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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.04.1915
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- 1915-04-28
- Erscheinungsdatum
- 28.04.1915
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- Deutsch
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si 96, 28. April 1915. Redaktioneller Teil. Systematische Übersicht der literarischen Erscheinungen des deutschen Buchhandels im Jahre 1914. Mitgeicilt von der I. C. Hinrtchs'schen Buchhandlung in Leipzig. Wissenschaft 1914 l.Halbj Anzahl 1914 Il.Yalbj. er Titel 1914 Sa. 1913 1. Allgem. Bibliographie, Bi bliothekswesen, Enzyklopä- dien,Gesamtmerke, Sammel werke, Schriften gelehrter Gesellschaften, Universitäts- Wesen 267 112 379 494 2. Theologie 1343 1174 2517 2683 3. Rechts- und Staatswissen- schafi 1861 1189 3050 3358 4. Heilwissenschafl .... 1156 612 1768 1972 5. Naturwissenschaft, Mathe matik 1014 543 1557 1953 6. Philosophie, Theosophie . 379 203 582 699 7. Erziehung und Unterricht, Jugendschriften .... 2498 1654 4152 5429 8. Sprach- und Literatur wissenschaft 1159 648 1807 2304 9. Geschichte 780 395 1175 1705 10. Erdbeschreibung, Karlen . 838 655 1493 1450 11. Kriegswissenschaft . . . 334 353 687 673 12. Handel, Gewerbe, Ver- kehrswesen 1329 606 1935 2346 13. Bau- und Ingenieur- Wissenschaft 670 286 956 1217 14. Haus-, Land- und Forst wirtschaft 561 332 893 1066 15. Schöne Literatur (Theater stücke; Volkserzählungen) . 2487 1767 4254 5319 16. Kunst 566 266 832 1051 17. Adreßbücher, Kalender und Jahrbücher 107 465 572 643 18. Verschiedenes 372 327 699 716 Insgesamt 17721 11587 29308 35078 Zum Neisebüchergeschäft. Wieder stehen wir vor der Reisezeit, die im vergangenen Jahre durch die mit Kriegsausbruch einsetzende Mobilmachung ein so jähes Ende fand. Wenn auch der Bölkerfrieden noch in weiter Ferne zu liegen scheint, so haben wir doch alle Ursache, mit Vertrauen der Entwicklung der Dinge entgegenzusehen. Dank der Tapferkeit unserer Streiter zu Wasser und zu Lande ist der heimische Herd von den Schrecken des Krieges bis auf geringe Ausnahmen verschont geblieben. Das Wirtschaftsleben konnte sich unter diesen Umständen neu organisieren und läßt heute irgend welche innere Schwierigkeiten ausgeschlossen erscheinen. Infolge dessen dürfen sich auch die Bäder und Aommersrischen wieder auf den Besuch der Erholungsbedürftigen rüsten. Warum auch nicht? Ist doch das Reisen und das Erholungsbedürsnis zu einem wesent lichen Faktor in unserem Wirtschaftsleben geworden, dessen Er haltung wir uns ebenso angelegen sein lassen müssen, wie jeden anderen. Zudem liegt ein banger, ereignisvoller Winter hinter uns, der starke Anforderungen an unsere Nerven stellte. Nicht allein der Kranke braucht wie sonst Heilung, der Stubenarbeiter Erholung in freier Luft, wir alle fühlen das Bedürfnis, einmal, wenn auch nur auf kurze Zeit, abseits des Kriegslärms in der Stille und Schönheit der Natur Abspannung der Nerven zu suchen. Der Frühling und Sommer dürften uns also, wenn auch in beschränktem Umsange, den Reise- und Bäderverkehr wieder bringen. Wir Buchhändler müssen uns demnach wie sonst auf das Reisebüchergeschäst einrichtcn, zumal viele Leute schon lange vor Beginn ihrer Reise oder ihres Erholungsurlaubes Pläne zu schmieden pflegen und dazu des Reiseführers bedürfen. Mit der bloßen Lagerergänzung ist es diesmal leider nicht getan. Wir leben im Kriege, der