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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.10.1932
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1932-10-08
- Erscheinungsdatum
- 08.10.1932
- Sprache
- Deutsch
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X- 23k, 8. Oktober 1932. Redallioneller Teil. Bürsenklatt f. d. DtschnBuchhanLel^ des B.V. ernannten Herren (bzw. deren Stellvertretern), sowie einem von dem zur Kreditgabe 'aufgeforderten Kommissionär ent sandten Vertreter. Diese aus drei Herren bestehende Kredit-Kommission hat die vorliegenden Gesuche »kommissionärweise« zu bearbeiten, so das; der Vertreter jedes Kommissionsgeschäftes, der jeweilig nur bei der Beratung der seine Firma betreffenden Fälle mitzuwirken hat, tunlichst schnell seine Anträge erledigt erhält. Ein Kreditgesuch gilt zu den in diesem Vertrage festgelegten Bedingungen dann als genehmigt, wenn mindestens ein Ver treter des B.V. und der Vertreter des betr. Kommissionärs zu stimmt. Der bctrcsfende Kommissionär hat sodann das genehmigte Kreditgesuch nebst den dazugehörigen, auf seine Firma ausge stellten Sicherungen in Verwahrung zu nehmen. Er hat das über die genehmigte Kreditsumme lautende Akzept vom Kredit nehmer einzuholen, dem B.V. zur Girierung vorzulegen, es so dann zum Diskont zu übernehmen und dem Kreditnehmer den Gegenwert nach Abzug von Zinsen und Provision zukommen zu lassen. Er hat weiter dem Kreditnehmer gegenüber die Ver buchung und Abrechnung sowie alle weitere Korrespondenz und die Abwicklung des ganzen Kreditgeschäftes einschließlich einer etwaigen Prolongation, insbesondere auch gegebenenfalls den Einzug der Sicherheiten durchzuführen. In der gleichen Weise wie ein ursprüngliches Kreditgesuch sind seitens der Kredit-Kommission auch die vorliegenden Pro- longationswünschc, oder die zu einem späteren Zeitpunkt er neuerten Gesuche, soweit beide gemäß 8 2 zulässig sind, zu be handeln. 8 S. Honoriert der Kreditnehmer einen der für den Sonderkredit gegebenen Wechsel bzw. eine gemäß § 2 erfolgte Prolongation nicht ordnungsgemäß, so hat der den Kredit gebende Kommissio när den Wechsel seinerseits einzulösen. Der B.V. ist in diesem Falle verpflichtet, ihm für die Einlösung zunächst — spätere Abrechnung Vorbehalten — SO ^ des Wechselbetrages in bar zur Verfügung zu stellen. Der Kommissionär ist verpflichtet, sodann unverzüglich die Verwertung und den Einzug der von dem Kreditnehmer gewähr ten Sicherheiten zu betreiben und der Kredit-Kommission des B.V. auf Wunsch Bericht über die jeweilige Sachlage, gegebenen falls unter Vorlage sämtlicher Unterlagen, zu erstatten. Etwaige Ratschläge oder Wünsche der Kredit-Kommission sind von dem den Einzug der Sicherheiten betreibenden Kom missionär tunlichst und pflichtgemäß zu beachten. Die Einstellung eines als erfolglos zu betrachtenden Ein zugsverfahrens kann nach Berichterstattung seitens des betr. Kommissionärs an die Kredit-Kommission von dieser mit ein facher Stimmenmehrheit beschlossen werden. Nach Abschluß oder Einstellung des Einzugsverfahrens hat der Kommissionär über den betr. einzelnen Kreditfall dem B.V. Rechnung zu legen und ihm denjenigen Betrag zurückzuzahlen, den der B.V. aus der Differenz zwischen der von ihm bereits nach 8 s Abs. 1 geleisteten soprozentigen Zuzahlung zur Wechsel einlösung und der gemäß K I Punkt b übernommenen Garantie etwa zu beanspruchen hat. Zinsen für solch« zu hohen Vorausleistungen stehen dem B.V. nicht zu, dagegen darf der Kommissionär dem B.V. weder Spesen für die von ihm geleistete Arbeit des Kredit- und Ein- zugsvcrfahrens, noch Zinsen für die nicht durch Zahlung des B.V. gemäß 8 9 Abs. 1 gedeckte Hälfte der Forderung berechnen. An etwaigen beim Kredit- oder Einzugsverfahren entstehenden Anwalts- oder Gerichtskosten ist der B.V. jedoch mit SO A be teiligt. 