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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.12.1935
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- 1935-12-05
- Erscheinungsdatum
- 05.12.1935
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2. Ansprüche derjenigen, die die Besorgung fremder Geschäfte oder die Leistung von Diensten gewerbsmäßig betreiben (wofern sie nicht unter ^ fallen). 3. Ansprüche der im Privatdienst Stehenden aus Gehalt, Lohn oder andere Bezüge mit Einschluß der Auslagen. 4. Ansprüche der Arbeiter — Gesellen, Gehilfen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter — auf Lohn und die an Stelle oder als Teil des Lohnes vereinbarten sonstigen Leistungen des Arbeitgebers. 5. Ansprüche des Lehrherrn und Lehrmeisters aus das Lehr geld und auf die für die Lehrlinge gemachten Auslagen. Die übrigen im § 188 des BGB. genannten Verjährungs fristen dürften den Buchhandel weniger interessieren. In allen genannten Fällen läuft dis Frist mit dem 3l. De zember 1935 ab. wenn der Anspruch in den Fällen zu L im Jahre 1831, in den Fällen zu 8 im Jahre 1933 entstanden ist. Ein An spruch entsteht bei einer Forderung regelmäßig mit der Fälligkeit. Wenn also z. B. ein Verleger im Dezember 1931 ein Buch an einen Sortimenter geliefert hat und auf der Faktur der Aufdruck steht: Ziel vier Wochen, so liegt der Fälligkeitstermin erst im Januar 1932. In diesem Falle würde also die Forderung erst am 31. Dezember 1936 verjähren. Die Verjährung wird durch Hemmung und durch Unter brechung verhindert. Die Hemmung tritt dadurch ein. daß die Leistung gestundet wird. Dann verlängert sich die Verjährungsfrist um die Zeit der Stundung. Ferner ist die Frist gehemmt, wenn der Schuldner aus anderen Gründen berechtigt ist. die Leistung vorübergehend zu verweigern, z. B. solange er die Möglichkeit der Aufrechnung hat. Nicht so häufig wird der Fall eintreten, daß durch Stillstand der Rechtspflege oder infolge höherer Gewalt der Gläubiger innerhalb der letzten sechs Monate der Frist an der Rechtsverfolgung verhindert war. Zu beachten ist aber, daß durch Beteiligung an einem gerichtlichen Vergleichsverfahren während dessen Dauer die Verjährung gehemmt ist. Wird also der gericht liche Vergleich nicht erfüllt, so läuft die Verjährungsfrist für die alte Forderung in der alten Höhe weiter. Die Zeit der Hemmung wird also in die Verjährungsfrist nicht mit eingerechnet. Erwähnt werden soll noch, daß die Verweigerung der Zahlung an einen Ausländer oder dessen Vertreter im Inland infolge der Nicht genehmigung seitens der Devisenbewirtschaftungsstelle ebenfalls eine Hemmung der Verjährung bewirkt. Die Unterbrechung hingegen hat zur Folge, daß eine neue Frist zu lausen beginnt. Sie tritt ein, wenn der Schuldner die Forderung anerkennt. Das kann durch Abschlagszahlung, durch Zinszahlung, Sicherheitsleistung, durch Bitte um Stundung oder Erlaß oder sonstige Anerkennung erfolgen. Ferner wird die Verjährung regelmäßig durch Vornahme einer gerichtlichen Geltendmachung unterbrochen. Hier sind zu nennen: die Klageerhebung (bei Klagerücknahme gilt die Unter brechung als nicht erfolgt), der Zahlungsbefehl (die Unterbrechung beginnt mit dem Tage der Zustellung). Anmeldung des Anspruches im Konkurs, Geltendmachung der Aufrechnung im Prozeß und Vornahme einer Vollstreckungshandlung. Es sei ausdrücklich dar auf hingewiesen, daß durch Übersendung einer Mahnung oder gar nur einer Rechnung die Verjährung weder gehemmt noch unter brochen wird. 6. Es gibt ferner eine dreißigjährige Verjäh rungsfrist. Sie gilt für Ansprüche des Darlehnsgebers auf Rückgabe des Darlehens, für Ansprüche aus vollstreckbaren Titeln, z. B. Urteilen, Vollstreckungsbefehlen oder vor dem Notar auf genommenen vollstreckbaren Urkunden. Ferner die Ansprüche des Grundstücksverkäufers auf Zahlung des Kaufpreises, Ansprüche