Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.02.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-02-05
- Erscheinungsdatum
- 05.02.1935
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19350205
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193502056
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19350205
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1935
- Monat1935-02
- Tag1935-02-05
- Monat1935-02
- Jahr1935
-
-
-
-
-
93
-
94
-
95
-
96
-
457
-
458
-
459
-
460
-
461
-
462
-
463
-
464
-
465
-
466
-
467
-
468
-
469
-
470
-
471
-
472
-
97
-
98
-
99
-
100
-
-
-
-
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
X 30, 5. Februar 1935. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn Buchbandel. Soll man Gegenstände des Anlagevermögens voll absetzen oder periodisch abschreiben? Von Dr. Werner Spohr, Kiel (Nachdruck verboten.) »Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen« war eine wichtige Waffe im bisherigen Kampfe gegen die Arbeitslosigkeit, die die Negierung dem Volke in die Hand gegeben hat. Sie ist ausgenutzt worden und hat ihren Teil zu den Erfolgen der Arbeitsschlacht beigetragen. Was geschieht mit den angeschafftcn Wirtschastsgütern hinsichtlich ihrer steuerlichen Behandlung, wie soll man sie in den Vermögensüber- sichten, Bilanzen usw. behandeln? I. Für wen gilt die Frage? Wir gehen von der Rechtslage aus. Sie gilt in gleicher Weise für alle, die nach dem neuen Einkommensteuergesetz vom 10. Oktober 1034 ihr Einkommen als Gewinn zu versteuern haben. Als Gewinn gilt entweder der llnterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schlust des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schlust des vorausgegangenen Wirtschaftsjahres (vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen) oder - sofern das Betriebsvermögen am Schiltst des einzelnen Wirt schaftsjahres vom Betriebsvermögen am Schlust des vorangegaugeuen Wirtschaftsjahres in der Regel nicht wesentlich abmeicht — der Über schuh der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. II. Was das Gesetz sagt. Das Gesetz hat zur Wahl gestellt, die nachstehenden Anschaffungen allmählich abzuschreiben oder sogleich voll vom Gewinn abzusetzcn (Reinhardt, Die neuen Steuergesetze S. 84): 1. Die Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung aller kurzlebigen Gegenstände des Anlagevermögens, ohne Rücksicht daraus, ob es sich um Ersatzbeschafsungcn oder um Ergänzungen und Erweite rungen des Anlagevermögens handelt*); 2. die Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung aller langlebigen Gegenstände des Anlagevermögens - solcher Gegen stände, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer erfahrungsgemäst fünf Fahre übersteigt —, soweit es sich um Ersatzbeschaffungen handelt. Für langlebige Gegenstände, die zwecks Erweiterung des Anlage vermögens angeschafft oder hergestellt werden, ist eine Vergünstigung nicht vorgesehen. Für die langlebigen Gegenstände, die der Ersatz beschaffung dienen, wird die Vergünstigung nur gewährt, wenn die Anschaffung oder Herstellung vor dem 1. Januar 1035 erfolgt (nach der Verordnung vom 16. Januar 1035 must der Auftrag vor dem 1. Januar 1035 erteilt und die Lieferung vor dem 1. April 1036 er folgt sein). Die vom Gesetz gewährte V c r g ü u st i g u n g besteht darin, dast die vorstehend genannten Aufwendungen vom Gewinn des Jahres 1034 voll abgesetzt werden dürfen. Dadurch wird es möglich, diesen Gewinn zu verkleinern und damit zugleich die für 1034 zu zahlende Einkommensteuer zu verringern. Eine solche Verminderung kann unter Umständen sehr erheblich sein. III. Die Möglichkeiten der S t e u e r e r s p a r n i s. Soll man von dieser Vergünstigung Gebrauch machen? Soll man von ihr grundsätzlich, d. h. in jedem Falle, Gebrauch machen? oder kann cs vielleicht unter Umständen vorteilhafter sein, diese Vergünsti gung nicht zu benutzen? Mit anderen Worten: Soll man die Auf wendungen für Ersatzbeschaffuugen und kurzlebige Gegenstände schon jetzt voll absetzen oder soll man auf sie die regulären Abschreibungen machen? Sofort absetzen oder periodisch abschreiben? Das ist die Frage. Sie kann, das must vorweg bemerkt werden, nicht einheitlich be antwortet werden. Es hängt viel von der Lage des einzelnen Falles ab. Alle denkbaren Umstände können nachstehend nicht berücksichtigt *) Durch Ruuderlast vom 20. Dezember 1034 hat der Neichsfinanz- minister eine Liste der kurzlebigen Wirtschaftsgüter bekanntgcmacht, die wohl jedem Steuerpflichtigen zugänglich geworden ist. Die Liste (u. a. befinden sich darin: Buchungsmaschinen unter 3000 NM An schaffungswert, Büromaschinen, Diktierapparate, Fahrzeuge