8 E Der B.V. ist verpflichtet, genau Buch zu führen: a) über die von ihm für diese Sonderkredite girierten Wechsel; b) über seine Inanspruchnahme hieraus durch die einzelnen Kommissionäre gemäß 8 5 Abs. l; e) über die sich nach 8 5 Abs. S und 6 später ergebenden Abrechnungen mit den einzelnen Kommissionären. Die gleiche Verpflichtung zu dieser Buchsührung trifft jeden einzelnen Kommissionär. Dis Buchführung des B.V. ist »kommissionärweise« einzu richten. Möglichst monatlich hat eine Abstimmung zwischen der Buchführung des B.V. und der der einzelnen Kommissionäre stattzufindcn. 8 7. Dieser Vertrag kann von jedem der beiden Vertragschließen den jederzeit, jedoch nicht vor dem 3l. Dezember 1933, täglich fristlos gekündigt werden. Die Kündigung hat im eingeschrie benen Briefe zu ersolgen. Nach Eingang einer solchen Kündigung können neue Sonderkredite auf Grund dieses Vertrages nicht mehr bewilligt werden. Die Abwicklung der laufenden Sonderkreditc hat jedoch sinngemäß nach den Bestimmungen dieses Vertrages weiter zu erfolgen, insbesondere darf die Kredit-Kommission vor erfolgter Abwicklung der alten Sonderkredite ihre Tätigkeit nicht ein stellen. 8 8. Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald der Vorstand des V.L.K. dem Vorstande des B.V. im eingeschriebenen Briese mit geteilt hat, welche Mitglieder des V.L.K. diesem Vertrage auch einzeln beigetreten sind. Insoweit Mitglieder des V.L.K. diesem Vertrage nicht beitreten, können sie auf die Bürgschaftsleistung des B.V. aus diesem Vertrage keinen Anspruch erheben. Leipzig, den 1932. Streng vertraulich! Eilt! Firma Formblatt Anlage 1 Kreditgesuch Kommissionsgeschäft Leipzig I. Ich beantrage hierdurch, mir einen Sonderkredit in Höhe von RM ') nach den über Sonderkredite zwischen Börsenverein der Deut schen Buchhändler zu Leipzig und dem Verein Leipziger Kom missionäre zu Leipzig getroffenen Vereinbarungen beschaffen zu wollen. Ich beantrage eine Laujdauer des Kredits bis zum ') und bin bereit, mein Akzept zur Verfügung zu stellen. II. Mein Umsatz aus Bar- und Rechnungsverkäufen im letzten Wirtschaftsjahre svom bis > be trug wie ich hiermit an Eides statt versichere, mehr als das Hundcrtsache des nachgesuchten Sondcrkredites, also mehr als RM III. Zur Sicherstellung des von mir bei Ihne» beantragten Son- dcrkredits mache ich Ihnen folgende Vorschläge:') Ort und Datum Unterschrift Bekanntmachung der Geschäftsstelle Betr.: Krcdithilse. Gemäß § 8 des zwischen dem Verein Leipziger Kommissio näre und dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler abge schlossenen Vertrages hat der Vorstand des Vereins Leipziger Kommissionäre dem Vorstand des Börsenvereins folgende Fir men bekanntgegeben, welche dem Vertrag einzeln beigetrcten sind: Gustav Brauns, F. A. Brockhaus, Breitkopf L Härtel, Carl Cnobloch, ') Höchftbetrag vom Umsatz des letzte» Wirtschaftsjahres und nicht mehr als RR lüvv.— Mindestbetrag RM IM.—. Zinsen und Provision werden bei Auszahlung der Kreditsumme abgezogen. °> Höchstdauer 3 Monate. ') Für den Kall, daß Außenstände als Sicherung abgetreten werben sollen, sind noch die Anlagen II und III auszusllllen. Es diirsen nur gute Außenstände abgetreten werden, deren Nennwert mindestens bas Doppelte der beantragten Kreditsumme betragen muß. 731
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