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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.11.1839
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1839-11-29
- Erscheinungsdatum
- 29.11.1839
- Sprache
- Deutsch
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2637 104 2638 den und ausliefern lassen. Dieses erklären wir zugleich allen jenen Handlungen (ohne Ausnahme), welche sich noch künftig der Weinheim-Frankfurter neuen Com missions-Ordnung anschließen. Alle Disponenden werden bei diesen Handlungen zur k. O.-M. verbelen, damit die Fl.- u. Kr.-Rechnung rein ab geschlossen werden kann. Augsburg, am 15. Nov. 1839. Matth. Aicgcr'sche Buchhandlung. 'Roümann'sche Buchhandlung. (6438.) Nöthige Erklärung. Nach den Bemerkungen zu unserem, ohne unsere Bewilligung abgedruckten Briefe in dem „Versuch ei nes Verzeichnisses deutscher Buchhandlungsge- hülfen, Frankfurt und Leipzig 1839. Preis 8-(. netto," möchte es scheinen, als hätten wir der „Expedition dieses Ver suches" eine Abschrift ihres Briefes an uns vorenthalten. Dem war aber nicht so. Die Expedition hat nie eine Abschrift verlangt, die ihr auch nicht verweigert worden wäre, und noch jeden Angenblick zu Diensten steht. Um nun einerseits, wie cs scheint, dem Wunsche genann ter „Expedition" zu genügen, und andererseits den gewiß zahlreichen Besitzern des „Versuches" ein zu unserm Briefe nothwendiges und überdies interessantes Aktenstück zu verschaf fen, schlagen wir der Expedition des Versuches vor, ihr Schreiben den Besitzern ihres Versuches nachträglich (versteht sich gratis) zuzusendcn, wodurch die Empfänger unter andern die ihnen bis jetzt noch unbekannte, aber sicherlich nicht wenig angenehme Neuigkeit erfahren werden, daß die Expedition aus Furcht vor „prahlerischer Anmaßung" (wie sie sich in ihrem Schreiben an uns ausdrückt) es in ihren ge druckten Circulairen unterließ, bekannt zu machen, daß dieses „Verzeichniß deutscher Buchhandlungsgehülfen" nicht aus eitler Gewinnsucht (wie wohl manche glauben möchten) son dern zu „einem gemeinnützigen Zweck" unternommen sei *). Die löbliche Expedition wird gewiß entschuldigen, daß wir bei der für uns nothwendigen Anzeige, obgleich ohne ihre Bewilligung (sie erlaube uns dies kleine Vergeltungsrecht) diese erfreuliche Mitlheilung zur allgemeinen Kunde der geehr ten Abnehmer ihres Versuches brachten, ehe sie es wohl beab sichtigt haben mochte. Sollte übrigens unser Schweigen auf den Brief der Ex pedition nicht auch als Erwiederung gelten können — nach dem Sprüchwort „Keine Antwort ist auch eine." Da einige Gehülfen, die unsere Erklärung mitunterschrie ben, nicht mehr am hiesigen Orte sind, so können wir nur unterzeichnen Mehre Buchhandlungsgehülfen in Stuttgart. November 1839. -) Wie weit diese Gemeinnützigkeit geht, ist nicht gesagt. s643S j Den verehelichen Süddeutschen und Rheinischen Handlungen zur Nachricht, daß ich mit Vergnügen dem Vereine beitrete, alle Beischlüsse frachtfrei Frankfurt zu em pfangen und zu liefern, weshalb diejenigen Hand lungen, die zudem gleichen Verfahren nicht geneigt sind, alles für mich Bestimmte, vom 1. Januar 1840 ab, über Leipzig senden wollen. Meinen Commissionair, die Lobt- Hermann'- sche Buchhandlung in Frankfurt, werde ich ersuchen, Nichts anzunehmen, worauf eine Nachnahme haftet. Wesel, den 12. November 1839. I. Lage!. siuio.j Unziemliches und unangemessenes Verfahren. Herr I. D. Saucrländer in Frankfurt a. M. will laut Börsenblatt 102 in der bei uns erschienenen Schrift ! „Neues schnellwirkendes Haarverlilgungsmittel" eine» Nach- j druck des (einigen über das „Calciumsulfhydrat" gefunden ^ haben. Das ist mit Gunst eine Lüge. Wir haben bei An kauf des Manuskripts jener Broschüre von der Existenz einer ähnlichen keine Ahnung gehabt, und man braucht in der ^ Lhat nur im Börsenblatt 102 selbst nachzulesen, welchcrgestalt dort jene Anklage motivixt, und vom Kläger selbst die we sentlichen Verschiedenheiten beider Schriften hervorgchobcn werden, um uns jedes Widerspruchs zu überhebcn. Gesetzt aber, jene Beschuldigung sei gegründet, so hätte es doch Hrn. I. D. Sauerländer jedenfalls besser angestanden, uns zu vörderst von dem vermeintlichen Nachdrucke in Kenntniß zu setzen, wo wir dann nach erlangter Uebcrzeugung des uns ! vom Autor gespielten Streichs sofort die sämmtlichcn versand ten Exempl.i eingezogen und an Letzterem unfern Regreß ge- ! nommen haben würden. Statt dessen hat jedoch Hrn. I. D. Sauerländer beliebt, brevi manu und ohne alle vorherige Mittheilung auf offenen Markt hinzutretcn, und seine Be schuldigung in die Buchhändler-Welt hinein zu schreien. Um ihm daher den schicklichern und genügender» Weg für ähnliche Fälle zu zeigen, fordern wir ihn hiermit noch ex post, auf, uns den Beweis, daß die bei uns erschienene Schrift ein Nachdruck der (einigen sei, vorzulege», und wenn er die sen überzeugend zu führen vermag, sich unsrerseits aller der Schritte zu gewärtigen, welche zu unserer und seiner Genugthuung die allein geeigneten und rechtlichen Männern würdigen sein möchten. Verlagscomptoir in Grimma. (6411.) 8L" Nachdrucks-Lüge. (Nachträglich eingegangen.) Wir haben in unserer Entgegnung auf die Erklärung des Herrn I. D. Saucrländer in 102 d. Bl., daß die von uns verlegte Schrift „ein neues unschädliches Mittel -c." ein Nachdruck des Werkes über „das Calciumsulshydrat" sei, diese Behauptung eine Lüge genannt, und dies, insoweit uns dieser Vorwurf unmittelbar treffen konnte, auch genügend bewiesen. Hier noch ein zweiter nachträglicher Beweis! — Am heutigen Lage erhärtete der Vers, jener Schrift, Hr. vr. D., in Gegenwart zweier Zeugen eidlich, daß er „die Böttcher'sche Schrift bis diesen Augenblick weder gekannt noch zu Gesicht bekommen, wohl aber seine Beschreibung jenes technischen Verfahrens nach den in dem Dingler'schen Journale darüber gegebenen Mittheilun- gcn zum gemeinen Besten vcrabfaßt und veröffentlicht habe, was, da das fragliche Verfahren nicht patentirt worden, wohl unverfänglich sei." Eine sofort eingestellte Vergleichung bestätigte dieses Ansühren, und wir fordern demgemäß Hrn. I. D- Sauerländcr hierdurch auf, seine voreilige Verun glimpfung unserer Firma öffentlich zu widerrufen, und sich, salls unsere Schrift dessenungeachtet sich als indirecter Auszug des bei ihm erschienenen größer» Werksauswiese, dar über mit uns auf angemessene und beiden Theilen würdige Weise zu verständigen, widrigensfalls wir ihn wegen injurieu- ser Beleidigung unserer Firma gerichtlich belangen, und den Erfolg seiner Zeit durch dies Blatt veröffentlichen werden. Grimma, d. 25. Nov.1839. Verlagscomptoir daselbst. (6442.) l-itliocliromirte Liläor. Als Antwort auf mehrseitige Anfragen zeige ich hiermit an, daß ich außer den in meinen Katalogen verzeichnet«» Blät tern auch außerdem jedes beliebige Blatt in kürzester Frist und zu den billigsten Preisen liefere. — Auch übernehme ich schwarze Blätter zum Lithochromiren gegen bil lige Berechnung. —
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