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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.11.1839
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 19.11.1839
- Sprache
- Deutsch
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2517 101 2518 können, werden sich, wie auch der citirte tz. XIX. deutlich an die Hand giebt, in der Regel auf die im concretcn Falle allerdings nicht selten schwierige Frage zu beschränken haben, ob an sich ein wirklicher Nachdruck vorliege; ob dagegen, so fern dieses ausgemacht ist, die gesetzlichen Folgen des Nach drucks und die darauf bezüglichen provisorischen Verfü gungen sich geltend machen können, darüber kann in Sach- scn kein Zweifel entstehen. Endlich erlaube ich mir noch darauf aufmerksam zu machen, wie sehr das Interesse des Sächsischen Buchhandels es erfordert, daß die Verwei sung der betreffenden Anträge an die Gerichtsbehörde nur in den Fällen, wo wirklich überwiegende Bedenken cntgegenstehen, ausgesprochen werde. Die provisorischen Verfügungen der Preßpolizeibehörden sollen dazu dienen, die Rechte und Interessen der bei der unternommenen Ver letzung des literarischen Eigenthums Betheiligten sicher zu stellen. Es soll dadurch der einstweilige Vertrieb der Er zeugnisse des Nachdrucks gehemmt und so bewirkt werden, daß, wenn der Berechtigte die definitive Anerkennung seines Rechtes auf dem Wege des EivilpcocesseS erstritten, ihm die Erreichung seines Zweckes nicht vereitelt dastehe durch den inzwischen fortgesetzten Debit der aus der Nachdrucksprcsse hervorgcgangcnen Schriften. Wird dagegen dem in seinem Rechte Verletzten der provisorische Schutz wider den Nachdruck vorenthalten, so wird ihm in seltenen Fällen der Sieg im Proceßwege, auf welchen er verwiesen, etwas nützen, der Nachdrucker hat im Laufe des Processcs Gele genheit gehabt, seine Auflage abzusetzcn und der Berechtigte beginnt von neuem einen Proceß um — seine Tchnden- ansprüche auszuführen. Der wesentliche und dem verletzten Verlagseigenthümec sein Recht wirklich bewahrende Schutz gegen den Nachdruck liegt also hauptsächlich in den gesetzlich vorgeschriebencn provisorischen Verfügungen, und darum erheischt es die Pflicht der zu Handhabung jenes Schutzes berufenen Preßpolizeibehörden, sich dieser Verfügungen nur bei cntgegenstehcnden überwiegenden Bedenken zu ent halten. Wenn aber dergleichen, wie ich oben ausgeführt, im vorliegenden Falle nicht cxistiren, so sehe ich mich gcnöthigt, gegen die von E. E. Hvchw. Magistrat ausgesprochene Verweisung meines Antrags an die Gerichtsbehörde hiermit dl ecnrs zu ergreifen, und glaube von der für das Interesse des Sächsischen Buchhandels stets regen Sorgfalt der Höhcrn Behörde erwarten zu dürfen, daß meinem Anträge Statt zu geben beschlossen werde. Mit größter Hochachtung beharrend. Leipzig, den 20. Sept. 1839. (Schluß folgt.) Verantwortlicher Redacteur: 3. C. Stadler. B e k a n n t m Bücher, Musikalien u. s. w. unter der Presse. s6I3v.j Neues Schweizerisches Taschenbuch. Zum Besten der W as s e rb es ch äd i g ten in der Schweiz wird demnächst in unserem Verlage erscheinen: Die Weihnachtsgabe. Ein poetisches Taschenbuch für 1840, herausgegebcn von A. L. grohlich, Ivilh. Ivackcrnagel, 1 R. Sagenbuch. Mit Beiträgen von Mehreren. Preis auf milchweißem Druckp. 1^ 8-(., auf feinstem Velin mit Goldschnitt 2 Wir können dieses Taschenbuch nur auf feste Rechnung versenden, und bitten, uns Ihre etwaigen Bestellungen baldigst zugehen zu lassen. Noch glauben wir bemerken zu sollen, daß, da für 1840 keine Alpenrosen erscheinen, die Weihnachtsgabe gewissermaßen an ihre Stelle tritt. Basel, 7. Novbr. 1839. Schwcighauser'sche Buchhandlung. s6I31,jj Am 20. Dccember erscheint bei uns mit Eigen thumsrecht: HisIbcrA, 8., gr. Xocturno k. Isssiio. Oe. 35. 16 As. Ootrauer, 3. 3. k., tägliche Ltuclieu kür Violoucell- 8p>ieier. 2-/). Alle eingehenden Bestellungen werden an einem Lage gleichzeitig crpedirt. Hamburg und Leipzig. Schuberth L Lomp. a ch u rr g e ii. (6132.) Schlller's Leben von Hoffmeister in 1 Band, Taschen-Ausgabe. Unsere Herren College« benachrichtigen wir hiermit, daß wir schon längst mit Herrn Direktor Hoffmeister die Ue- bereinkunft getroffen haben, nach der Vollendung seines grö ßeren Werkes über Schiller — das die Familie des Dichters als ein ihres Vaters würdiges literarisches Mo nument anerkennt und hochschätzt — ein kleineres in Linen Band zusammengedrängteo folgen zu lassen. Dasselbe ist für das größere Pu^ blikum bestimmt, und soll ein klares, seelenvol' lcs Bild von Schiller liefern, in der edelsten, reinsten Form, zugleich ganz faßlich und po pulär und doch auch dem reifen Geiste nicht un schmackhaft. Diese Schrift erscheint zuverlässig im Laufe des nächsten Jahres, elegant ausgestattet, im Schiller-Format und zu niederem Preise. Gustav Schwab schließt in den Heidelberger Jahrbü chern 1839, Nr. 40. 41 seine Recension über Hoffmeister's größere Schrift also: „Mit Ungeduld sehen wir dem Abschlüsse eines Werkes entgegen, das, wie keines vor ihm, durch das ausgesprochene Lob, wie den in dem Lobe selbst leise mit enthaltenen Tadel uns Deutschen in der geistvollsten und wahrhaftesten Darstellung begreiflich macht, warum Schiller durch seinen Charakter, wie durch seine Kunst, durch sein Streben, wie durch seine Leistungen, durch seine Vollkommenheiten wie durch seine Mängel der unvergleichliche Heros seiner Nation ist." ip. Balz'sche Buchhandlung in Stuttgart.
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