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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.10.1932
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1932-10-08
- Erscheinungsdatum
- 08.10.1932
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- Deutsch
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236, 8. Oktober 1932. Redaktioneller Teil. In der Mehrzahl der Fälle wird es sich um die stille Abtretung von Außenständen handeln, wobei nur gute Außenstände in Einzelbeträgen von nicht unter RM 3 0.—, die frei vonRechtenDritter, also nicht verpfändet oder bereits -abgetreten und nicht älter als sechs Monate sind, in Frage kommen. Für den juristi schen Akt der Abtretung ist die Ausfüllung der Formblätter II und III notwendig. Einzelheiten ergeben sich aus den Form blättern, die aber zur Raumersparnis hier nicht mit abgedruckt werden. Das Kreditgesuch geht vom Kommissionär an die bei der Geschäftsstelle des Börsenoereins in Leipzig eingesetzte Kredit- kommission, die täglich erreichbar ist. Die Ablehnung eines Gesuchs erfolgt ohne Angabe von Gründen. Maßgeblich für die Entscheidung ist, daß die Verhältnisse des Kreditnehmers als gesund anzusprechen find und daß ausreichende Sicherheiten an- geboten werden. Wünsche auf eine einmalige Teilprolongation werden wie neue Kreditgesuche behandelt. Nach Abwicklung eines Kredites muß eine angemessene Zeit vergehen, ehe ein neuer Überbrückungskredit beansprucht werden kann, um die Kredit- Hilfe möglichst weiten Kreisen des Buchhandels zugänglich zu machen. Bei Beantragung des Kredites in der vorgeschriebcneu Form kann im allgemeinen damit gerechnet werden, daß im Falle der Genehmigung durch die Kreditkommission innerhalb drei Tagen nach Eintreffen des Gesuchs in Leipzig über den ge wünschten Betrag verfügt werden kann, sofern der Kreditnehmer den Antrag formgerecht einreicht und das Akzept gleichzeitig beisügt. Sollte die Kredithilfe sich als segensreich erweisen, so ist die Möglichkeit des Ausbaus nach verschiedenen Richtungen gegeben. Insbesondere bestehen Möglichkeiten, die Höhe des Dellredere- fonds des Börsenvereins durch Beiträge von anderen buch händlerischen Organisationen zu erweitern. Auch hierüber sind bereits Erhebungen angestellt worden. Doch muß zunächst die Entwicklung der »Kredithilse« in dem jetzigen Umfange abge wartet werden. Abschließend ist nochmals darauf hinzuweisen, daß es sich um ein Hilsswerk zur Beseitigung vorübergehender Schwierigkeiten handelt. Es kann nur dort in Tätigkeit treten, wo bei gesunden geschäftlichen Verhältnissen nach ordnungs gemäßen kaufmännischen Grundsätzen eine Kredithilse geboten erscheint. In solchen Fällen möge die neue Organisation dazu beitragen, die Erstarrung zu lösen, unter der wir jetzt alle leiden, und die geschäftliche Initiative des einzelnen zum Wohle des Gesamtbuchhandels zu beleben. Zwischen 1. dem Börsenverein der Deutschen -Buchhändler zu Leipzig (im folgenden B.B. genannt) und 2. dem Verein Leipziger Kommissionäre zu Leipzig (im folgenden V.L.K. genannt) wird folgender Vertrag geschlossen. 8 l. Zwecks Linderung der zur Zeit bestehenden Kreditnot im Buchhandel erklärt sich der V.L.K. namens seiner Mitglieder bereit, durch diese (im Rahmen der finanziellen Möglich keiten des einzelnen Mitgliedes) den Kommittenten insoweit sie Mitglieder des B.B. find, Sonderkredite bis zu einem Höchstbetrage von zunächst insgesamt RM 250 000.— zu gewähren, sofern: u) der einzelne Kredit vom Kreditnehmer durch Sicherheiten, insbesondere durch Zession guter Außenstände, in aus reichendem Maße sichergestellt wird; b) des weiteren vom B.B. dem Kreditgeber 50 des an jedem dieser Kredite cintretenden Verlustes an Kapital, Zinsen und Kosten bar ersetzt wird (vgl. hierzu § 5); c) im übrigen die in diesem Vertrage für diese Sonder kredite vereinbarten Bestimmungen eingehalten werden. Der Börsenverein erklärt sich bereit, das ihm aus Punkt b entstehende Obligo zu übernehmen und über die Einhaltung der für diese Sonderkredite in diesem -Vertrage vereinbarten Be stimmungen zu wachen. 8 2. Diese Sonderkredite werden nur in Wechsel form ge währt. Es können solche Kredite nur im Ausmaße von wenig stens RM 100.— und höchstens RM 1000.— für den einzelnen Kommittenten, der zugleich Mitglied -des B.B. sein muß, gewährt werden. Auch soll ein solcher Kredit Nicht höher als 1 A des Umsatzes des letzten Wirtschaftsjahres des Kreditnehmers sein. Die Wechsel dürfen keine längere Laufzeit als drei Monate haben und nicht unter RM 50.— lauten. Sie können einmal bis zu höchstens weiteren drei Monaten zum Teil Prolongiert werden. Erst innerhalb angemessener Frist nach erfolgter ordnungs mäßiger Abwicklung eines solchen Kreditgeschäftes kann an den selben Kreditnehmer erneut ein Son-derkredit nach den Bestim mungen dieses Vertrages gewährt werden. Die Wechsel sind vom Kreditnehmer zu akzeptieren, vom kreditgebenden Kommis sionär auszustellen und von diesem sowie dem B.V. -zu girieren. Die Diskontierung erfolgt bei Bedarf durch den kreditgebenden Kommissionär. Es herrscht Einverständnis zwischen dem B.V. und dem V.L.K. darüber, daß die Girierung dieser Wechsel durch den B.V. hauptsächlich dem Zwecke dient, diese Wechsel zu einen: durch den Kommissionär möglichst direkt bei der Rcichsban! diskontfähigen Papier zu machen. Unbeschadet der durch die Girierung dieser Wechsel dem B.B. nicht nur Dritten, sondern auch dem mitgirierenden Kom missionär gegenüber entstehenden lOOprozentigeu wechselmäßigen Haftung, besteht Einverständnis zwischen dem B.V. und den be treffenden Mitgliedern des V.L.K. darüber, daß der B.B. auch wechselmäßig nur in Höhe der in § I b übernommenen Ver pflichtung nach dem in K 5 geschilderten Abrcchnungsverfahren in Anspruch genommen werden darf. Der Kommissionär ist da her dem B.B. ersatzpflichtig, salls dieser von einem Dritten über die von ihm übernommene Verpflichtung hinaus aus dem Wech sel in Anspruch genommen werden sollte. 8 3> Für diese in Wechselform gewährten, zu möglichst günstiger Diskontierung geeigneten, unter Sicherstellung durch den Kredit nehmer und unter der besonderen Garantie des B.B. liegenden Sonderkredite darf der den Kredit gewährende Kommis sionär dem Kreditnehmer nicht mehr als 1 A über dem jeweili gen Reichsbankdiskont an Zinsen x. a. und nicht mehr als K A Provision für jeden angefangenen Monat auf -den Kreditbetrag rechnen. Zinsen und Provision sind vom Wechselbetrage bei der Auszahlung vom Kreditgeber abzuziohen. Der B.V. übernimmt die Garantie gemäß 8 1, Punkt K, kostenlos. 8 4. Zwecks Erhalt eines solchen Sonderkredites ist es erforder lich, daß der kreditnehmende Kommittent, der zugleich Mitglied des B.B. sein muß, sich mit einem Anträge lt. Anlage I an seinen Kommissionär wendet und diesem Anträge Vorschläge zur Sicherstellung des Kredites beifügt. Soll die Sicherung in Form der Abtretung von Außenständen erfolgen, so sind hierfür Formblätter laut Anlage II und III zu verwenden. Diese Form blätter I, II und III sind beim Kommissionär erhältlich. Der Wortlaut dieser Formblätter kann von den beiden B.V.-Mit- gliedern der Kreditkommission im Einvernehmen mit dem V.L.K. nach Bedarf abgeändert werden, insoweit solche Änderungen dem Inhalt dieses Vertrages nicht zuwiderlaufen und die Kreditsicher heit nicht gefährden. Die Zustimmung des Gesamtvorstandes des B.-V. ist nachträglich einzuholen. Der Kommissionär hat den Antrag unverzüglich einer im ,B.V. tagenden Kredit-Kommission zur Entscheidung zu unterbreiten. Diese Kommission besteht aus zwei vom Vorstande 730
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