auf Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung und Ansprüche auf Vermächtnisse bzw. Erbschaften. Die dreißigjährige Verjährung endigt im Gegensatz zu den unter und 8 genannten Fristen mit Ablauf des Tages, an dem vor dreißig Jahren der Anspruch ent standen war. vr. Paul Liebe. Dr. Goebbels übergibt die Wanderbüchereien der Reichsschrifttumsstelle Wir veröffentlichten in Nr. 265 eine Arbeit »Bücher fürben Feierabend«, in der wir eine ausführliche Darstellung über die Stiftung der Reichsschrifttumsstelle für die deutschen Neichsauto- bahnlager brachten. Anfang voriger Woche hatte, wie wir schon kurz mitteilten, die Neichsschrifttumsstelle dreißig Arbeiter als Vertreter der vielen tausend bei den Reichsautobahnen beschäftigten Kameraden nach Berlin eingeladen zu einem Empfang, bei dem Reichsminister Dr. Goebbels in ihrem Beisein dem Generalinspekteur für das deutsche Straßenwesen die Büchereien übergeben wollte. Dieser Emp fang fand im Thronsaal des Propagandaministeriums statt. Nachdem Dr. Goebbels die Arbeiter begrüßt hatte, hielt er eine kurze Ansprache und führt u. a. aus: Es seien von Anfang an nicht alle Schwierig keiten zu übersehen gewesen, die sich bei dem Bau eines so riesen haften Unternehmens Herausstellen mußten und trotzdem ist der nationalsozialistische Staat an diese Aufgabe herangegangen und hat, 1040 wo es überhaupt möglich gewesen sei, für Abhilfe der Mängel gesorgt. Diese Mängel waren oft weniger materieller als ideeller Art. So fehlte es an Darbietungen und an Unterhaltungsmöglichkeiten für den Feierabend nach der harten Tagesarbeit. Unterdessen ist auch hier eine Wendung eingetreten und man hat durch Rundfunk, Theater und ähnliches dafür gesorgt, daß die Arbeitskameraden auch am Feierabend etwas haben von den deutschen Kulturgütern. Zu diesen gehören aber auch die deutschen Bücher und die Arbeiter haben ein Recht auf geistige Ansprüche. Diese Büchereien der Neichsschrifttums stelle, die sie aus Anlaß der Woche des Buches gestiftet hat, sollen zur Befriedigung dieser Ansprüche dienen und er übergab damit die Büchereien an Dr. Tobt. Es sei klar, daß diese Büchereien nur ein Anfang sein könnten, daß sich aber Mittel und Wege finden lassen werden, um einen weiteren Ansbau zu ermöglichen. Dr. Goebbels sagte den Arbeitern, daß sie, wie sie hier zusammengekommen seien, Boten der kulturellen Sendung des Nationalsozialismus seien und daß sie ihren Kameraden erzählen möchten, wie sich der Staat um ihr Wohl bekümmere. Dr. Goebbels übergab darauf dem Generalinspekteur für das deutsche Straßenwesen Dr. Todt die Büchereien, der sie mit Dank entgegennahm und in einigen kurzen Worten aus ihren Sinn einging. Im Anschluß an den Empfang unterhielt sich der Neichsminister noch mit den Arbeitern, erwirkte einen weiteren Nrlaubstag, an dem sie abends noch einmal ein Berliner Theater besuchen konnten. Die von der Neichsschrifttumsstelle geschenkten Büchereien er freuten sich des regen Interesses aller zu dem Empfang Erschienenen und besonders aber der Arbeiter, die oft versicherten, wie nötig sie gerade für die Winterabende gute Bücher brauchen könnten. Wir glauben mit Recht annehmen zu dürfen, daß das Beispiel der Reichs schrifttumsstelle nicht ohne Erfolg sein wird, und zwar wird die Ge schäftsführung der Reichsautobahnen selber diesen ersten Wander büchereien noch weitere hinzufügen und, so hoffen wir, werden sich auch die Betriebssichrer diesem Beispiel anschließen. So gehen nun diese dreißig Büchereien hinaus in die Lager der deutschen Arbeiter. Fm Verlauf von etwa drei Fahren ist den Arbeitern eine große Anzahl der besten Bücher zugänglich, sodaß durch die Stiftung das Wort »mit dem Buch ins Volk«, das in diesem Fahr über der Deut schen Buchwoche stand, im besten Sinn erfüllt wird. L—er.
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