aller Art, Karren aller Art, Kassen, Krafträder, Kraftwagen, Lautsprecher anlagen, Lichtanlagen, Markiscnanlagen, transportable Ofen, Rechenmaschinen, Regale, Reinigungsgcrätc, Neklamegegenstände, Rundfunkanlagen und -geräte, Schaufenstcrdekorationen. Schau- fenstereinrichtungen, Schreibmaschinen, Stellagen, Vervielfältigungs apparate) enthält keine erschöpfende Aufzählung der kurzlebigen Wirtschaftsgüter. Die Steuerpflichtigen können dartun, dast auch Anlagegegenstände, die nicht in der Liste stehen, nach den besonderen Verhältnissen des einzelnen Betriebes erfahrungsgemäß nicht länger als fünf Jahre genutzt werden. werden. Wir müssen uns auf das Wesentliche beschränken. Die erzielte Klärung verschafft aber jedem die Möglichkeit, im eigenen Falle zu entscheide», was für ihn vorteilhafter ist. Wichtig ist, dast der einmal beschrittene Weg innegehaltcn werden must. Wer also sos o r t abgesetzt hat, kaun später nicht mehr periodisch abschreibe n. a) Die S t e u e r e r s p a r n i s bei der Sofort- absetzung soll zunächst an einem Beispiel gezeigt werden*). Ein Betrieb hat einen steuerpflichtigen Gewinn von 20 000 RM. Wenn der Inhaber Frau und zwei Kinder hat, hätte er nach der Tabelle der Einkommensteuer 2706 NM Steuern zu zahlen. Wenn der In Haber seine Aufwendungen für Ersatzbeschaffungen oder kurzlebige Gegenstände sofort voll absctzt, ergibt sich folgende Rechnung: Höhe der Absetzung: NM 1000 2000 3000 4000 5000 6000 Ursprüngliche Steuer: 2796 2796 2796 2796 2796 2796 Steuer bei Absetzung: 2576 2356 2136 1924 1744 1564 Ermästigung: ^NM "220" "440" "^OO" 872" "1052- H'2 In "/>> der Anschaffungs summe: 22 22 22 21,8 21,04 20,5 Das Absinkcn der Prozentziffern ist eine Folge davon, dast die Differenz zwischen den unteren Stufen der Einkommcnsteucrtabelle kleiner ist als in den oberen Stufen. b) Die S t e u e r e r s p a r n i s bei der periodischen Abschreibung, die nunmehr zum Vergleich errechnet werden soll, ist besonders dann grost, wenn das Einkommen au der unteren Grenze einer Steuerstufe liegt. Ein Blick auf die heute wohl in der Hand eines jeden Steuerpflichtigen befindliche Einkommensteuer tabelle lehrt, dast das Gesetz Stufen unterscheidet, die bei den unteren Einkommen kleiner sind, dann 500 NM, später 1000 NM usw. be tragen. Die Einkommensteuer wird der Vereinfachung wegen von allen innerhalb einer Stufe fallende» Einkommen von einem »abge rundeten« Einkommen, einem Mittclbetrag, berechnet. Ein Einkom men von 20 000 NM, wie im Beispiel zu rr), fällt in die Stufe 10 500 bis 20 500, für die es zugleich deu Mittelbetrag bildet. Nehmen wir nun ein steuerpflichtiges Einkommen von 10 510 RM, das direkt a» der unteren Grenze (10 500) der Steuerstufe liegt, so ergibt sich sol gende Rechnung: 1. Für kurzlebige W i r t s ch a f t s g ü t e r (Abschreibungs dauer fünf Jahre): Höhe der Absetzung: RM 1000 2000 3000 4000 5000 6000 Jahresquote: 200 400 600 800 1000 1200 Ursprüngliche Steuer: 2796 2796 2796 2796 2796 2796 Steuer bei Absetzung: „ 2576 2576 2576 2576 2576 2376 Ersparnis im Jahr: NM 220 220 220 220 220 420 Ersparnis in 5 Jahren: 1100 1100 1100 1100 1100 2200 Ersparnis in A der Anschaffungssumme: 110 55 M-/-! 27'/- 22 2. Für langlebige W i r t s ch a f t s g ü t e r (Abschreibungs- dauer zehn Jahre): Höhe der Absetzung: RM 1000 2000 3000 4000 5000 6000 Jahresquote: „ 100 200 300 400 5W 600 Ursprüngliche Steuer: „ 2796 2796 2796 2796 2796 2796 Steuer bei Absetzung: ., 2576 2576 2576 2576 2576 2576 Ersparnis im Jahr: ^NM 220 220 22Ö 220 220 Ersparnis in 10 Jahren: „ 2200 2200 2200 2200 2200 2200 Anschaffungssumme: 220 110 66'/:, 55 44 (36'-'/:,) e) D i e Vorteile der p e r i o d i s ch e n A b s ch r c i b u n g sind, wie ein Vergleich der Beispiele zu b) 1 und 2 mit dem u> :>) zeigt, sehr erheblich. Als Ergebnis dieses Vergleiches lässt sich fest stellen: 1. Wenn das steuerpflichtige Einkommen an der unteren Grenze einer Steuerstufe liegt, sind die Vorteile der periodischen Abschrei bung schon in einem Jahre so grost wie die der sofortigen Absetzung überhaupt. Diese Vorteile wiederholen sich — je nach der Länge der Abschreibungsperiode - fünf- oder zehnmal, und zwar in derselben Höhe, sofern das Einkommen glcichbleibt. 2. Da die Vorteile der periodischen Abschreibung prozentual zum Anschaffungspreis abfallen, werden sie bei einer gewissen Höhe der Anschaffungen und der auf sie gemachten Abschreibungen nicht mehr gröster als die Vorteile der Sofortabsetzung sein. *) Dieses und das spätere Beispiel ist von Brauns (Beleg und Bilanz 1935, Heft 2) durchgerechnet worden. 97
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht