Ausgabe A Ohne Beilage „Bestellzettel* 4 „ i;nne oenage „ncMnm iu:i fenblntr i 4 11 Leipzig, Sonnabend den 4. November 1944 111. Jahrgang Ft fR DES REICHES FREIHEIT LIND ZUKUNFT GABEN IHR LEBEN Werner Eichler Mitarbeiter der Firma Duncker <fc Humblot in Berlin Kurt Geifjler Mitarbeiter des Verlags S. Hirzei in Leipzig Wolfgang Grofje Mitarbeiter der Firma F. Volckmar Kommissionsgeschäft in Leipzig Walter Hofmann Inhaber der Buchhandlung gleichen Namens in Hirschberg (Saale) Gustav Jahns Gehilfe der Firma Walter de Gruyter <fc Co. in Leipzig Lieselotte Irmer Mitarbeiterin der Firma C. Schaffnit Nachf. in Düsseldorf- Erwin Ludwig Gehilfe der Firma Ludwig Richter in Stadt Olbersdorf (Ostsudetenl.) Hans Kempe Mitarbeiter der Firma August Scherl Nachf. in Leipzig Hans Klingner Mitarbeiter der Firma F. VoIcJcmar Kommissionsgeschäft in Leipzig Hermann Koetzold früher Buchhändler in Witten (Ruhr) Walter Miersch Mitarbeiter der Firma Koehler &: Voldcmar in Leipzig Manfred Sdirödter Angestellter der Firma Rudolf Heublein in Leipzig DER DEUTSCHE BUCHHANDEL WIRD IHRER IMMER MIT STOLZ GEDENKEN Anordnung des Vorstehers des Börsen Vereins Betr.: Entscheidung über Anträge auf Preiserhöhung bei Neuauflagen " 4 lm Zuge der Arbeitsvereinfachung innerhalb seines Dienstbereiches hat der Reichskommissar für die Preisbildung den nachstehenden Rund erlaß Nr. 44/44 vom 20. September 1944 herausgebracht, durch den die Entscheidung über Anträge auf Preiserhöhungen bei kostengesteigerten Neuauflagen im Gebiete des Budi-, Lehrmittel-, Kunstblatt- und Musi kalienhandels auf den Börsenverein übertragen wird, während bisher der Reichskommissar für die Preisbildung nach gutachtlicher Stellung nahme des Börsenvereins entschied. Im Begleitschreiben des Reichskommissars für die Preisbildung wird die Erwartung ausgesprochen, daß der Börsenverein seine Entscheidun gen unter genauer Beachtung der preisrechtlichen Bestimmungen treffen und bei der Erteilung von Ausnahmebewilligungen einen strengen Maß stab anlegen wird. Der Reichskommissar für die Preisbildung behält sich vor, die Bewilligungen des Börsenvereins eventuell zu widerrufen. Zwei- felsfälle von grundsätzlicher Bedeutung sind dem Reichskommissar für die Preisbildung zunächst mit gutachtlicher Stellungnahme des Börsen vereins zuzuleiten und dann erst entsprechend seiner Weisung von die sem zu entscheiden. Die Preislage im Buchhandel muß unbedingt stabil bleiben. Deshalb wird in Zukunft im allgemeinen vo.n Preiserhöhungen bei Neuauflagen abgesehen werden, auch wenn Umfangsteigerungen oder sonstige Ko- stenerhöhungen in der Herstellung sic an sich gerechtfertigt erscheinen ließen. Auf Genehmigung von Anträgen auf Preiserhöhung kann nur in besonderen Ausnahmefällen gerechnet werden; Voraussetjung für diese ist der Nachweis, daß die Beibehaltung des bisherigen Ladenpreises für den Verlag untragbar ist. Aus diesem Grunde wird die Geschäftsleitung des Börsenvereins vor Entscheidung stets Angaben über den Umsa$ und den Reingewinn aus den legten drei Jahren anfordern, falls solche LInterlagen nicht von vornherein dem Antrag beigefügt worden sind. Für die Entscheidungen des Börsenvereins werden Kosten nicht erhoben. M. Wülfing, Stellvertreter de6 Vorstehers Leipzig, den 1. Oktober 1944 Reichskommissar für die Preisbildung V-310-5976/44 Runderlaß Nr. 44'44 über die Behandlung der Ausnahmeanträge nach den Verord nungen über das Verbot von Preiserhöhungen auf dem Gebiete des Buch-, Kunstblatt- und Musikalienhandels. Vom 20. September 1944. Unter Aufhebung meiner Anordnung vom 30. August 193? — RfPr. JV/6-12-844 — (Mitt.-Bl. Nr. 13/14 vom 1./15. September 1937 S. 9 ff.) bestimme ich in Ergänzung meines Runderlasses Nr. 60/39 vom 29. Juni 1939 (Mitt.-BI. I S. 254. Mitt.-Bl. II S. 166) für die Behandlung von Aus nahmeanträgen nach den Verordnungen über das Verbot von Preis erhöhungen auf dem Gebiete des Buch-, Kunstblatt- und Musikalien handels folgendes: I. Formelle Behandlung A. Buch- und Kunstblatthandel Ausnahmcanträge, die eine Erhöhung des Ladenpreises für kosten gesteigerte Neuauflagen bezwecken und die gestellt werden 1. von Verlegern und Verbreitern, die der Gruppe Buchhandel der Reichsschrifttumskammer angehören, t 2. von Verlegern und Verbreitern von Lehrmitteln, die in einem Druckverfahren hergestellt werden, Börsenbl. I. d. Dt. Buchh. Nr. 78, Sonnabend, den 4. November 1944. 193