uns die sorgfältigste Beachtung vaterländischer Pflichten und die peinlichste Wahrnehmung vater ländischer Interessen auferlegt. Es ist sehr leicht möglich, daß der Ring von Feinden, der uns umgibt, aus unseren mit deutscher Sorgfalt und Gründlichkeit bearbeiteten Reiseführern und Karten für sich Nutzen zu ziehen sucht. Wenn demnach, wie es jetzt ge schieht, die zuständigen Militärbehörden dem Reisebüchervcrkaus gewisse Beschränkungen auserlegen, so wird der Buchhandel die chm daraus erwachsenden Nachteile als eine selbstverständliche vaterländische Pslicht aus sich nehmen. Er wird es sich angelegen sein lassen, die Verfügungen des Kriegsministeriums, die den Verkauf, Vertrieb und die Verwendung von Wegekarten, Lage plänen, Panoramen und Führern für gewisse Gebiete zur Siche rung der Grenzen verbieten, aufs genaueste zu befolgen, anderer seits aber auch bemüht sein, das Vertrauen seiner Kundschaft nicht durch übertriebene Ängstlichkeit beim Verkauf zu enttäuschen. Zu diesem Zwecke ist aber nötig, daß er sich nicht darüber im Zweifel befindet, was er verkaufen darf und was nicht. Wie wir aus Anzeigen ersehen können, haben die Verleger be reits entsprechende Weisungen bekommen; so haben die Firmen Bibliographisches Institut (Expedition von Meyers Reisebüchern) in Leipzig und Albert Goldschmidt in Berlin bekanntgegeben, welche Führer aus ihren Kollektionen unter das Verbot fallen und welche nicht. Hier ist der Sortimenter im Bilde und weiß, was er zu tun und zu lassen hat. Diese von den Ver legern selbst stammenden Zusammenstellungen beruhen aus den allgemeinen Grundzügen der kriegsministeriellen Anweisung, die ihnen mitgeteilt worden und die dieser Tage auch durch die Tages presse gegangen ist. Dieser Erlaß, der den Vertrieb von Reise führern und Karten endgültig regeln soll, ergibt jedoch in seiner Anwendung aus die vorhandenen Bücher und Karten für die buchhändlerische Praxis mancherlei Schwierigkeiten, weil aus ihm in vielen Fällen nicht mit der wünschenswerten Klarheit zu ersehen ist, welche Führer und Karten verboten und welche sür den Verkauf sreigegeben sind. Für das Inland gilt der Grund satz, daß alle Karten und Führer von Gebieten und Orten inner halb einer von den Grenzen entfernten Zone von 100 Kilometern nicht verlaust und verwendet werden dürsen. Im einzelnen ergibt sich das folgende Bild. Es bleiben die Führer, Karten, Pläne usw. vom Verlaus ausgeschlossen Ostpreußen Westpreußen Posen Pommern Mecklenburg-Schwerin Mecklenburg-Strelitz Schleswig-Holstein Lüneburger Heide Rhein und Rheingebiete Lüneburger Heide Vogesen teilweise verboten Riesengebirge Schwarzwald Schweiz Norwegen Schweden Dänemark Niederlande frei Bodensee Bahr. Alpen Fränkische Schweiz Fichtelgebirge Bayrischer Wald Böhmer Wald Erzgebirge Sächsische Schweiz Harz und Kysshäuser Wesergebirge Teutoburger Wald Thüringen Rhön Spessart Taunus Odenwald. Hierbei ist zu bemerken, daß sich das teilweise Verbot der Führer und Karten des Riesengebirges auf die östlichen und süd östlichen Zngangswege, das der Schwarzwaldführer vornehmlich aus die badischen Teile dieses Gebirges erstreckt. Die Reiseführer durch die Schweiz, Schweden, Norwegen, Dänemark und Nieder lande bleiben für den Verkauf frei, soweit sie nicht Angaben über die Zugangswege enthalten. Die Verordnung ist jedoch zu allgemein gehalten, als daß zweifelhafte Grenzsälle da 641
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