jahrgang. Anzeigen Aufträge und Anzeigen-Steuer. <Bgl. Nr. 293 d. Bl.j Herr Justizrat vr. Fuld, Mainz, kommt in seinen in Nr. 293 d. Bl. vom 17. Dezember 1908 veröffentlichten Ausführungen zu dem Resultat, daß der Verleger beim Ab schluß eines Insertions-Auftrages einen ausdrücklichen Vor behalt mit dem Inserenten vereinbaren müsse, wenn er sich die Abwälzung der Steuer auf den letzteren sichern wolle. Er begründet seinen Standpunkt damit, daß .kein Zweifel darüber bestehen könne, daß die etwa zur Einführung ge langende Steuer diejenigen Inserate nicht ausnehme, die auf Grund älterer Insertions-Aufträge noch veröffentlicht werden-. Jedes Inserat werde vielmehr steuerpflichtig sein, das nach dem Tage des Inkrafttretens des Gesetzes veröffentlicht werde. Diese Annahme ist durch den vorliegenden Gesetzentwurf ausdrücklich widerlegt. Denn in Z 12 heißt es: -Die Steuer für Einrückungen ist mit der Annahme der Einrückung zur Aufnahme fällig.- Es er scheint somit ausgeschlossen, daß von dem Gesetz Aufträge, die vor dessen Inkrafttreten zur Aufnahme angenommen worden sind, getroffen werden können; wenigstens gibt es für eine derartig rückwirkende Kraft eines Steuergesetzes keinen Präzedenzfall. Herr vr. Fuld hält es für ebensowenig zweifelhaft, daß »der Verleger nicht befugt ist, nachträglich den Jnser- lionspreis um den Betrag der Steuer zu erhöhen, dies um so weniger, als der Gesetzgeber sich mit der Steuer nicht sowohl an den Inserenten, als vielmehr an den Zeitungs- verleger selbst wendet«. Auch diese Schlußfolgerung steht im Widerspruch mit dem Gesetzentwurf, dessen tz 11 lautet: »Schuldner der Anzeigensteucr ist derjenige, welcher die Einrückung oder die Verbreitung der Anzeige veran laßt (der Anzeigende)-. Meines Erachtens läßt sich aus dem Gesetz zweifelsfrei ein genügender Rechtsgrund herleiten, der den Verleger zur Erhöhung des vereinbarten Jnsertionspreiscs um de» Betrag der Steuer berechtigt. Es geht sowohl aus dem Entwurf wie auch ganz besonders aus der »Begründung zum Ent- 1928
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